Italien: Corona-Beihilfen genehmigt

Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung in Höhe von 150 Mio. EUR genehmigt, mit der sowohl der Schienengüterverkehr als auch der gewerbliche Schienenpersonenverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus unterstützt werden sollen. Die Maßnahme ermöglicht die Senkung der Entgelte, die Schienengüter- und gewerbliche Personenverkehrsunternehmen für den Zugang zur Schieneninfrastruktur im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04.2021 zahlen müssen. Die Maßnahme folgt auf die im März 2021 von der Kommission genehmigte Regelung zur Senkung der Trassengebühren im Zeitraum vom 10.03. bis zum 31.12.2020 (SA.59376).

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62762 zugänglich gemacht.

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