DB Netz informiert zur Trassenpreisförderung

Information der DB Netz AG zur beabsichtigten (rückwirkenden ergänzenden) Trassenpreis-Förderung des Bundes im Schienengüterverkehr (SGV) und im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie:

„Der Bund beabsichtigt, zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie im Schienenverkehr die Trassenpreise im SPFV und SGV anteilig zu fördern. Diese Förderung steht derzeit unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes. Wir als DB Netz AG werden nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und deren Inkrafttreten beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Förderung stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das EBA unterstützen wir als Erstempfängerin die Abwicklung der Förderung und reichen diese entsprechend an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) als Letztempfänger weiter. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die nächsten vorgesehenen Verfahrensschritte.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung haben zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Eisenbahnverkehrsdiensten und wirtschaftlichen Zusatzbelastungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) geführt.
Der Bund stellt nach dem Haushaltsbeschluss vom 23.04.2021 daher Mittel bereit, die im Rahmen der anteiligen Förderung der Trassenpreise im SGV und SPFV durch uns als DB Netz AG als Erstempfängerin an die EVU als Letztempfänger weitergegeben werden sollen. Der Bund hat hierzu die Förderrichtlinien erstellt und diese bei der EU-KOM notifiziert. Die abschließende Zustimmung der EU-KOM steht derzeit noch aus. Ausweislich der Entwürfe der Förderrichtlinien soll die Förderung nach dem Vorbild der bereits etablierten Trassenpreisförderung im SGV erfolgen, wonach wir als Erstempfängerin die Beantragung und Ausreichung der Fördermittel an die EVU als Letztempfänger operativ durchführen. Die Fördermaßnahme erfordert daher auch Anpassungen der Schienennetznutzungsbedingungen (SNB 2021 und NBN 2022). Insgesamt müssen für die Umsetzung der Förderung u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
– Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission
Veröffentlichung der beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN zur Stellungnahme durch die Letztempfänger (4 Wochen)
– Unterrichtung der Bundesnetzagentur zu den beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN
– Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und damit Inkrafttreten
– Einreichung der Förderanträge durch uns als DB Netz AG und Genehmigung dieser durch das EBA
Die Veröffentlichung der SNB/NBN-Änderungen zur Stellungnahme wird durch uns am Freitag, 09.07.2021 angestoßen. Über unsere wöchentliche Kundeninformation werden wir Sie hierzu separat informieren. Wir werden den Zugangsberechtigten und EVU in diesem Zusammenhang die aktuellen Entwurfsstände der Förderrichtlinien zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Entwurfsstände im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bei der EU KOM noch Veränderungen unterliegen können und somit unter Vorbehalt stehen.
Um Ihnen ergänzend zum formalen SNB-Genehmigungsverfahren die Möglichkeit zu bieten, praktische Fragen bzgl. der Umsetzung der Förderung zu stellen, planen wir gemeinsam mit Vertreter:innen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Eisenbahn- Bundesamtes für Anfang August 2021 je einen Informationsworkshop zur Förderung im SGV und SPFV. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung von uns.“

Quelle: https://www.dbnetze.com/infrastruktur-de/Kundeninformationen/2021_KW27_ruecwirkende-Pandemie-Foerderung-6282318?contentId=1444106

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