Spanien darf Dieselkraftstoff verbilligen

Die Europäische Kommission hat eine spanische Regelung in Höhe von 1,8 Mio. EUR zur Unterstützung privater Schienengüterverkehrsunternehmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Krise genehmigt, den die Kommission am 23.03.2022 auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV angenommen hat, da das Wirtschaftsleben in der EU eine beträchtliche Störung aufweist.

Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Ziel der Regelung ist es, privaten Schienengüterverkehrsunternehmen, die dieselbetriebene Lokomotiven betreiben und von den durch die derzeitige geopolitische Krise verursachten Treibstoffpreiserhöhungen betroffen sind, Liquiditätshilfen zu gewähren.

Die Kommission stellte fest, dass die spanische Regelung mit den Bedingungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen in Krisensituationen im Einklang steht. Insbesondere wird die Beihilfe (i) 400 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen und (ii) bis spätestens 31.12.2022 gewährt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.102616 zugänglich gemacht.

Schreibe einen Kommentar