[CH] Ausschreibung des künftigen EWLV

In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament der Schweiz die Totalrevision des Gütertransportgesetzes verabschiedet. Zentrales Element ist die Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV). Für diese sieht das Parlament gewisse wettbewerbliche Elemente vor. Im April 2025 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Akteurinnen und Akteure der Branche aufgefordert, ihr Interesse an der Erbringung des Gesamt-EWLV oder von Teilen davon zu bekunden – auch wenn dieses noch unverbindlich ist. Darauf basierend hat das BAV nun die eigentliche, verbindliche Ausschreibung („«“Request for Offer“) für die EWLV-Förderung gestartet. Dieses legt fest, welche Leistungen in der ersten Förderperiode (2026-29) in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen können und welche Anforderungen dafür bestehen. Zudem macht er formelle und materielle Vorgaben. Auf dieser Basis können interessierte Unternehmen ihre Offerten einreichen.

In einer Richtlinie zeigt das BAV transparent auf, wie das Verfahren abläuft.  Die Ausschreibung des EWLV wird bis Ende August laufen, danach wird das BAV auf Basis der eingegangenen Offerten mit den künftigen Betreibern eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen erarbeiten. Die Förderung soll ab Anfang 2026 umgesetzt werden.

Weitere Informationen: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/bav-news-blog/ausschreibung-kunftiger-einzelwagenladungsverkehr.html

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