GDL scheitert mit Klage gegen TEG

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheiterte am 21.09.2021 vor dem Arbeitsgericht Berlin im Hauptsacheverfahren mit ihrer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung wies das Gericht die Klage der GDL gegen Arbeitgeberorganisation und der Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, der Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur sowie artverwandter Unternehmen (AGV Move), zurück (Az. 30 Ca 5638/21).

Seit Juni hat die GDL in 30 Verfahren bundesweit einstweilige Verfügungen gegen die Anwendung des TEG beantragt. Alle Anträge waren von den Gerichten abgelehnt worden.

Mit ihrer Klage verlangt die GDL, der AGV Move solle auf Unternehmen der DB einwirken, von der GDL abgeschlossene Tarifverträge auf alle GDL-Mitglieder weiterhin anzuwenden. Im jüngsten Tarifabschluss haben DB und GDL vereinbart, dass das TEG angewendet und im Januar ein notarielles Verfahren zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse eingeleitet wird.

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