DB und EVG schließen Vergleich vor Gericht

Der 50-Stunden-Warnstreik der EVG ist in letzter Minute abgewendet. DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt.“ DB und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich am Nachmittag des 13.05.2023 in Frankfurt am Main erfolgreich auf einen Vergleich geeinigt. Teil des Vergleichs ist auch, dass die Parteien sich darauf verständigt haben, nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses. Auch das Thema Mindestlohn ist Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt.

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