In den vergangenen Tagen mehrten sich wieder die Fälle, dass sich nicht an der Finanzierung des Newsletters beteiligte Dritte Zugang verschafft haben. Allein im Juli bislang rund 1.000 Zugriffe. Wir müssen aus diesem Grund nochmals darauf hinweisen:
Die Verbreitung von Links, Textkopien, Screenshots oder die Weitergabe des Produktzugangs an einen nicht lizenzierten Dritten und insbesondere Mitbewerber ist urheberrechtlich untersagt. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. Wir behalten uns das Recht vor, auf dem Klageweg Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dies betrifft vor allem das Weitergeben von Zugangsdaten, Texten und Screenshots in Internetforen und WhatsApp-Gruppen. Es ist einfach ernüchternd, wenn man eine Stunde nach der Erstellung einer Meldung von einem Bekannten einen die Herkunft verschleiernden Screenshot davon aus einer WhattsApp-Gruppe erhält mit dem Hinweis „Könntest Du Dich mal drum kümmern“.
Ebenso ernüchternd ist es, drei Stunden nach unserem Newsletter immer wieder relevante bzw. exklusive Meldungen (jüngst: „RheinCargo“) bei den Konkurrenten von Rail Business zu lesen. Dabei macht man sich zum Teil gar nicht mal die Mühe, die Meldungen nennenswert abzuändern (jüngst: „Helrom“).
Ich möchte ungern das bewährte Konzept umbauen oder Umsätze an Anwälte für das Einklagen von Rechten / Schadenersatzansprüchen vergeuden. Ihr Beitrag soll lieber in bewährter Art und Weise als Einkommen in drei Haushalten ankommen. Denn wir sind ein inhabergeführter Kleinbetrieb – keine Konzernumlagen, keine Gewinnabführung.
Wir haben jüngst einige Zugriffsrechte verändert. Die Nachrichtenübersichtsseite sowie das Archiv ist unverändert über www.railfreight.eu/dr-ne/ und dem Login mit Email-Adresse und selbst gewähltem Passwort erreichbar. Wir werden vorerst an dem Konzept festhalten, die Links aus den Benachrichtigungs-Emails nicht mit Passwörtern zu schützen, um das Handling nicht zu erschweren.
Eine gute Woche wünscht
Karl Arne Richter

