Die Trassenpreisgenehmigung 2026 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Hintergrund hierfür sind die Unklarheiten hinsichtlich der Eigenkapitalzuführung sowie die Entgeltbildung im Nahverkehr. Mit einer Genehmigung ist erst im späteren Verlaufe des Jahres zu rechnen.
Die BNetzA hat das Verfahren BK10-24-0396_E zur Genehmigung der Trassenpreise 2026 auf Ende des Jahres 2025 verlängert.
Dies wurde notwendig, da
- die aufgrund der (unklaren) Haushaltslage zukünftige Art der Finanzierung der DB InfraGO AG – z. B. in Form von Eigenkapitaleinlagen – derzeit noch nicht absehbar ist. Würde sich, wie unter der alten Regierung geplant, ein signifikanter Finanzierungsbeitrag in Form einer Eigenkapitaleinlage eingebracht werden, würde dies unter Umständen zu einer Berücksichtigung in den Trassenpreisen führen.
- Gegen die Festlegung der Schienenpersonennahverkehrs-Dynamisierung gemäß § 37 (2) Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) iVm mit § 5 (10) Regionalisierungsgesetz (RegG) werden durch den Markt wie auch durch die DB InfraGO AG Rechtsmittel eingelegt. Die Entgeltbildung im Nahverkehr ist aufgrund der Unbestimmtheit dieser Rechtsmittel derzeit mit Unsicherheiten behaftet.
Aufgrund dieser Vorgänge hat die BNetzA eine Vertagung der Genehmigung der Trassenpreise 2026 entschieden. Derzeit ist der neue Zeitpunkt der Trassenpreisgenehmigung noch nicht absehbar. Die DB InfraGO AG wird zeitnah informieren, sofern relevante Erkenntnisse bekannt werden.
Für Trassen, die zum Netzfahrplan 2026 angemeldet werden sollen, folgende Hinweise:
- In der Trassenpreisauskunft werden – aufgrund der fehlenden Genehmigung – die Entgelte 2025 ausgewiesen. Aller Voraussicht nach werden diese Entgelte auch für das Regelentgeltverfahren gemäß 4.2.1.10 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) gelten.
- Die BNetzA hat im Verfahren BK10-24-0396_E darauf verwiesen, dass für die Planung von Trassen im Netzfahrplan das sogenannte Vorsichtsprinzip gelten sollte. In diesem Sinne werden anbei die möglichen Entgelte für den SGV und den SPFV zur Verfügung gestellt. Treiber für die tatsächlichen Entgelte sind die Kosten, die sich aus der Eigenkapitalzuführung ergeben. Die DB InfraGO AG geht von einer Höhe zwischen 14 Mrd. EUR bis 20 Mrd. EUR bis einschließlich 2026 aus. Für den SPNV unterstellt die DB InfraGO AG derzeit eine Dynamisierung ggü. 2025 in Höhe von +23,5 %.