[DE] Unirail liefert Ks an RBL

Am 16.07.2024 hat concert-logistics unirail Ks-Wagen an die RBL Rail Bavaria Logistik übergeben. Alle Wagen erhielten vor Auslieferung durch die CFL Technics in Luxembourg eine G4.0 mit Neulack in verschiedenen Farbtönen nach Wunsch des Kunden.

Foto: unirail

[EU] BOXmover macht Tragwagen stapelbar

Containertragwagen stehen derzeit überall herum, die Vermietungsraten sind um bis zu 20-25 % eingebrochen. Mit dem BOXmover – FlatPlate können nun einerseits abgestellte Waggons dreifach gestapelt werden, um Abstellflächen einzusparen, andererseits auch „neue Waggon-Gattungen“ für Räder oder Raupenfahrzeuge (UIC Verladerichtlinien Kapitel 7) erstellt werden.

Die FlatPlate ist in unterschiedlichen Konfigurationen für 90ft (Ladegänge: 28m) Containertragwagen, aber auch für 80ft / 60ft und für besonders schwere Einsätze auch für den BOXmover – BaseFrame40ft – Waggon geeignet. Ein modulares Grundsystem passt für alle Einsätze und alle Waggontypen.

Grafik: BOXmover

[EU] Tatravagónka: Sdggmrss auch für nicht-kranbare Trailer

Tatravagónka hat jüngst einen Sdggmrss mit integrierten Taschen für nicht kranbare Trailer vorgestellt. Die Waggons sind für die Spurweiten 1.435 mm und 1.668 mm erhältlich.

Die enthaltenen Taschen für nicht kranbare Trailer sind anders als beim T3000e Bestandteil des Waggons, eine Anmietung / Lagerung / Logistik von Speziallösungen Dritter entfällt.

Eine Auslieferung soll Ende 2024 / Anfang 2025 anlaufen. Dem Vernehmen nach gehört MFD Rail zu den ernsthaften Interessenten.

[DE] Reduzierung des Schienenlärms bei Güterwagen beschlossen

Die Bundesregierung will eine europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen umsetzen. Den dazu vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum Schienenlärmschutz“ (20/11314) hat der Bundestag am 27.06.2024, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten gegen die Vorlage. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (20/11995). 

Mit dem Gesetzentwurf soll das durch die europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) vorgegebene Konzept der „leiseren Strecken“ um ordnungsrechtliche Regelungen ergänzt werden. Hierfür sollen die mit dem Schienenlärmschutzgesetz von 2017 geschaffenen und in der Praxis bewährten Regelungen dergestalt fortgeschrieben werden, dass sie die Umsetzung der leiseren Strecken sicherstellen.

Nach der TSI NOI gelten diejenigen Strecken als leise, auf denen nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge verkehren. Bei der Bestimmung der Strecken im Jahr 2020 wurde der Güterverkehr aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 zugrunde gelegt. Danach zählen alle Haupteisenbahnstrecken in Deutschland als leisere Strecken. Auf ihnen gilt faktisch ein Betriebsverbot für Güterwagen, die mit Grauguss-Bremsklotzsohlen ausgestattet und deshalb rund zehn Dezibel lauter sind, als solche, die über leise Bremssysteme – wie K-Sohle und LL-Sohle, aber auch Scheibenbremsen – verfügen.

Die Beibehaltung des geltenden Schienenlärmschutzgesetzes scheide aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht aus, wonach das Schienenlärmschutzgesetz von 2017 mit Wirksamwerden der TSI NOI keine Geltung mehr entfalte, schreibt die Bundesregierung. Während das Schienenlärmschutzgesetz ein Verbot lauter Güterwagen auf allen Strecken bestimmt, gilt dieses nach der TSI NOI ab dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2024 nur noch auf den leiseren Strecken.

Mit einer relevanten Zunahme des Schienenverkehrslärms sei trotz des dann räumlich begrenzteren Geltungsbereichs des Betriebsverbots nicht zu rechnen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Hierfür spräche insbesondere die hohe Umrüstungsquote bei Bestandsgüterwagen. Aufgrund des seitens des Bundes von 2012 bis 2020 geförderten Umrüstungsprozesses seien Güterwagen, die auf dem deutschen Schienennetz Verkehrsleistung erbringen, nach Angabe des Nationalen Fahrzeug- und Umrüstregisters des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) seit 2020 zu 100 Prozent mit leisen Bremssohlen ausgestattet.

[PL] Zusätzliche Prüfung von Radsatzwellen

Dr. Ignacy Góra als Präsident der polnischen Eisenbahnverkehrsbehörde UTK (Urząd Transportu Kolejowego) hat am 26.06.2024 erstmals ein Expertenteam einberufen, dass den Umfang zusätzlicher Prüfungen an Radsatzwellen festlegen soll, die länger als 40 Jahre im Einsatz sind. Das Team wurde gebildet, weil immer wieder Achsen brechen, die mehr als 40 Jahre alt sind. Allein zwischen 2019 und 2023 hat es in Polen 13 Unfälle gegeben, die durch Radsatzwellenbruch verursacht wurden.

Das Team setzt sich aus Bahnexperten zusammen, die die nationale Sicherheitsbehörde, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Instandhaltungseinrichtungen sowie Betreiber von Schienenfahrzeugen vertreten.

Foto: UTK

[SK] Tatravagónka liefert Samms an Militär

Tatravagónka hat jüngst die ersten beiden von 13 bestellten Samms an das slowakische Verteidigungsministerium (Ministerstvo obrany Slovenskej republiky (MOD SR)) übergeben. Die Fahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von 103 t für den Transport von schweren Industriegütern, schweren Ketten- und Radmilitärfahrzeugen wurden über die NATO Support and Procurement Agency (NSPA) geordet. Für den Hersteller war dies der erste Auftrag für die NSPA.

Foto: Tatravagónka