Mehrere nicht genannte Unternehmen lassen den Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz zu Güterwagen gerichtlich überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht soll klären, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Kritik gab es auch vom Dachverband International Union of Wagon Keepers (UIP): Das BAV habe die bereits bestehenden paneuropäischen Prozesse nicht respektiert und ohne die notwendige multilaterale, technische Debatte eingeführt. Der UIP sieht den Grundsatz der Interoperabilität gefährdet, der im Landesverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz festgehalten ist.




