
Per Anfang August 2025 hat Stefano Oberti die Leitung der Abteilung Sicherheit des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz übernommen. Der 46-jährige promovierte Maschineningenieur ETH folgt auf Rudolf Sperlich, welcher in Pension gegangen ist.
Per Anfang August 2025 hat Stefano Oberti die Leitung der Abteilung Sicherheit des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz übernommen. Der 46-jährige promovierte Maschineningenieur ETH folgt auf Rudolf Sperlich, welcher in Pension gegangen ist.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat jüngst den Sicherheitsbericht 2024 veröffentlicht. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass sich die Unfallzahlen im Güter- und Personenverkehr der Eisenbahn in den letzten rund 15 Jahren relativ ähnlich entwickelt haben. Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr lagen die Unfallzahlen im vergangenen Jahr im langjährigen Schwankungsbereich. Bezieht man die Anzahl gefahrener Zugkilometer mit ein, zeigt sich, dass sich pro Kilometer in beiden Verkehrsarten im Schnitt etwa gleich viele resp. gleich wenige Unfälle ereignen und dass die Zahl der Unfälle gemessen an der Verkehrsleistung tendenziell abnimmt.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Martin von Känel per 01.04.2025 zum stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) ernannt. von Känel ist seit gut einem Jahr Vizedirektor des BAV und leitet dort die Abteilung Finanzierung. Der Vorsteher des UVEK, Bundesrat Albert Rösti, hat an der Sitzung vom 14.03.2025 den Bundesrat über die Ernennung informiert.
Der 57-jährige Martin von Känel leitete vor seinem Eintritt ins BAV im Dezember 2023 zehn Jahre lang das Transportunternehmen Martigny et Régions (TMR) als Generaldirektor und war mehrere Jahre Präsident der Kooperationsplattform der Meterspurbahnen RAILplus. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung sowie über fundierte Fachkenntnisse und ein gutes Beziehungsnetz im Bereich der Verkehrspolitik und im öffentlichen Verkehr.
Von Känel folgt auf Gery Balmer, der im November 2024 vom Bundesrat zum Präsidenten der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewählt wurde.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz lädt dazu ein, Offerten zum zukünftigen Angebot im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) einzureichen. Dieses Angebot wird mit dem neuen Gütertransportgesetz künftig finanziell gefördert. Dem revidierten Gütertransportgesetz hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat zugestimmt.
Das Offertverfahren zur finanziellen Förderung des EWLV betrifft eine erste Förderperiode, die von 2026 bis 2029 dauert. Noch während der ersten Förderperiode wird ein zweites Verfahren durchgeführt werden, welches die zweite Förderperiode von 2030 bis 2033 betrifft. Auf Entscheidung des Parlaments kann eine dritte Förderperiode von 2034 bis 2037 beschlossen werden. Für die erste Periode steht ein Förderbetrag von rund 260 Mio. CHF zur Verfügung.
Das Offertverfahren findet nach folgendem Zeitplan statt:
Die Interessensbekundung erfolgt per E-Mail an finanzierung@bav.admin.ch.
Das Direktionsteam des BAV erhält zwei neue Mitglieder: Stefano Oberti als Abteilungschef Sicherheit und Petra Breuer als Abteilungschefin Politik. Stefano Oberti folgt auf Rudolf Sperlich, Petra Breuer auf Gery Balmer.
Der 45-jährige promovierte Maschineningenieur Stefano Oberti ist seit 2011 Sektionsleiter Flugsicherung im Bundesamt für Zivilluftfahrt. Er bringt umfassende Kenntnisse zur Sicherheitsaufsicht und damit verbundenen Aspekten wie risikobasierte Aufsicht, Sicherheitsmanagementsysteme und Sicherheitskultur mit. Der gebürtige Tessiner wird sein Amt als Abteilungschef Sicherheit des BAV am 01.08.2025 antreten.
Für die 53-jährige diplomierte Geografin Petra Breuer ist die Wahl zur Abteilungschefin Politik eine Rückkehr: Sie hatte diese Funktion bereits bis 2013 als Vorgängerin von Gery Balmer ausgeübt. In der Zwischenzeit war sie bis Mitte 2021 als Leiterin strategische Analyse und Projekte tätig (ebenfalls Mitglied der Direktion) und ist seither Co-Leiterin der Sektion Schienennetz des BAV. Entsprechend bringt sie nebst ihren Fähigkeiten in den Bereichen der Abteilung Politik umfassende Kenntnisse des BAV und als Direktionsmitglied mit. Sie wird ihr Amt am 01.06.2025 antreten.
Die Funktion des stellvertretenden Direktors (bisher Gery Balmer) wird ab 01.04.2025 interimistisch von Martin von Känel, Abteilungschef Finanzierung, wahrgenommen. Die definitive Ernennung wird durch den Bundesrat erfolgen.
Züge, Busse, Trams, Schiffe und Seilbahnen verkehren in der Schweiz weiterhin sehr sicher, wie der Sicherheitsbericht 2023 des Bundesamts für Verkehr (BAV) zeigt. Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt jedoch im internationalen Vergleich nach wie vor hoch.
Im Bereich des Schienengüterverkehrs ist im Berichtsjahr 2023 die Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen als wichtiges Einzelereignis hervorzuheben.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz erhöht den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr per Anfang 2025 um 2,1 %. Damit trägt es den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung.
Im Rahmen der aktuellen Überprüfung hatte das BAV festgestellt, dass die Grenzkosten seit 2021 nicht mehr gedeckt sind. Auf dieser Basis hat es beschlossen, den Trassenpreis anzuheben. Damit wird die gesetzliche Vorgabe zur Deckung der Grenzkosten erfüllt.
Das BAV berücksichtigt hierbei das Anliegen der Branche und gestaltet die Anpassung so moderat wie möglich aus. Die Anpassung des Trassenpreises führt zu Mehrkosten pro Jahr von rund 11 Millionen CHF für den Fernverkehr, 8 Millionen CHF für den Regionalverkehr und 6 Millionen CHF für den Güterverkehr.
Der Trassenpreis deckt rund einen Drittel der Kosten der Bahninfrastruktur. Für den Rest kommt der Bund mit dem Zahlungsrahmen zu Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur auf.
Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 24.01.2024 Christa Hostettler zur neuen Direktorin des Bundesamts für Verkehr (BAV) ernannt. Die 49-jährige Solothurnerin ist seit vier Jahren Leiterin Markt und Kunden bei der PostAuto AG und Mitglied der Geschäftsleitung. Zu ihren künftigen Aufgaben gehört unter anderem die Weiterentwicklung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und des Güterverkehrs in der Schweiz. Hostettler wird ihre neue Funktion am 01.08.2024 antreten und den seit 2010 amtierenden Peter Füglistaler ersetzen, der in den Ruhestand tritt.
Hostettler absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Université de Genève und der Universität Bern. Nach ihrer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin im Departement des Innern des Kantons Solothurn arbeitete sie als Rechtsanwältin und Partnerin in einer Kanzlei, anschliessend als Vizestadtschreiberin und Chef-Juristin für die Stadt Bern. Vor ihrer aktuellen Position bei der PostAuto AG war sie während fünf Jahren Generalsekretärin der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV).
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis Ende 2024 verlängert. Sie ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr. Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben am 14.12.2023 den entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU unterschrieben. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 29.11.2023 gutgeheißen.
Ziel der Schweiz ist nach wie vor der Beitritt zur ERA. Aufgrund der offenen institutionellen Fragen im Verhältnis Schweiz-EU wird die Zusammenarbeit seit 2019 im Rahmen einer Übergangslösung sichergestellt.
Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen. Damit wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben.
Der Unfall im Gotthard-Basistunnel hat die Frage aufgeworfen, wie die Sicherheit im Schienengüterverkehr gewährleistet wird. Verantwortlich für die Sicherheit der Güterzüge sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ergänzend führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur und das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz als Sicherheitsaufsichtsbehörde Kontrollen im Sinne von Stichproben durch.
Gemäss Art. 17 des Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen für den sicheren Betrieb ihrer Züge verantwortlich. Sie müssen ein Sicherheitsmanagementsystem aufbauen, ihr Personal entsprechend ausbilden und geeignete Betriebsvorschriften aufstellen. Sie müssen sicherstellen, dass die weiteren beteiligten Akteure – Verlader, Wagenhalter, Instandhaltungsstellen etc. – ebenfalls ihre Sicherheitsaufgaben wahrgenommen haben. Eine zentrale Aufgabe der Bahnunternehmen ist, die Güterzüge vor der Abfahrt umfassend zu kontrollieren.
Zusätzlich führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur sowie das BAV Kontrollen im Sinne von Stichproben durch. Das BAV kontrolliert schon seit mehr als zehn Jahren jedes Jahr mehrere tausend Güterwagen direkt auf dem Bahnnetz – letztes Jahr waren es über 7.000 Güterwagen von über 400 Zügen. Das BAV kontrolliert dabei sowohl schweizerische als auch ausländische Züge, welche das schweizerische Schienennetz nutzen. Das BAV überprüft mit diesen Stichproben, ob die Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Es hat in den letzten Jahren auch seine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsaufsichtsbehörden insbesondere der Nachbarländer intensiviert, da viele Züge grenzüberschreitend fahren. Bei solchen Kontrollen können Fehler entdeckt werden, die mit bloßem Auge erkennbar sind. Andere Mängel z.B. an den Rädern oder Achsen können nur in einer Instandhaltungs-Werkstatt mit Hilfe von spezifischen Geräten erkannt werden.
Wenn das BAV bei seinen Kontrollen eine Häufung bestimmter Mängel entdeckt, ergreift es weitere Maßnahmen. So hat das BAV 2022 gemeinsam mit SBB Infrastruktur eine Spezialkontrolle zu Laufflächenfehlern an Güterzügen durchgeführt. Daraus resultierte unter anderem eine Weiterentwicklung im Bereich der Zugkontrolleinrichtungen. Bei seinen Kontrollen konnte das BAV feststellen, dass die sogenannten Fehlersummenwerte in den letzten Jahren zurückgegangen sind.