[CH] BAV justiert Sicherheitsmassnahmen

Das Bundesamt für Verkehr BAV) der Schweiz hat die in seiner Verfügung vom 11.09.2025 genannten zusätzliche Maßnahmen zu Sicherheit des Schienengüterverkehrs per 23. Oktober in zwei Punkten angepasst:

Die Vorgaben für die wagentechnischen Untersuchungen bemessen sich neu ausschliesslich nach der zurückgelegten Strecke – auf die in der Verfügung vom September vorgesehene, zusätzliche zeitliche Frist kann verzichtet werden. Als Gerund nannte das BAV „neue Erkenntnisse zu den durchschnittlichen Laufleistungen der Güterwagen“.

Eine erste Anpassung hatte das BAV bereits per 9. Oktober vorgenommen: Die Umsetzungsfrist für die angeordneten wagentechnischen Untersuchungen wurde um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Dies, weil sich im Nachgang zur Verfügung vom 11. September aus verschiedenen weiteren Gesprächen mit der Branche neue Erkenntnisse zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Massnahmen ergeben haben. Die für die Instandhaltung von Güterwagen verantwortlichen Stellen (ECM) zeigten auf, dass für eine erste wagentechnischen Untersuchung ein Aufenthalt in einer stationären Werkstatt zwingend notwendig ist.

Abgesehen von den beschriebenen Weiterentwicklungen hält das BAV an allen per 11. September 2025 verfügten Massnahmen (wagentechnische Untersuchungen, höherer Mindestdurchmesser für bestimmte Räder, Handlungspflicht nach Überhitzungen, Klangprobe) fest inkl. der Umsetzungsfristen. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht vorgesehen.

[CH] Güterwagenmaßnahmen: Halter ziehen vor Gericht

Mehrere nicht genannte Unternehmen lassen den Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz zu Güterwagen gerichtlich überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht soll klären, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Kritik gab es auch vom Dachverband International Union of Wagon Keepers (UIP): Das BAV habe die bereits bestehenden paneuropäischen Prozesse nicht respektiert und ohne die notwendige multilaterale, technische Debatte eingeführt. Der UIP sieht den Grundsatz der Interoperabilität gefährdet, der im Landesverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz festgehalten ist.

[CH] VPI kritisiert BAV-Maßnahmen

Neben Befürwortern der jüngsten Maßnahmen des Schweizer Bundesamtes für Verkehr (BAV) bezüglich Güterwagen gibt es auch kritische Stimmen. Nach dem VAP Verband der verladenden Wirtschaft der Schweiz hat hat nun auch der deutsche Waggonhalterverband VPI Kritik geübt. Verhältnismäßigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen seien nicht gegeben. Der VPI erwartet „enorme“ wirtschaftliche Schäden für den Schienengüterverkehr auf Europas wichtigstem internationalen Korridor.

Zentraler Kritikpunkt des VPI ist das die Maßnahmen vor allem die Wagenhalter trifft, da sie mit verkürzten Instandhaltungsintervallen die Hauptlast tragen. EVU und Infrastrukturbetreiber blieben weitgehend verschont. Benötigte Werkstattkapazitäten seien nicht so schnell aufbaubar wie gefordert.

Zudem setze sich das BAV mit der Insellösung über die Ergebnisse des von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eingesetzten „Joint Network Secretariat“ (JNS) hinweg. Die dort entwickelten Maßnahmen liegen seit Juli 2024 vor.

[CH] Neue Verfügung des BAV zu Güterwagen

Nach Gesprächen mit der Branche erlässt das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz neue Vorschriften, mit denen die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleistet werden soll. Im Vordergrund stehen Vorgaben an minimale Raddurchmesser, eine systematische und häufigere Wartung sowie optimierte Kontrollen. Die Umsetzung dieser Sicherheitsmassnahmen soll sofort beginnen.

Im Juni 2025 hat die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel veröffentlicht. Dieser zeigt nach BAV-Einschätzung, dass im Schienengüterverkehr wegen den neuen Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche besteht. Auf Basis ihrer Untersuchung hat die SUST Empfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) ausgesprochen. Ergänzend dazu hat das BAV mit Vertretern der Branche Gespräche geführt. Das BAV hat gestützt auf diese Diskussionen Massnahmen verfügt, welche die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleisten sollen.

Eine zentrale Massnahme ist die Vorgabe eines Mindestdurchmessers für bestimmte Räder. Das BAV verfügt, dass die relevanten Radsatztypen, die in der Schweiz unterwegs sind, mindestens einen Durchmesser von 864 Millimeter aufweisen müssen. Auf europäischer Ebene gilt heute ein Wert von 860 Millimeter.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Sicherheit von Güterwagen ist deren Instandhaltung. Hier schreibt das BAV kürzere, systematische Abstände zwischen den wagentechnischen Untersuchungen vor. Je nach Typ von Bremssohlen und Durchmesser des Rades hat die wagentechnische Untersuchung nach 50.000 Kilometern oder nach 200.000 Kilometern zu erfolgen. Gegenwärtig finden diese in einzelnen Fällen systematisch erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die wagentechnische Untersuchung enthält die visuelle Prüfung des gesamten Rades und des Mindestraddurchmessers. Zudem wird abgeklärt, ob die Räder eine Hitze-Überlastung erlitten haben oder andere Schäden aufweisen. Schließlich soll die sogenannte Klangprobe durchgeführt werden, um defekte Räder zu eruieren. Zuständig für die Umsetzung dieser Massnahmen sind die für die Instandhaltung verantwortlichen Unternehmen.

Für jeden Güterwagen muss künftig ein gültiger Nachweis zur letzten wagentechnischen Untersuchung vorliegen. So können die Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrollieren, ob ein Wagen ordnungsgemäss gewartet wurde, bevor er in einen Zug eingereiht wird, der durch die Schweiz fährt.

Weiter empfiehlt das BAV, dass sich die Fahrzeughalter im Rahmen einer Selbstdeklaration verpflichten, künftig nur noch moderne Radsatztypen zu verwenden. Diese sind weniger anfällig für Überhitzungs- und Rissprobleme. Zudem müssen die Räder einen Farbstreifen enthalten, der zeigt, ob ein Rad schon einmal überhitzt war.

Sensibilisiert werden soll gemäss den neuen Vorgaben des BAV auch das Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Lokführer werden angewiesen, ihr Fahrverhalten so anzupassen, dass eine Überhitzung der Räder vermieden werden kann. Bei der Zugabfahrt soll, wo betrieblich möglich, eine Klangprobe durchgeführt werden.

Die Verfügung des BAV richtet sich an Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit Güterzügen durch die Schweiz fahren sowie an die Fahrzeughalter und an die für Instandhaltung verantwortlichen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Umsetzung der Maßnahmen soll umgehend beginnen. Bis spätestens Ende 2025 müssen sie vollständig umgesetzt sein.

Die SBB begrüsste die Vorgaben. Damit könne das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig gesenkt werden und die SBB weiterhin alle Güterwagen befördern.

[CH] BAV: Oberti statt Sperlich

Per Anfang August 2025 hat Stefano Oberti die Leitung der Abteilung Sicherheit des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz übernommen. Der 46-jährige promovierte Maschineningenieur ETH folgt auf Rudolf Sperlich, welcher in Pension gegangen ist.

[CH] BAV veröffentlicht Sicherheitsbericht

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat jüngst den Sicherheitsbericht 2024 veröffentlicht. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass sich die Unfallzahlen im Güter- und Personenverkehr der Eisenbahn in den letzten rund 15 Jahren relativ ähnlich entwickelt haben. Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr lagen die Unfallzahlen im vergangenen Jahr im langjährigen Schwankungsbereich. Bezieht man die Anzahl gefahrener Zugkilometer mit ein, zeigt sich, dass sich pro Kilometer in beiden Verkehrsarten im Schnitt etwa gleich viele resp. gleich wenige Unfälle ereignen und dass die Zahl der Unfälle gemessen an der Verkehrsleistung tendenziell abnimmt.

Grafik: BAV

[CH] von Känel wird stellvertretender Direktor des BAV

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Martin von Känel per 01.04.2025 zum stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) ernannt. von Känel ist seit gut einem Jahr Vizedirektor des BAV und leitet dort die Abteilung Finanzierung. Der Vorsteher des UVEK, Bundesrat Albert Rösti, hat an der Sitzung vom 14.03.2025 den Bundesrat über die Ernennung informiert.

Der 57-jährige Martin von Känel leitete vor seinem Eintritt ins BAV im Dezember 2023 zehn Jahre lang das Transportunternehmen Martigny et Régions (TMR) als Generaldirektor und war mehrere Jahre Präsident der Kooperationsplattform der Meterspurbahnen RAILplus. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung sowie über fundierte Fachkenntnisse und ein gutes Beziehungsnetz im Bereich der Verkehrspolitik und im öffentlichen Verkehr.

Von Känel folgt auf Gery Balmer, der im November 2024 vom Bundesrat zum Präsidenten der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewählt wurde.

[CH] Ausschreibung für künftigen Einzelwagenverkehr

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz lädt dazu ein, Offerten zum zukünftigen Angebot im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) einzureichen. Dieses Angebot wird mit dem neuen Gütertransportgesetz künftig finanziell gefördert. Dem revidierten Gütertransportgesetz hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat zugestimmt.

Das Offertverfahren zur finanziellen Förderung des EWLV betrifft eine erste Förderperiode, die von 2026 bis 2029 dauert. Noch während der ersten Förderperiode wird ein zweites Verfahren durchgeführt werden, welches die zweite Förderperiode von 2030 bis 2033 betrifft. Auf Entscheidung des Parlaments kann eine dritte Förderperiode von 2034 bis 2037 beschlossen werden. Für die erste Periode steht ein Förderbetrag von rund 260 Mio. CHF zur Verfügung.

Das Offertverfahren findet nach folgendem Zeitplan statt:

  • Request for Information (RFI): 10.03.2025 – 31.03.2025
  • Request for Offer (RFO): Anfang Mai – 31.08.2025
  • Verhandlungen Leistungsvereinbarung: Oktober – November 2025
  • Abschluss Leistungsvereinbarung: Dezember 2025.

Die Interessensbekundung erfolgt per E-Mail an finanzierung@bav.admin.ch.

[CH] Ernennungen in der Direktion des BAV

Das Direktionsteam des BAV erhält zwei neue Mitglieder: Stefano Oberti als Abteilungschef Sicherheit und Petra Breuer als Abteilungschefin Politik. Stefano Oberti folgt auf Rudolf Sperlich, Petra Breuer auf Gery Balmer.

Der 45-jährige promovierte Maschineningenieur Stefano Oberti ist seit 2011 Sektionsleiter Flugsicherung im Bundesamt für Zivilluftfahrt. Er bringt umfassende Kenntnisse zur Sicherheitsaufsicht und damit verbundenen Aspekten wie risikobasierte Aufsicht, Sicherheitsmanagementsysteme und Sicherheitskultur mit. Der gebürtige Tessiner wird sein Amt als Abteilungschef Sicherheit des BAV am 01.08.2025 antreten.

Für die 53-jährige diplomierte Geografin Petra Breuer ist die Wahl zur Abteilungschefin Politik eine Rückkehr: Sie hatte diese Funktion bereits bis 2013 als Vorgängerin von Gery Balmer ausgeübt. In der Zwischenzeit war sie bis Mitte 2021 als Leiterin strategische Analyse und Projekte tätig (ebenfalls Mitglied der Direktion) und ist seither Co-Leiterin der Sektion Schienennetz des BAV. Entsprechend bringt sie nebst ihren Fähigkeiten in den Bereichen der Abteilung Politik umfassende Kenntnisse des BAV und als Direktionsmitglied mit. Sie wird ihr Amt am 01.06.2025 antreten.

Die Funktion des stellvertretenden Direktors (bisher Gery Balmer) wird ab 01.04.2025 interimistisch von Martin von Känel, Abteilungschef Finanzierung, wahrgenommen. Die definitive Ernennung wird durch den Bundesrat erfolgen.

Stefano Oberti und Petra Breuer. Fotos: BAV

[CH] Sicherheitsbericht 2023 des BAV

Züge, Busse, Trams, Schiffe und Seilbahnen verkehren in der Schweiz weiterhin sehr sicher, wie der Sicherheitsbericht 2023 des Bundesamts für Verkehr (BAV) zeigt. Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt jedoch im internationalen Vergleich nach wie vor hoch.

Im Bereich des Schienengüterverkehrs ist im Berichtsjahr 2023 die Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen als wichtiges Einzelereignis hervorzuheben.