[CH] BAV-Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft

Klagende Wagenhalter können im Streit um die Sicherheitsmaßnahmen für Güterwagen in der Schweiz einen Etappenerfolg verbuchen: Wie die Internationale Vereinigung der Wagenhalter (UIP) am 09.12.2025 mitteilte hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits am 24.11.2025 eine einstweilige Zwischenverfügung erlassen, die betreffend der Maßnahmen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) die aufschiebende Wirkung wiedereinsetzt.

Das Gericht hatte nach UIP-Auskunft insbesondere auf erhebliche Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen und zeitlichen Dringlichkeit der vom BAV angeordneten Maßnahmen sowie hinsichtlich der Frage, inwieweit die getroffenen Maßnahmen tatsächlich geeignet oder notwendig sind, um das Risiko von Radbrüchen zu verringern, hingewiesen.

Das BAV hat nun bis zum 16.12.2025 Zeit, zu reagieren.

[CH] Fachtagung Eisenbahninfrastruktur

Die Bahnen müssen mit verschiedenen neuen Entwicklungen und Herausforderungen Schritt halten. Um den Austausch dazu zu fördern, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz auch dieses Jahr eine Fachtagung organisiert. Sie hat am 19. 11.2025 in Ittigen stattgefunden. Insgesamt waren rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort.

Ein wichtiges Thema der diesjährigen Fachtagung war die zukünftige Mittelverfügbarkeit im Bahninfrastrukturfonds (BIF). Über diesen wird unter anderem der Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur finanziert, dies im Rahmen von vierjährigen Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB). Für die kommenden Perioden zeichnet sich ab, dass die verfügbaren Mittel voraussichtlich nicht ausreichen werden, um den von den Bahnen angemeldeten Bedarf für den Substanzerhalt vollständig zu decken.

Im Rahmen der Fachtagung fand eine Podiumsdiskussion zwischen Martin von Känel (Stv. Direktor des BAV) und Daniel Schafer (CEO der BLS und Präsident der KIS – Kommission Infrastruktur des VöV) statt. Für das BAV ist wichtig, dass gemeinsam tragfähige Lösungen gesucht werden, um die Kostenentwicklung im positiven Sinn zu beeinflussen.  «Ein Kulturwandel bei allen Beteiligten dürfte der Schlüssel sein, um diese Aufgabe zu meistern», bilanzierte Martin von Känel.

Weitere Themen der Fachtagung waren das Krisenmanagement bei Naturereignissen, die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen, die Digitalisierung der Prozesse zwischen BAV und ISB, die zukünftige Richtlinie zu Vereinbarungen der ISB mit Dritten sowie die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) während Bauarbeiten.

Der stellvertretende BAV-Direktor Martin von Känel (in der Bildmitte rechts) beim Podiumsgespräch mit BLS-CEO Daniel Schafer (links von ihm), der als Präsident der Kommission Infrastruktur des VöV die Branche vertritt. Foto: BAV

[CH] Wagenuntersuchungen: BAV rudert zurück

Das Bundesamt für Verkehr BAV) der Schweiz hat die in seiner Verfügung vom 11.09.2025 genannten zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit des Schienengüterverkehrs nach umfangreicher Kritik durch Wagenhalter per 23. Oktober in zwei Punkten angepasst:

Die Vorgaben für die wagentechnischen Untersuchungen bemessen sich neu ausschliesslich nach der zurückgelegten Strecke – auf die in der Verfügung vom September vorgesehene, zusätzliche zeitliche Frist kann verzichtet werden. Als Gerund nannte das BAV „neue Erkenntnisse zu den durchschnittlichen Laufleistungen der Güterwagen“.

Eine erste Anpassung hatte das BAV bereits per 9. Oktober vorgenommen: Die Umsetzungsfrist für die angeordneten wagentechnischen Untersuchungen wurde um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Dies, weil sich im Nachgang zur Verfügung vom 11. September aus verschiedenen weiteren Gesprächen mit der Branche neue Erkenntnisse zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Massnahmen ergeben haben. Die für die Instandhaltung von Güterwagen verantwortlichen Stellen (ECM) zeigten auf, dass für eine erste wagentechnischen Untersuchung ein Aufenthalt in einer stationären Werkstatt zwingend notwendig ist.

Abgesehen von den beschriebenen Weiterentwicklungen hält das BAV an allen per 11. September 2025 verfügten Massnahmen (wagentechnische Untersuchungen, höherer Mindestdurchmesser für bestimmte Räder, Handlungspflicht nach Überhitzungen, Klangprobe) fest inkl. der Umsetzungsfristen. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht vorgesehen.

[CH] Güterwagenmaßnahmen: Halter ziehen vor Gericht

Mehrere nicht genannte Unternehmen lassen den Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz zu Güterwagen gerichtlich überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht soll klären, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Kritik gab es auch vom Dachverband International Union of Wagon Keepers (UIP): Das BAV habe die bereits bestehenden paneuropäischen Prozesse nicht respektiert und ohne die notwendige multilaterale, technische Debatte eingeführt. Der UIP sieht den Grundsatz der Interoperabilität gefährdet, der im Landesverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz festgehalten ist.

[CH] VPI kritisiert BAV-Maßnahmen

Neben Befürwortern der jüngsten Maßnahmen des Schweizer Bundesamtes für Verkehr (BAV) bezüglich Güterwagen gibt es auch kritische Stimmen. Nach dem VAP Verband der verladenden Wirtschaft der Schweiz hat hat nun auch der deutsche Waggonhalterverband VPI Kritik geübt. Verhältnismäßigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen seien nicht gegeben. Der VPI erwartet „enorme“ wirtschaftliche Schäden für den Schienengüterverkehr auf Europas wichtigstem internationalen Korridor.

Zentraler Kritikpunkt des VPI ist das die Maßnahmen vor allem die Wagenhalter trifft, da sie mit verkürzten Instandhaltungsintervallen die Hauptlast tragen. EVU und Infrastrukturbetreiber blieben weitgehend verschont. Benötigte Werkstattkapazitäten seien nicht so schnell aufbaubar wie gefordert.

Zudem setze sich das BAV mit der Insellösung über die Ergebnisse des von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eingesetzten „Joint Network Secretariat“ (JNS) hinweg. Die dort entwickelten Maßnahmen liegen seit Juli 2024 vor.

[CH] Neue Verfügung des BAV zu Güterwagen

Nach Gesprächen mit der Branche erlässt das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz neue Vorschriften, mit denen die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleistet werden soll. Im Vordergrund stehen Vorgaben an minimale Raddurchmesser, eine systematische und häufigere Wartung sowie optimierte Kontrollen. Die Umsetzung dieser Sicherheitsmassnahmen soll sofort beginnen.

Im Juni 2025 hat die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel veröffentlicht. Dieser zeigt nach BAV-Einschätzung, dass im Schienengüterverkehr wegen den neuen Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche besteht. Auf Basis ihrer Untersuchung hat die SUST Empfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) ausgesprochen. Ergänzend dazu hat das BAV mit Vertretern der Branche Gespräche geführt. Das BAV hat gestützt auf diese Diskussionen Massnahmen verfügt, welche die Sicherheit des Schienengüterverkehrs in der Schweiz gewährleisten sollen.

Eine zentrale Massnahme ist die Vorgabe eines Mindestdurchmessers für bestimmte Räder. Das BAV verfügt, dass die relevanten Radsatztypen, die in der Schweiz unterwegs sind, mindestens einen Durchmesser von 864 Millimeter aufweisen müssen. Auf europäischer Ebene gilt heute ein Wert von 860 Millimeter.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Sicherheit von Güterwagen ist deren Instandhaltung. Hier schreibt das BAV kürzere, systematische Abstände zwischen den wagentechnischen Untersuchungen vor. Je nach Typ von Bremssohlen und Durchmesser des Rades hat die wagentechnische Untersuchung nach 50.000 Kilometern oder nach 200.000 Kilometern zu erfolgen. Gegenwärtig finden diese in einzelnen Fällen systematisch erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die wagentechnische Untersuchung enthält die visuelle Prüfung des gesamten Rades und des Mindestraddurchmessers. Zudem wird abgeklärt, ob die Räder eine Hitze-Überlastung erlitten haben oder andere Schäden aufweisen. Schließlich soll die sogenannte Klangprobe durchgeführt werden, um defekte Räder zu eruieren. Zuständig für die Umsetzung dieser Massnahmen sind die für die Instandhaltung verantwortlichen Unternehmen.

Für jeden Güterwagen muss künftig ein gültiger Nachweis zur letzten wagentechnischen Untersuchung vorliegen. So können die Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrollieren, ob ein Wagen ordnungsgemäss gewartet wurde, bevor er in einen Zug eingereiht wird, der durch die Schweiz fährt.

Weiter empfiehlt das BAV, dass sich die Fahrzeughalter im Rahmen einer Selbstdeklaration verpflichten, künftig nur noch moderne Radsatztypen zu verwenden. Diese sind weniger anfällig für Überhitzungs- und Rissprobleme. Zudem müssen die Räder einen Farbstreifen enthalten, der zeigt, ob ein Rad schon einmal überhitzt war.

Sensibilisiert werden soll gemäss den neuen Vorgaben des BAV auch das Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Lokführer werden angewiesen, ihr Fahrverhalten so anzupassen, dass eine Überhitzung der Räder vermieden werden kann. Bei der Zugabfahrt soll, wo betrieblich möglich, eine Klangprobe durchgeführt werden.

Die Verfügung des BAV richtet sich an Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit Güterzügen durch die Schweiz fahren sowie an die Fahrzeughalter und an die für Instandhaltung verantwortlichen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Umsetzung der Maßnahmen soll umgehend beginnen. Bis spätestens Ende 2025 müssen sie vollständig umgesetzt sein.

Die SBB begrüsste die Vorgaben. Damit könne das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig gesenkt werden und die SBB weiterhin alle Güterwagen befördern.

[CH] BAV: Oberti statt Sperlich

Per Anfang August 2025 hat Stefano Oberti die Leitung der Abteilung Sicherheit des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz übernommen. Der 46-jährige promovierte Maschineningenieur ETH folgt auf Rudolf Sperlich, welcher in Pension gegangen ist.

[CH] BAV veröffentlicht Sicherheitsbericht

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat jüngst den Sicherheitsbericht 2024 veröffentlicht. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass sich die Unfallzahlen im Güter- und Personenverkehr der Eisenbahn in den letzten rund 15 Jahren relativ ähnlich entwickelt haben. Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr lagen die Unfallzahlen im vergangenen Jahr im langjährigen Schwankungsbereich. Bezieht man die Anzahl gefahrener Zugkilometer mit ein, zeigt sich, dass sich pro Kilometer in beiden Verkehrsarten im Schnitt etwa gleich viele resp. gleich wenige Unfälle ereignen und dass die Zahl der Unfälle gemessen an der Verkehrsleistung tendenziell abnimmt.

Grafik: BAV

[CH] von Känel wird stellvertretender Direktor des BAV

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Martin von Känel per 01.04.2025 zum stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) ernannt. von Känel ist seit gut einem Jahr Vizedirektor des BAV und leitet dort die Abteilung Finanzierung. Der Vorsteher des UVEK, Bundesrat Albert Rösti, hat an der Sitzung vom 14.03.2025 den Bundesrat über die Ernennung informiert.

Der 57-jährige Martin von Känel leitete vor seinem Eintritt ins BAV im Dezember 2023 zehn Jahre lang das Transportunternehmen Martigny et Régions (TMR) als Generaldirektor und war mehrere Jahre Präsident der Kooperationsplattform der Meterspurbahnen RAILplus. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung sowie über fundierte Fachkenntnisse und ein gutes Beziehungsnetz im Bereich der Verkehrspolitik und im öffentlichen Verkehr.

Von Känel folgt auf Gery Balmer, der im November 2024 vom Bundesrat zum Präsidenten der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewählt wurde.