[CH] Stand des Eisenbahnausbaus

Die Bahnunternehmen der Schweiz erreichten letztes Jahr wichtige Meilensteine beim Ausbau des Schienennetzes. Das zeigt der neuste Standbericht, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 30.04.2026 veröffentlicht hat.

Das BAV informiert jährlich in einem Standbericht über den Fortschritt beim Ausbau des Schienennetzes. Der vorliegende Bericht bildet den Stand aller beschlossenen Ausbauprogramme per 31.12.2025 ab. Aktuell befinden sich im Rahmen der Ausbauschritte 2025 und 2035 sowie des Programms ZEB (Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur) rund 300 Projekte in der Projektierung oder Realisierung.

Im Jahr 2025 erreichten die Bahnen beim Ausbau wichtige Meilensteine. Mit dem Doppelspurausbau zwischen Grellingen und Duggingen nahm die SBB die erste grosse Infrastrukturmassnahme des Ausbauschritts 2035 termingerecht in Betrieb. Gleichzeitig wurden weitere Ausbauten im Raum Basel im Betrieb genommen. In Liestal schloss die SBB den Vierspurausbau ab.

In der Ostschweiz können die Züge auf der Strecke Pfäffikon SZ–Altendorf in kürzeren Abständen fahren. Zudem nahm die SBB ein Überholgleis für den Güterverkehr in Betrieb.

Das grösste Projekt des Ausbauprogramms ZEB ist die Erweiterung des Bahnhofs Lausanne. Letztes Jahr hat die SBB an verschiedenen Orten im und um den Bahnhof Hauptarbeiten ausgelöst. In Bahnhof Fribourg schliesslich hat sie die Umbauarbeiten abgeschlossen.

Weiter konnte das BAV die Plangenehmigung für den Brüttenertunnel erteilen, das Kernstück des Vierspurausbaus Zürich–Winterthur. Für die Erweiterung des Bahnhofs Zürich Stadelhofen führte die SBB die öffentliche Auflage durch.

Der Bundesrat will das Bahnnetz schrittweise weiterentwickeln. Dabei müssen die Projekte aus finanziellen Gründen neu priorisiert werden. Die Eckdaten dazu hat der Bundesrat am 28.01.2026 gestützt auf ein Gutachten der ETH Zürich sowie Analysen der zuständigen Bundesämter beschlossen. Die Vernehmlassungsvorlage wird derzeit erarbeitet und soll vor den Sommerferien verabschiedet werden. Im jährlichen Standbericht ist die Neupriorisierung noch nicht berücksichtigt.

www.bav.admin.ch/de/ausbauprogramme

[CH] Neue Direktionsmitglieder im BAV

Reto von Salis wird per 01.08.2026 als Vizedirektor und Direktionsmitglied die Leitung der Abteilung Infrastruktur übernehmen. Er wird damit die Nachfolge von Anna Barbara Remund antreten. Der 54-jährige Baselbieter leitet derzeit bei der SBB die Geschäftseinheit Netzentwicklung in der Abteilung Infrastruktur. Er ist auch Gesamtverantwortlicher SBB für «Verkehr ‘45». Zuvor war er bei der SBB als Projektleiter sowie in verschiedenen Führungsfunktionen im Ingenieurbau, in der Bahntechnik, im Projektmanagement und als Regionenleiter tätig gewesen.

Ebenfalls am 1. August wird Astrid Krauthausen die Leitung der Sektion Strategische Projekte antreten. Sie übernimmt die Gesamtverantwortung für zentrale Transformationsvorhaben des BAV, insbesondere für die Umsetzung der Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI), und wird Mitglied der Direktion. Die 46-Jährige kommt ebenfalls von der SBB. Dort verantwortet sie seit 2021 strategische Programme mit grosser Systemwirkung. Zudem gestaltet sie die digitale Transformation, den Einsatz neuer Technologien und die Weiterentwicklung der Organisation. Als stellvertretende Leiterin Innovation steuerte sie zuvor das Innovationsportfolio der SBB. Zudem förderte sie die Forschungszusammenarbeit und baute neue Geschäftsfelder im Mobilitätsbereich auf. Zuvor war Astrid Krauthausen für Post und Swisscom tätig gewesen.

[CH] Alpenquerend weniger Bahn

Die ungünstige Entwicklung beim alpenquerenden Schienengüterverkehr hat sich im Jahr 2025 fortgesetzt. Zum vierten Mal in Folge verlor die Schiene gegenüber der Strasse Marktanteile. Die Eisenbahn beförderte 7,5 Prozent weniger Güter durch die Alpen als 2024. Derweil blieb die Zahl der alpenquerenden Lastwagen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Anteil der Schiene am Modalsplit lag damit bei 68,6 Prozent. Dies geht aus dem 2. Semesterbericht 2025 zum alpenquerenden Güterverkehr hervor, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 12.03.2026 veröffentlicht hat.

Ursachen für den anhaltenden Rückgang des alpenquerenden Schienentransports sind die ungenügende Qualität und Zuverlässigkeit im Schienengüterverkehr entlang der europäischen Nord-Süd-Achsen – insbesondere wegen Bauarbeiten und Streckenunterbrüche in Deutschland. Dazu kommt das weiterhin angespannte wirtschaftliche Umfeld.

[CH] 4-Meter-Korridor nach Frankreich genehmigt

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat am 16.12.2025 die Plangenehmigung für die Erstellung eines 4-Meter-Korridors zwischen Basel St. Johann und Basel SBB erteilt. Damit werden auf der schweizerischen Seite die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die linksrheinische Strecke zu einer zusätzlichen NEAT-Zulaufstrecke ausgebaut werden kann.

Die SBB wird die Gleise in den beiden Tunnels Kannenfeld und Schützenmatt sowie unter zwei Strassenüberführungen absenken. Weiter führt die SBB zahlreiche reguläre Instandsetzungsmassnahmen durch, darunter die Sanierung von zwei Brücken über den Birsig. Der erste Teil der separat genehmigten Vorarbeiten läuft bereits. Der zweite Teil beginnt im Januar 2026. Die Hauptarbeiten dauern von April 2026 bis voraussichtlich Ende 2029.

Damit Güterzüge mit höherer Ladung neu auch über die linksrheinische Strecke zur NEAT geführt werden können, sind auch Profilanpassungen auf der französischen Seite nötig. Eine entsprechende Absichtserklärung haben Bundesrat Albert Rösti und der französische Verkehrsminister im Februar 2025 unterzeichnet. Aktuell werden die erforderlichen Ausbauprojekte erarbeitet.

Die Arbeiten in der Schweiz kosten rund 114 Mio. CHF. Finanziert werden sie über den Verpflichtungskredit des Bundes für die 4-Meter-Korridor-Projekte. Die Instandsetzung der beiden Birsigbrücken (7 Mio. CHF) wird via die Leistungsvereinbarung mit der SBB für den Substanzerhalt abgegolten.

[CH] BAV-Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft

Klagende Wagenhalter können im Streit um die Sicherheitsmaßnahmen für Güterwagen in der Schweiz einen Etappenerfolg verbuchen: Wie die Internationale Vereinigung der Wagenhalter (UIP) am 09.12.2025 mitteilte hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits am 24.11.2025 eine einstweilige Zwischenverfügung erlassen, die betreffend der Maßnahmen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) die aufschiebende Wirkung wiedereinsetzt.

Das Gericht hatte nach UIP-Auskunft insbesondere auf erhebliche Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen und zeitlichen Dringlichkeit der vom BAV angeordneten Maßnahmen sowie hinsichtlich der Frage, inwieweit die getroffenen Maßnahmen tatsächlich geeignet oder notwendig sind, um das Risiko von Radbrüchen zu verringern, hingewiesen.

Das BAV hat nun bis zum 16.12.2025 Zeit, zu reagieren.

[CH] Fachtagung Eisenbahninfrastruktur

Die Bahnen müssen mit verschiedenen neuen Entwicklungen und Herausforderungen Schritt halten. Um den Austausch dazu zu fördern, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz auch dieses Jahr eine Fachtagung organisiert. Sie hat am 19. 11.2025 in Ittigen stattgefunden. Insgesamt waren rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort.

Ein wichtiges Thema der diesjährigen Fachtagung war die zukünftige Mittelverfügbarkeit im Bahninfrastrukturfonds (BIF). Über diesen wird unter anderem der Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur finanziert, dies im Rahmen von vierjährigen Leistungsvereinbarungen (LV) zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB). Für die kommenden Perioden zeichnet sich ab, dass die verfügbaren Mittel voraussichtlich nicht ausreichen werden, um den von den Bahnen angemeldeten Bedarf für den Substanzerhalt vollständig zu decken.

Im Rahmen der Fachtagung fand eine Podiumsdiskussion zwischen Martin von Känel (Stv. Direktor des BAV) und Daniel Schafer (CEO der BLS und Präsident der KIS – Kommission Infrastruktur des VöV) statt. Für das BAV ist wichtig, dass gemeinsam tragfähige Lösungen gesucht werden, um die Kostenentwicklung im positiven Sinn zu beeinflussen.  «Ein Kulturwandel bei allen Beteiligten dürfte der Schlüssel sein, um diese Aufgabe zu meistern», bilanzierte Martin von Känel.

Weitere Themen der Fachtagung waren das Krisenmanagement bei Naturereignissen, die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen, die Digitalisierung der Prozesse zwischen BAV und ISB, die zukünftige Richtlinie zu Vereinbarungen der ISB mit Dritten sowie die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) während Bauarbeiten.

Der stellvertretende BAV-Direktor Martin von Känel (in der Bildmitte rechts) beim Podiumsgespräch mit BLS-CEO Daniel Schafer (links von ihm), der als Präsident der Kommission Infrastruktur des VöV die Branche vertritt. Foto: BAV

[CH] Wagenuntersuchungen: BAV rudert zurück

Das Bundesamt für Verkehr BAV) der Schweiz hat die in seiner Verfügung vom 11.09.2025 genannten zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit des Schienengüterverkehrs nach umfangreicher Kritik durch Wagenhalter per 23. Oktober in zwei Punkten angepasst:

Die Vorgaben für die wagentechnischen Untersuchungen bemessen sich neu ausschliesslich nach der zurückgelegten Strecke – auf die in der Verfügung vom September vorgesehene, zusätzliche zeitliche Frist kann verzichtet werden. Als Gerund nannte das BAV „neue Erkenntnisse zu den durchschnittlichen Laufleistungen der Güterwagen“.

Eine erste Anpassung hatte das BAV bereits per 9. Oktober vorgenommen: Die Umsetzungsfrist für die angeordneten wagentechnischen Untersuchungen wurde um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Dies, weil sich im Nachgang zur Verfügung vom 11. September aus verschiedenen weiteren Gesprächen mit der Branche neue Erkenntnisse zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Massnahmen ergeben haben. Die für die Instandhaltung von Güterwagen verantwortlichen Stellen (ECM) zeigten auf, dass für eine erste wagentechnischen Untersuchung ein Aufenthalt in einer stationären Werkstatt zwingend notwendig ist.

Abgesehen von den beschriebenen Weiterentwicklungen hält das BAV an allen per 11. September 2025 verfügten Massnahmen (wagentechnische Untersuchungen, höherer Mindestdurchmesser für bestimmte Räder, Handlungspflicht nach Überhitzungen, Klangprobe) fest inkl. der Umsetzungsfristen. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht vorgesehen.

[CH] Güterwagenmaßnahmen: Halter ziehen vor Gericht

Mehrere nicht genannte Unternehmen lassen den Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Verkehr (BAV) der Schweiz zu Güterwagen gerichtlich überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht soll klären, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Kritik gab es auch vom Dachverband International Union of Wagon Keepers (UIP): Das BAV habe die bereits bestehenden paneuropäischen Prozesse nicht respektiert und ohne die notwendige multilaterale, technische Debatte eingeführt. Der UIP sieht den Grundsatz der Interoperabilität gefährdet, der im Landesverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz festgehalten ist.