[DE] Kostenfreie Stornierungen ab 15. Dezember

Nach Aussage der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird der Bescheid zum Trassenpreissystem (TPS) 2026 erst kurz vor Fahrplanwechsel (13. / 14.12.2025) erlassen. Um den EVU die Möglichkeit zu geben, nach Genehmigung der Entgelte angebotsseitig zu reagieren, bietet DB InfraGO ab dem 15. Dezember für die Dauer von fünf Werktagen an, kostenfrei zu stornieren.

Hintergrund für die späte Genehmigung der Entgelte zum TPS 2026 sind offene Fragen bei der Berechnung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) aufgrund des vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs“ sowie der Anrechnung der zugesagten Instandhaltungsfinanzierung für 2026.

Am 5. Dezember wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinandersetzen und prüfen, ob die zuvor per Eilbeschluss festgelegte OGK anzupassen ist. Erst danach kann die BNetzA den Bescheid zum TPS 2026 erlassen.

Die Regelung zum kostenfreien Stornierungszeitfenster steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BNetzA. Diese gilt als sehr wahrscheinlich.

[DE] BNetzA: Er­geb­nis­se der End­kun­den­kon­sul­ta­ti­on

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Jahr 2025 Unternehmen und Wirtschaftsverbände nach ihren Ansichten zu aktuellen Themen im Schienengüterverkehr befragt. Im Zentrum der Konsultation standen Fragen zu den Themenfeldern Markt und Angebotsvielfalt, Auswirkungen von Streiks und Alternativen im Schienengüterverkehr. Die Ergebnisse basieren auf den Antworten von 336 teilnehmenden Unternehmen und Wirtschaftsverbänden.

Die Zufriedenheit der befragten Unternehmen mit dem Schienengüterverkehr nimmt weiter ab, besonders bei Transportzeiten, Pünktlichkeit und Entschädigungen, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen leisten. Dieser Trend ist bei allen Produktionskonzepten erkennbar, wobei der Ganzzugverkehr besser abschneidet als der Einzelwagenverkehr.

Gut die Hälfte der Befragten gab an, dass der Anteil des Schienengüterverkehrs, gemessen am Gesamttransportaufkommen, nicht mehr als 20 Prozent betrage. Nur etwa 10 Prozent setzen überwiegend oder ausschließlich auf den Schienengüterverkehr. Zugleich haben 52 Prozent der Befragten ein ausgeprägtes Interesse an einer stärkeren Nutzung des Schienengüterverkehrs. Als zentrale Hemmnisse wurden eine unzureichend ausgebaute Infrastruktur, mangelnde Verlässlichkeit und ein hoher Investitionsbedarf genannt. 

Unternehmen sehen die begrenzte Kapazität und Unzuverlässigkeit der Eisenbahninfrastruktur als größte Hürde. Engpässe auf Strecken, unkoordinierte Baustellen und fehlende Anschlussgleise behindern eine stärkere Verlagerung von Transporten auf die Schiene. Als wichtigste Maßnahmen geben die befragten Unternehmen den Ausbau der Gleisinfrastruktur, die Reaktivierung von Anschlussgleisen und die Verbesserung von Terminals und Rangieranlagen an.  Um den Schienentransport zu steigern, müssten demnach vor allem die infrastrukturellen Grundlagen verbessert werden.

Streiks wurden von vielen Unternehmen als großes Problem für die Planungssicherheit auf der Schiene genannt. Die Folgen sind kurzfristige Umleitungen, Ausfälle und ein hoher organisatorischer Aufwand. Rund 41 Prozent berichten von Produktionsausfällen. 58 Prozent der Befragten halten einen Notdienst während der Streikphasen für wichtig.

Über 90 Prozent der Unternehmen können auf alternative Verkehrsträger wie Lkw oder Schiffe ausweichen. Nur 8 Prozent sind komplett auf die Schiene angewiesen. Gründe für den Wechsel sind eine höhere Zuverlässigkeit und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer bei der Schiene bleibt, schätzt vorteilhafte Konditionen und Nachhaltigkeit.

[DE] BNetzA: DB InfraGO muss Richtlinien anpassen

Mit Unterstützung von der Kanzlei Niekamp Rechtsanwälte hat die Flex Bahndienstleistungen im Verfahren BK10-23-0076_Z vor der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Beschluss erwirkt. Die DB InfraGO muss ihre Richtlinien zur Weigerung und Abstellung von Zügen (RIL 420.0200 / 420.0209) anpassen:

  • Gründe und Ort einer Zugweigerung müssen in Textform mitgeteilt werden.
  • Vorgeschlagene und abgelehnte Alternativen sind transparent aufzuführen.
  • Die Abstimmung mit dem betroffenen EVU sowie die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen erfolgen in einem klar geregelten Prozess.
  • Genutzte Trassen- und Abstellgleise stehen nach einer Weigerung bis zur Räumung bzw. mindestens 48 Stunden kostenfrei zur Verfügung.

Die Beschwerde der Privatbahn ging auf zwei Fälle aus dem Jahr 2022 zurück:

  • Ein Güterzug von Passau nach Bamberg Hafen wurde ohne ausreichende Kommunikation über mehrere Tage hinweg von der DB InfraGO geweigert. Der Zug war ein Probetransport auf der Schiene. Der potenzielle Neukunde konnte nicht für weitere Transporte auf der Schiene gewonnen werden und wechselte daraufhin wieder zurück auf den Lkw.
  • Ein Güterzug nach Hof erreichte sein Ziel erst mit zwei Tagen Verspätung und erheblichem Mehraufwand.

[DE] Zwangsgeld wegen unzureichender Baustellenkommunikation

Die Beschusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Teilbeschluss vom 03.04.2025 (BK10-25-0043_Z) gegenüber der DB InfraGO AG aufgrund der noch immer unzureichenden Baustellenkommunikation im Falle der sog. A- und B-Maßnahmen zwei weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500.000 EUR festgesetzt.

Die DB InfraGO verstößt nach wie vor gegen die ihr mit bestandskräftigem Beschluss vom 24.05.2023 (BK10-22-0422_Z) aufgegebene Verpflichtung, die in ihren Nutzungsbedingungen niedergelegten Ankündigungsfristen für unterjährig geplante Baumaßnahmen nicht zu missachten. Die in Folge des Beschlusses vom 24.05.2023 festgesetzten Zwangsgelder summieren sich damit nun auf 1.825.000 EUR. Für den Fall, dass die DB InfraGO ab dem 01.07.2025 die zur Verfügung zu stellenden Dokumente (die sogenannte Zusammenstellungen der vertrieblichen Folgen, ZvF) weiterhin nicht fristgerecht an die Zugangsberechtigten übermittelt, werden ihr mit dem Beschluss weitere Zwangsgelder angedroht. Diese sind in ihrer Höhe und in Abhängigkeit vom Grad der Fristentreue innerhalb eines Monats in Schritten von 100.000 EUR gestaffelt und betragen zwischen 100.000 EUR (bei einer Fristentreue in weniger als 95 % der Fälle) und 500.000 EUR (bei einer Fristentreue in weniger als 55 % der Fälle).

Zusätzlich hat die Beschlusskammer die Berichtspflichten der DB InfraGO in Bezug auf die Kommunikation von A- und B-Maßnahmen neu gefasst. Hierdurch wird zukünftig auch eine Betrachtung der Situation in den einzelnen Regionen des Schienennetzes der DB InfraGO AG möglich sein. Außerdem ermöglichen die neuen Berichtspflichten eine zeitnahe Berücksichtigung nicht erstellter Dokumente bei der Ermittlung der Fristeinhaltungsquoten.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Beschlusskammer die Notwendigkeit durchschlagkräftigerer Maßnahmen zur Erhöhung der Fristentreue prüfen und ggf. einen weiteren Teilbeschluss erlassen. Die Beschlusskammer hat sich in Vorbereitung darauf am 04.04.2025 im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung intensiv mit dem Markt ausgetauscht.

[DE] Trassenpreise 2026: Keine Genehmigung

Die Trassenpreisgenehmigung 2026 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Hintergrund hierfür sind die Unklarheiten hinsichtlich der Eigenkapitalzuführung sowie die Entgeltbildung im Nahverkehr. Mit einer Genehmigung ist erst im späteren Verlaufe des Jahres zu rechnen.

Die BNetzA hat das Verfahren BK10-24-0396_E zur Genehmigung der Trassenpreise 2026 auf Ende des Jahres 2025 verlängert.

Dies wurde notwendig, da

  1. die aufgrund der (unklaren) Haushaltslage zukünftige Art der Finanzierung der DB InfraGO AG – z. B. in Form von Eigenkapitaleinlagen – derzeit noch nicht absehbar ist. Würde sich, wie unter der alten Regierung geplant, ein signifikanter Finanzierungsbeitrag in Form einer Eigenkapitaleinlage eingebracht werden, würde dies unter Umständen zu einer Berücksichtigung in den Trassenpreisen führen.
  2. Gegen die Festlegung der Schienenpersonennahverkehrs-Dynamisierung gemäß § 37 (2) Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) iVm mit § 5 (10) Regionalisierungsgesetz (RegG) werden durch den Markt wie auch durch die DB InfraGO AG Rechtsmittel eingelegt. Die Entgeltbildung im Nahverkehr ist aufgrund der Unbestimmtheit dieser Rechtsmittel derzeit mit Unsicherheiten behaftet.

Aufgrund dieser Vorgänge hat die BNetzA eine Vertagung der Genehmigung der Trassenpreise 2026 entschieden. Derzeit ist der neue Zeitpunkt der Trassenpreisgenehmigung noch nicht absehbar. Die DB InfraGO AG wird zeitnah informieren, sofern relevante Erkenntnisse bekannt werden.   

Für Trassen, die zum Netzfahrplan 2026 angemeldet werden sollen, folgende Hinweise:

  • In der Trassenpreisauskunft werden – aufgrund der fehlenden Genehmigung – die Entgelte 2025 ausgewiesen. Aller Voraussicht nach werden diese Entgelte auch für das Regelentgeltverfahren gemäß 4.2.1.10 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) gelten.
  • Die BNetzA hat im Verfahren BK10-24-0396_E darauf verwiesen, dass für die Planung von Trassen im Netzfahrplan das sogenannte Vorsichtsprinzip gelten sollte. In diesem Sinne werden anbei die möglichen Entgelte für den SGV und den SPFV zur Verfügung gestellt. Treiber für die tatsächlichen Entgelte sind die Kosten, die sich aus der Eigenkapitalzuführung ergeben. Die DB InfraGO AG geht von einer Höhe zwischen 14 Mrd. EUR bis 20 Mrd. EUR bis einschließlich 2026 aus. Für den SPNV unterstellt die DB InfraGO AG derzeit eine Dynamisierung ggü. 2025 in Höhe von +23,5 %.

[DE] BNetzA ver­öf­fent­licht Markt­un­ter­su­chung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die „Marktuntersuchung Eisenbahnen 2024“ veröffentlicht. Die Nachfrageentwicklung im Jahr 2023 verlief im Schienenpersonenverkehr und im Schienengüterverkehr gegensätzlich. Während die Verkehrsleistung im Personennahverkehr und Personenfernverkehr zunahm, verzeichnete der Güterverkehr einen Rückgang. Die nicht-bundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickelten sich dabei in allen drei Verkehrsdiensten besser als der Gesamtmarkt und konnten ihre Marktanteile leicht steigern.

Im Berichtszeitraum 2023 konnte der Umsatz im Eisenbahnverkehrsmarkt in allen Verkehrsdiensten (Schienengüterverkehr, Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr) gesteigert werden. Auf den Gesamtmarkt bezogen wurden rund 26 Mrd. EUR erwirtschaftet. Dies entspricht einem Zuwachs von knapp 8 %. Der Fernverkehr verbuchte dabei – wie im vergangenen Berichtsjahr – sowohl prozentual als auch nominell die deutlichste Steigerung.

[DE] Shell, ODEG, DB und Rosneft gegen Streckensperrung

Diverse Betroffene haben bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Beschwerde wegen der (geplanten) Sperrung der Strecke 6081 bei Bernau (bei Berlin) durch die DB InfraGO vom 11.04. bis 30.05.2025 eingelegt (Geschäftszeichen BK10-24-0325_Z).

Initial hatte sich die Shell Deutschland als Mitbetreiberin der Raffinerie in Schwedt an die Behörde gewandt. Der Mineralölkonzern beanstandet die – baustellenbedingte – 7-wöchige Totalsperrung sowie das Umleitungskonzept, welches zu deutlichen Fahrzeitverlängerungen sowie erheblichen Kapazitätseinschränkungen im Schienennetz führe, und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Betrieb der Raffinerie. Nachfolgend hatten sich auch DB Cargo, die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn sowie der PCK-Mehrheitsgesellschafter Rosneft Deutschland der Beschwerde angeschlossen.

[DE] Lies als Beiratsvorsitzender BNetzA bestätigt

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 01.07.2024 den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies mit großer Mehrheit für zwei weitere Jahre zum Vorsitzenden gewählt. Zugleich wurde Dr. Ingrid Nestle, Mitglied des Deutschen Bundestages, ebenfalls mit großer Mehrheit und für weitere zwei Jahre zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Lies ist seit 2020 Vorsitzender des Beirates, war zuvor im Zuge des eigentlich zwischen Bund und Ländern üblichen turnusmäßigen Wechsels des Vorsitzes von 2018 bis 2020 stellvertretender Vorsitzender und davor von 2016 bis 2018 bereits schon einmal Vorsitzender des Gremiums. Er ist seit 2013 dessen Mitglied.

[DE] Beschwerden gegen Ende von DB-Altbaureiheninstandhaltung

Wie der Branchendienst „Rail Business“ Anfang April 2024 meldete, haben die TRI Train Rental sowie die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn (PRESS) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Beschwerde gegen die Entscheidung der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (DB FZI) zur Einstellung der Instandhaltung etlicher älterer E-Lok-Baureihen (BR) eingelegt beschwert. Das Verfahren sei wurde bereits kurz nach Bekanntgabe durch die DB im vergangenen September angeschoben worden und solle noch im 2. Quartal zum Abschluss kommen, heißt es in dem Bericht.

Die Verfahren bei der BNetzA beziehen sich allerdings nur auf die von den Beschwerdeführern genannten Baureihen 110, 111, 113, 140, 142 und 155, so der Bericht. Ob für deren Instandhaltung DB-fremde Anbieter imstande seien, frage die BNetzA nun bei diesen ab und prüfe juristisch, ob DB FZI für einen Übergangszeitraum zur Fortsetzung der Instandhaltung verpflichtet werden könne.

[DE] BNetzA genehmigt Trassenpreissystem 2025

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 22.03.2024 das Trassenpreissystem (TPS) 2025 genehmigt. Die Entgelterhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt effektiv 17,7% im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), 16,2% im Schienengüterverkehr (SGV) und 0,6% im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Aufgrund der Verschmelzung von DB Netz AG und DB Station&Service AG zur DB InfraGO AG sind ab dem TPS 2025 die Kosten der Bahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen zu integrieren. Da dieser Schritt gleichzeitig zu einer entsprechenden Entlastung im Stationspreissystem führt, ist die tatsächliche Belastung der Entgelterhöhung im Personenverkehr niedriger und beträgt 0,6% im SPNV (nominell 6,7%) und 17,7% (nominell 19,7%) im SPFV. Über alle Verkehrsarten beträgt die effektive Entgelterhöhung rd. 6,0%.  

Gegenüber dem Entgeltantrag vom 03. 01.2024 haben sich mehrere Anpassungen aufgrund von Hinweisen durch die BNetzA im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben. Die wichtigsten Änderungen betreffen zum einen die Berücksichtigung eines höheren Umsatzes je Trassenkilometer im SGV, was zu einer höheren Tragfähigkeit dieser Verkehrsart führt. Zum anderen wurde eine Anpassung des Ertrages (Umsatz/Pkm) im SPFV vorgenommen, um die Vergleichbarkeit der verwendeten Eingangsparameter zwischen SPFV und SGV zu garantieren. In Summe führen die Anpassungen zu einer um rd. 2,8 Prozentpunkte höheren Entgeltdynamisierung im SGV, jetzt 16,2% und zu einer um rd. 1,7 Prozentpunkte geringeren Erhöhung im SPFV, jetzt 17,7% (nominell 19,7%).  

Des Weiteren wurden durch die BNetzA die beantragten Anpassungen des Anreizsystems im Güterverkehr sowie die Einführung eines Kapazitätsbereitstellungsentgelt genehmigt.