Die Bundesnetzagentr (BNetzA) hat einen starken Rückgang der EEG-Umlage festgestellt. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird
jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den
Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen
bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße
Ermittlung.
Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh)
Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage
sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch
steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den
Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen
ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die
Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird
aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.
Der starke Rückgang der EEG-Umlage
führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der
Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von
3.500 kWh wird unter Einbeziehung
der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die
Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den
Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.
Für das Jahr 2022 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW.
Ein Großteil des Netto-Zubaus wird erneut durch Solaranlagen getrieben.
Für den Zubau der Windenergie an Land wird eine leichte Erholung
erwartet, so dass das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022
nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp
unterschritten wird.
Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien steigt um fast 5 Prozent auf 239 TWh.
Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr
2022 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von
Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B.
aufgrund eines wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreises) und gegen
Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von
der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung
resultieren, dient. Die Reserve wurde von den
Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 5 Prozent
halbiert.