[DE] Bundesrat fordert Reformkonzept für Trassenpreissystem

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (21/1939) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499).

Mit der Regelung will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen.

Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“.

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte – insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen – würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund.

Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen.

Bundesrat will Bahn im Alpengüterverkehr weiter stärken

Der Bundesrat der Schweiz will die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab dem 012.01.2025 an die Teuerung anpassen, um den Schienengüterverkehr durch die Alpen zu stärken. Zudem will er die Grundlagen dafür schaffen, dass Bahntransporte auf Strecken unter 600 Kilometern finanziell stärker gefördert werden können. Dies sieht er im Rahmen des neuen Verlagerungsberichts vor, den er an seiner Sitzung vom 29.11.2023 verabschiedet hat.

Grundsätzlich wirken sich die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und die weiteren bisher beschlossenen Instrumente und Massnahmen positiv auf die Verlagerung des Gütertransports durch die Alpen aus: Die Bahn erreichte im ersten Halbjahr 2023 einen Marktanteil von 72,7 Prozent. Gleichzeitig sind die Lastwagenfahrten trotz insgesamt stark gewachsenem Gesamtverkehr auf deutlich unter 1 Million gesunken. Verschiedene Faktoren wie die schwierige Wirtschaftslage in Europa, die zahlreichen Baustellen auf dem Eisenbahnnetz sowie die Verspätung vieler Züge hemmen aktuell die Verlagerung. Das gesetzliche Ziel, die Lastwagenfahrten auf 650.000 pro Jahr zu begrenzen, ist nach wie vor nicht erreicht.

Um die Verlagerung weiter zu stärken, schlägt der Bundesrat folgende Maßnahmen vor:

Anpassung der LSVA: Die LSVA-Tarife sollen im Rahmen der allgemeinen Teuerung ab dem 01.01.2025 erhöht werden. Die seit 2012 unveränderten Tarife werden somit um 5 Prozent angehoben. Parallel erarbeitet der Bundesrat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der LSVA, die unter anderem die Integration von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in das LSVA-System regeln soll.

Stärkere Förderung auf kürzeren Strecken: Gemäß einer externen Analyse können mit einer Zusatz-Förderung auf Strecken bis 600 Kilometern weitere Transporte auf die Bahn verlagert werden. Der Bundesrat will hierfür die Rechtsgrundlagen schaffen. Die gezieltere Förderung von kurzen Distanzen im kombinierten Verkehr führt zu Mehrausgaben für dieses Segment. Um diese finanzieren zu können, ist es nötig, die Abgeltungen für Angebote über lange Distanzen in den nächsten Jahren zu kürzen. Insbesondere sollen der Schweizer Binnenverkehr von und nach dem Tessin und der Import- und Exportverkehr davon profitieren. Neu ebenfalls stärker gefördert werden sollen Verkehrsangebote von und nach Süddeutschland sowie Ostfrankreich.   

Weitere Mßnahmen: Die Rollende Landstrasse soll wie vom Parlament gewünscht bis 2028 weiter betrieben werden. Zudem verzichtet der Bund darauf, den Bahnstrompreis für den Güterverkehr auf Anfang 2024 wie geplant anzuheben. Der Preis bleibt bei 12 Rappen pro Kilowattstunde, dies entlastet den Güterverkehr um rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Weiter fordert der Bundesrat alle beteiligten Akteure auf, die operative Situation im Transitverkehr durch die Schweiz zu verbessern. Damit die NEAT ihr Potenzial noch besser entfalten kann, müssen die internationale Koordination und die Zusammenarbeit weiter vertieft werden. Bei Baustellen auf NEAT-Zulaufstrecken sind genügend Umleitungskapazitäten zu schaffen.