[DE] Ersatzneubau der Huntebrücke bis 2027

Nach der Instandsetzung der Ersatzbrücke über die Hunte bei Elsfleth sollen jetzt schnellstmöglich die Maßnahmen für einen Neubau in Angriff genommen werden. Die Deutsche Bahn hat dafür bereits mit Vorplanungen begonnen. Drei Varianten kommen dafür grundsätzlich in Betracht: Neben dem theoretisch möglichen 1:1-Ersatz, also eine Rekonstruktion der alten Brücke mit entsprechend geringen Durchfahrmaßen für die Schiffe, wäre auch eine größere Klappbrücke (Doppelscherzer) möglich, die bessere Maße für die Wasserstraße haben würde und Grundlage der Planungen für einen Neubau waren, bis es im Februar zur Havarie kam. Als optimale Lösung wäre die Kopie der Friesenbrücke („Friesenbrücke 2.0“), die ebenfalls durch bessere Maße für die Wasserstraße zu mehr Sicherheit führen würde und außerdem am schnellsten umsetzbar ist, möglich.

Eine Drehbrücke wie die „Friesenbrücke 2.0“ ist aus Landessicht die Vorzugsvariante, weil sie deutlich schneller in Betrieb genommen werden könnte als die beiden anderen, nämlich im Jahr 2027 (Zum Vergleich: 1:1-Ersatz im Jahr 2032, eine größere Klappbrücke 2031). Eine 1:1-Variante, die zwar mit den heutigen Preisen die günstigste wäre, hätte im Vergleich zur „Friesenbrücke 2.0“ deutliche Nachteile. Ohne die Vergrößerung von Durchfahrthöhe und -breite bleibt das Kollisionsrisiko inakzeptabel hoch. Hinzu kommt: bei einer Realisierung des 1:1-Ersatzes in 2032 ist aufgrund der Kostensteigerungen mit einem höheren finanziellen Bedarf zu rechnen. Bei der „Friesenbrücke 2.0“ wird ein Zeitrisiko aufgrund der bereits erfolgten Zulassungen als sehr überschaubar bewertet. Außerdem können bestehende Planungen und Technologiekonzepte noch einmal zur Anwendung gebracht werden. Eine größere Klappbrücke wäre nach derzeitigen Schätzungen die teuerste Variante und ist aufgrund der bisher nicht realisierten Dimension mit einem hohen zeitlichen Risiko auch über 2031 hinaus verbunden.

DB-Aufsichtsrat: DB InfraGO AG kommt

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, die beiden Infrastruktursparten des Konzerns zu verschmelzen. Mit einer Eintragung ins Handelsregister kann nun die für die Bahnhöfe und Verkehrsstationen zuständige DB Station&Service AG auf die DB Netz AG, die bisher für den Betrieb des Schienennetzes verantwortlich ist, verschmolzen werden. Die neue Gesellschaft soll als DB InfraGO AG firmieren und als Teil des DB-Konzerns am 01.01.2024 starten. Das „GO“ im Unternehmensnamen steht für gemeinwohlorientiert.

.Um die von der Bundesregierung definierten, gemeinwohlorientierten Ziele zu erreichen, wird die DB InfraGO AG ein umfassendes Modernisierungsprogramm für Schienennetz und Bahnhöfe umsetzen. Der Bund hat bereits wichtige Beschlüsse zur Finanzierung getroffen und zusätzliche Mittel in Höhe von rund 40 Mrd. EUR in Aussicht gestellt. Gleichzeitig brachte das Kabinett im Juni eine Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf den Weg. Es sieht künftig mehr Spielraum für den Einsatz finanzieller Mittel und neue Fördermöglichkeiten für den Bund vor.