Im kommenden Fahrplanjahr 2025/2026 werden die Fördersätze für die Förderlinie 1 (Bedienungen) der Einzelwagenverkehrs-Betriebskostenförderung (EWV-BK) des Bundes um 25 % je Stufe reduziert. Dies gab das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach der Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) bekannt.
[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2024
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 22.05.2025 die Empfänger der Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) in der Fahrplanperiode 2024 bekannt gegeben. Die veröffentlichten Daten umfassen einzelne Kundennummern, die eine Grenze von 500.000 EUR überschritten haben.
Bei den größten Empfängern halte es sich um DB Cargo/MEG/RBH (81 Mio. EUR), TX Logistik (8 Mio. EUR), Captrain Deuschland/CCW/ITL (9 Mio. EUR), SBB Cargo Deutschland (8 Mio. EUR) und METRANS Rail (7 Mio. EUR).
[DE] EBA veröffentlicht Sicherheitsbericht 2023
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2023 veröffentlicht.
Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.
Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.
[DE] Leitfaden Sicherheitsbescheinigung angepasst
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den nationalen Leitfaden zur Beantragung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung angepasst. https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2024/04_2024_Leitfaden_Sicherheitsbescheinigung_angepasst.html
[DE] Änderungen des Triebfahrzeugführerscheinrechts
Zum 01.01.2024 wurden die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV) und die Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV) geändert. Die Adressaten und Betroffenen dieser Rechtsverordnungen sind verpflichtet, die sie betreffenden Regelungen zu beachten. Im Folgenden werden – nicht abschließend – einige Änderungen und ihre Folgen dargestellt.
Die Ausbildung von Triebfahrzeugführern erfolgt grundsätzlich durch anerkannte Personen und Stellen. Gemäß § 6 Abs. 4 TfV können zudem Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung eigenes Personal ausbilden. Weitere Details werden in Kürze in einer weiteren Fachmitteilung dargelegt.
Im Rahmen der Ausbildung und Prüfung von Triebfahrzeugführern müssen für den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B Simulatoren verpflichtend eingesetzt werden; in allen übrigen Fällen der Ausbildung und Prüfung sollen Simulatoren zum Einsatz kommen. Der Nichteinsatz eines Simulators im Rahmen der Ausbildung und Prüfung stellt damit künftig eine Ausnahme dar. Diese Regelung ist ab dem 01.01.2025 anzuwenden.
Die Prüfung zum Triebfahrzeugführerschein (Anlage 5 TfV) müssen weiterhin von mindestens zwei Prüfern durchgeführt werden. Auf die entsprechenden unveränderten Vorschriften in §§ 9 und 10 TfPV wird ausdrücklich verwiesen.
Die Zusatzbescheinigung kann sowohl befristet als auch unbefristet ausgestellt werden.
Die Anerkennung von Ärzten und Psychologen ist auf fünf Jahre begrenzt. Die vor dem 01.01.2024 erteilten Anerkennungen gelten längstens bis zum 01.01.2029. Sofern eine Verlängerung bis zum 01.01.2028 beantragt wird, gilt diese bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung als vorläufig positiv beschieden.
Die Gebühren für die Anerkennung als Person oder Stelle für die Ausbildung, Prüfung und medizinische und psychologische Untersuchung sind nunmehr nach Person und Stelle unterteilt und in der Höhe angepasst. Für die Erhebung der Gebühren ist das Datum der Leistungserbringung maßgeblich, also regelmäßig das Datum der Anerkennung, nicht jedoch der Antragstellung.
EBA mit neuem Präsidenten
Stefan Dernbach ist neuer Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Er wurde durch Susanne Henckel, Staatssekretärin, und Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, offiziell in sein Amt eingeführt. Der Jurist trat zum 01.09.2023 die Nachfolge von Gerald Hörster an, der in den altersbedingten Ruhestand wechselt.
Dernbach ist seit 1994 im EBA und war bislang Leiter der Abteilung 5, in der die Bereiche Planfeststellung, Umwelt und Fahrgastrechte angesiedelt sind. Zuvor hatte er bereits verschiedene Funktionen unter anderem im Justitiariat und als Leiter des Referates für die Gefahrgutaufsicht wahrgenommen.
EBA: Dernbach folgt auf Hörster
Nach Informationen des Tagesspiegel steht der Nachfolger für den in Ruhestand gehenden Gerald Hörster als Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) fest: Dabei soll es sich um Stefan Dernbach handeln, aktuell Leiter der Abteilung 5 (Planfeststellung, Umwelt und Fahrgastrecht) des EBA.
[DE] Nettekoven von primeRail zum EBA
Kateryna Nettekoven ist seit Juni 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Bereich management of railway capacities tätug. Vorherige Stationen waren die primeRail GmbH (Project & Funding Manager; 04.2021 bis 05.2023) sowie die TX Logistik AG (Projektmanagement; 08.2011 bis 03.2021).
Bahnen sollen Aufsichtsleistungen des EBA bezahlen
Wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) geht, drohen den deutschen Eisenbahnen bald erneut zusätzliche Gebühren. Aus einem Verordnungsentwurf des BMDV geht hervor, dass gewisse jährliche Aufsichtsleistungen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) künftig von den Eisenbahnverkehrsunternehmen bezahlt werden sollen. Damit drohen dem ohnehin durch Pandemie, Ukrainekrieg und steigende Energiekosten gebeutelten Verkehrsträger Schiene weitere Belastungen in zweistelliger Millionenhöhe. Dies kritisiert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einer Aussendung.
Auslöser der Kritik des Branchenverbandes VDV ist der aktuelle Entwurf zur Neufassung einer Verordnung zur Änderung der Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes. Demnach sollen die Eisenbahnen in Deutschland demnächst Festgebühren für die jährliche Aufsicht durch das EBA über ihr Sicherheitsmanagementsystem zahlen. Und das nicht nur ab sofort und für die Zukunft, sondern sogar rückwirkend.
EBA: Schwerpunktthemen bei der Überwachung
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) veröffentlicht für das Jahr 2022 Schwerpunktthemen zur Überwachung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU):
Für die zielgerichtete Überwachung der EVU und der EIU legt das EBA jährlich neue Schwerpunkte zur Überwachung der Prozesse in den Fachgebieten Bahnbetrieb, Fahrzeugtechnik, Gefahrgut und technischer Arbeitsschutz fest. Diese Schwerpunktthemen haben präventiven Charakter und sind Gegenstand der jährlichen Prozessaudits bei den Eisenbahnen.
Anhand der Überwachungsergebnisse wird das EBA eine Reifegradbewertung nach dem Reifegradmodell der ERA (management maturity model) vornehmen.