[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2025

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Beihilfen über 500.000 EUR gemäß § 6 Absatz 5 der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte für Trassen in der Netzfahrplanperiode 2025 bekannt gegeben.

Die zehn größten Empfänger:

  1. DB Cargo inklusive RBH und MEG 73.192.232,42 EUR
  2. TX Logistik inklusive HSL und DeltaRail 14.884.952,84 EUR
  3. METRANS Rail (Deutschland) 9.449.897,99 EUR
  4. Captrain Deutschland-Gruppe 8.882.100,30 EUR
  5. SBB Cargo Deutschland 8.803.815,53 EUR
  6. RTB CARGO 7.797.627,59 EUR
  7. boxXpress.de 7.245.959,89 EUR
  8. BLS Cargo Nord 6.668.036,64 EUR
  9. LTE-Gruppe 6.552.852,31 EUR
  10. ČD Cargo 5.479.835,54 EUR

[DE] Höchststand bei Unfällen und überfahrenen Haltesignalen

Die Anzahl an überfahrenen Haltesignalen hat 2024 in Deutschland mit 717 Vorfällen einen neuen Höchststand erreicht. Davon erreichten 124 den Gefahrenpunkt – auch das ein neuer Höchststand. Im Vorjahr waren es 561 zu 108. Diese Zahlen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor Kurzem im Sicherheitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Zuvor waren in den Jahren 2014 bis 2018 teilweise deutliche Anstiege zu beobachten, wohingegen die Zahlen der Signalüberfahrten in den Jahren 2019 und 2020 zurückgingen, um dann seit 2021 wieder anzusteigen. Die überfahrenen Haltesignale bleiben daher ein Schwerpunkt der Überwachung durch das EBA, so die Behörde.

Der Verband Mobifair kritisiert im Zusammenhang mit den überfahrenen Haltesignalen die „teils unzureichenden und unkontrollierten Ausbildungen im Quereinstieg“ bei den Triebfahrzeugführern.

Grafik: Mobifair
Grafik: Mobifair

[DE] EBA veröffentlicht Sicherheitsbericht 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2024 veröffentlicht.

Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.

[DE] Weniger Förderung für Einzelwagenverkehre

Im kommenden Fahrplanjahr 2025/2026 werden die Fördersätze für die Förderlinie 1 (Bedienungen) der Einzelwagenverkehrs-Betriebskostenförderung (EWV-BK) des Bundes um 25 % je Stufe reduziert. Dies gab das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach der Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) bekannt.

[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 22.05.2025 die Empfänger der Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) in der Fahrplanperiode 2024 bekannt gegeben. Die veröffentlichten Daten umfassen einzelne Kundennummern, die eine Grenze von 500.000 EUR überschritten haben.

Bei den größten Empfängern halte es sich um DB Cargo/MEG/RBH (81 Mio. EUR), TX Logistik (8 Mio. EUR), Captrain Deuschland/CCW/ITL (9 Mio. EUR), SBB Cargo Deutschland (8 Mio. EUR) und METRANS Rail (7 Mio. EUR).

[DE] EBA veröffentlicht Sicherheitsbericht 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2023 veröffentlicht.

Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.

[DE] Änderungen des Triebfahrzeugführerscheinrechts

Zum 01.01.2024 wurden die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV) und die Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV) geändert. Die Adressaten und Betroffenen dieser Rechtsverordnungen sind verpflichtet, die sie betreffenden Regelungen zu beachten. Im Folgenden werden – nicht abschließend – einige Änderungen und ihre Folgen dargestellt.

Die Ausbildung von Triebfahrzeugführern erfolgt grundsätzlich durch anerkannte Personen und Stellen. Gemäß § 6 Abs. 4 TfV können zudem Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung eigenes Personal ausbilden. Weitere Details werden in Kürze in einer weiteren Fachmitteilung dargelegt.

Im Rahmen der Ausbildung und Prüfung von Triebfahrzeugführern müssen für den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B Simulatoren verpflichtend eingesetzt werden; in allen übrigen Fällen der Ausbildung und Prüfung sollen Simulatoren zum Einsatz kommen. Der Nichteinsatz eines Simulators im Rahmen der Ausbildung und Prüfung stellt damit künftig eine Ausnahme dar. Diese Regelung ist ab dem 01.01.2025 anzuwenden.

Die Prüfung zum Triebfahrzeugführerschein (Anlage 5 TfV) müssen weiterhin von mindestens zwei Prüfern durchgeführt werden. Auf die entsprechenden unveränderten Vorschriften in §§ 9 und 10 TfPV wird ausdrücklich verwiesen.

Die Zusatzbescheinigung kann sowohl befristet als auch unbefristet ausgestellt werden.

Die Anerkennung von Ärzten und Psychologen ist auf fünf Jahre begrenzt. Die vor dem 01.01.2024 erteilten Anerkennungen gelten längstens bis zum 01.01.2029. Sofern eine Verlängerung bis zum 01.01.2028 beantragt wird, gilt diese bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung als vorläufig positiv beschieden.

Die Gebühren für die Anerkennung als Person oder Stelle für die Ausbildung, Prüfung und medizinische und psychologische Untersuchung sind nunmehr nach Person und Stelle unterteilt und in der Höhe angepasst. Für die Erhebung der Gebühren ist das Datum der Leistungserbringung maßgeblich, also regelmäßig das Datum der Anerkennung, nicht jedoch der Antragstellung.

EBA mit neuem Präsidenten

Stefan Dernbach ist neuer Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Er wurde durch Susanne Henckel, Staatssekretärin, und Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, offiziell in sein Amt eingeführt. Der Jurist trat zum 01.09.2023 die Nachfolge von Gerald Hörster an, der in den altersbedingten Ruhestand wechselt.

Dernbach ist seit 1994 im EBA und war bislang Leiter der Abteilung 5, in der die Bereiche Planfeststellung, Umwelt und Fahrgastrechte angesiedelt sind. Zuvor hatte er bereits verschiedene Funktionen unter anderem im Justitiariat und als Leiter des Referates für die Gefahrgutaufsicht wahrgenommen.

EBA: Dernbach folgt auf Hörster

Nach Informationen des Tagesspiegel steht der Nachfolger für den in Ruhestand gehenden Gerald Hörster als Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) fest: Dabei soll es sich um Stefan Dernbach handeln, aktuell Leiter der Abteilung 5 (Planfeststellung, Umwelt und Fahrgastrecht) des EBA.