Verbände: EnSiTrV-Verlängerung nicht nötig

Der Verband Netzwerk Europäische Eisenbahnen (NEE; „Die Güterbahnen“) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben sich gegen die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung der Energiesicherheitstransportverordnung (EnSiTrV) bis 31.03.2024 ausgesprochen. Am 10.02.2023 steht im Bundesrat eine notwendige Zustimmung an.

Laut Einschätzung der Verbände solle „die kaum genutzte Regelung nach einer Übergangszeit von drei bis sechs Monaten auslaufen“. Die Veränderungen in den Transportströmen seien bisher gut bewältigt worden, eine Verschärfung der Lage sei nicht zu erwarten. Außerdem hätten die Energie-Vorrangzüge „nach Einschätzung der Güterbahnen aber auch keinen spürbaren Zeitvorteil gegenüber regulären Trassen auf den gleichen Laufwegen gehabt“.

Energiesicherungstransportverordnung erlassen

Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Das hat das Bundesregierung am 24.08.2022 in einer Rechtsverordnung festgelegt, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet hat. Ziel ist es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen.

Die DB Netz AG wird zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden.

Hintergrund für die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) ist die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursachte Energiekrise. Dadurch haben sich grundlegende Veränderungen im deutschen Energiesystem ergeben. So arbeitet Deutschland daran, unabhängig von russischen Energieträgern (Kohle, Gas und Öl) zu werden und die Lieferungen zu diversifizieren. Entsprechend wurden und werden Lieferketten und -wege umgestellt.

Die Rechtsverordnung basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30) und wird auf sechs Monate befristet. Sie sieht vor, dass Energieträgertransporte per Bahn und der schienengebundene Transport von Großtransformatoren bei Gefährdung des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Elektrizitätsversorgung und bei Gefährdung des Betriebs von Raffinerien und der Mineralölversorgung Vorrang bei der Nutzung des Schienennetzes haben sollen. Dabei geht es um Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern. Großtransformatoren sind Kernelemente für Energieversorgungsnetze, die sich wegen ihrer Größe nur auf der Schiene transportieren lassen. Bei Ausfall oder Zerstörung von Transformatoren ist ein schneller Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle bzw. Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden. Die Priorisierung erfolgt innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes. Diesem liegen die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde (zum Beispiel vom Hafen zum Kraftwerk). Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, wird ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten. Entschädigungen richten sich nach dem Energiesicherungsgesetz.

Zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe auch beim Wagenmaterial kann es erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen. Die Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes werden daher in diesem besonderen Ausnahmefall von der Anwendung ausgeschlossen.

Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie überprüft, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung des Zuweisungsverfahrens und also der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung nachträglich.