Neues Netzwerk zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs

Verschiedene deutsche Schienengüterverkehrsunternehmen wollen ab sofort enger und abgestimmter zusammenarbeiten, um den Einzelwagenverkehr in Deutschland voranzubringen. Dafür haben sie gemeinsam das „Netzwerk Zukunft Einzelwagenverkehr“ gegründet.

Zu den Gründungsmitgliedern zählen insgesamt zwölf Güterbahnen: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Bentheimer Eisenbahn (BE), Chemion Logistik, DB Cargo, duisport rail, Flex Bahndienstleistungen, Kreisbahn Siegen-Wittgenstein (KSW), Mindener Kreisbahnen (mkb), RheinCargo, Rheinhafen Krefeld, SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG und Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE). Die Koordination des Netzwerks läuft federführend über den Branchenverband VDV und wird vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) unterstützt.

Folgende konkrete Ziele verfolgen die Mitglieder im Rahmen des Netzwerks Zukunft Einzelwagenverkehr:

  • Die Partner bekennen sich dazu, im Einzelwagenverkehr ein gemeinsames Netzwerk zu betreiben.
  • Das Netzwerk und seine vielfältigen Möglichkeiten werden mit einem starken Marketing eine breitere Wahrnehmung im Markt erhalten und so das Ziel einer gemeinsamen Verkehrsverlagerung zu ermöglichen. Alleinstellungsmerkmale sind zentraler Bestandteil der Kommunikation.
  • Neben dem Bekenntnis aller Produktions-Partner, sich im Netzwerk gegenseitig den Einkauf von Einzelwagentransporten zu ermöglichen, werden Angebotsprozesse und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit im intermodalen Wettbewerb Straße – Schiene und somit auch der Wettbewerb insgesamt verbessert.
  • Die Partner werden eine zuverlässige Übersicht über die bestehenden klassischen und multimodalen Verlademöglichkeiten im Einzelwagenverkehr veröffentlichen und sicherstellen, dass die neue Gleisanschlussförderung in der verladenen Wirtschaft bekannt ist. Damit wollen wir neue Zugangspunkte und neue, multimodale Verkehre im Einzelwagenverkehr entstehen lassen.
  • Es wird sichergestellt, dass die Partner im Netzwerk rechtzeitig über technische Innovationen in der Wagenflotte informiert sind, um diese neuen Möglichkeiten in echte Vorteile für Kunden und Nutzer umzuwandeln.
  • Die Partner arbeiten gemeinsam an der Digitalisierung der operativen Transportprozesse und streben einen standardisierten Datenaustausch an. Damit schaffen wir neben der Optimierung der betrieblichen Zusammenarbeitsmodelle die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges und qualitativ hochwertiges Netzwerk
  • Die Partner beachten bei allen kooperativen Handlungen die Bestimmungen des Kartellrechtes.

Neben den Güterbahnen, die von Beginn an dieses Netzwerk maßgeblich tragen, sollen sich möglichst bald viele weitere Partnerunternehmen aus der Branche anschließen, um das Netzwerk breit aufzustellen. Zusätzlich zu den Güterbahnen können weitere Verbände oder Unternehmen, auch aus anderen Branchen, dem Netzwerk Zukunft Einzelwagenverkehr als sogenannte Unterstützer beitreten.

Alle Infos zum Netzwerk Zukunft Einzelwagenverkehr: www.netzwerk-einzelwagenverkehr.de

Fördermittel an KSW und Kreis Wesel

Mit mehr als eine Million Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen zwei Projekte, um mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Mit dem Geld werden der Erhalt und die Erneuerung der Infrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) gefördert.

Verkehrsminister Hendrik Wüst übergab jetzt zwei Förderbescheide in Höhe von insgesamt mehr als eine Million Euro an die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein und an den Eigenbetrieb des Kreises Wesel für die Kreisbahn.

Die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein (KSW) erhält 338.429 Euro. Sie nutzt das Geld, um eine Holzladestraße parallel zum Gütergleis zu befestigen. So kann das Holz sicherer von den Lkw auf Güterzüge verladen, schneller und in größerer Menge über die Schiene abtransportiert werden. Das ist besonders dringend, weil in dem waldreichen Gebiet zurzeit besonders viele Bäume, die vom Borkenkäfer befallen sind, geschlagen werden müssen.

Der Eigenbetrieb des Kreises Wesel erhält eine Förderung in Höhe von 742.500 Euro. Damit sollen bei der Ertüchtigung der Oststrecke der Kreisbahn unter anderem die Bahnübergänge erneuert werden. Ein Bahnübergang wird als Zufahrt für die Feuerwehr neu errichtet. Die Kreisbahn verbindet die Gleise von drei Häfen mit der Gleisinfrastruktur der DB Netz AG und dem Gewerbepark Hünxe.

Testgüterverkehr zur Bindweide

Auf der seit Juli 2017 güterverkehrslosen Strecke Scheuerfeld – Bindweide der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen (WEBA) verkehrte am 21.12.2020 ein Testzug. Dieser beförderte auf zwei Waggons Rundholz, das auf der Bindweide auf Lkws umgeladen wurde. Endkunde ist das Unternehmen Westerwälder Holzpellets in Langenbach/Ww. Die Traktion der letzten Meile ab Kreuztal übernahm die KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein im Auftrag von DB Cargo.

Probeentladung am 21.12.2020 auf der Bindweide. Foto: Carl-Otto Ames

KSW: Prokura für Ebl

Bei der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW) erhielt der seit 2013 amtierende Eisenbahnbetriebsleiter (Ebl) Kristopher Aurand (40) nun auch Prokura. Der Eintrag im Handelsregister erfolgte am 10.11.2020.

Streckensanierung von NE-Bahnen gefördert

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert die Sanierung der Schieneninfrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) mit rund 1,26 Millionen Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am 24.08.2020 insgesamt sieben Förderbescheide an sechs Verkehrs-, Logistik- und Eisenbahnunternehmen übergeben. Das Geld kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.

426.500 Euro erhält die IDR Bahn GmbH & Co. KG (IDR) für die Erneuerung eines 500 Meter langen Gleisstücks im Hafengebiet Düsseldorf-Reisholz.

Zwei Förderbescheide über insgesamt rund 160.000 Euro erhält die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein (KSW) für die Erneuerung von Gleisanlagen auf einer 670 Meter langen Strecke in Kreuztal-Buschhütten. 130.167 Euro davon erhält die KSW als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) für die Erneuerung von Eisenbahnschwellen entlang dieser Strecke. Mit 59.426,25 Euro fördert das Land den Neubau eines Rangierweges entlang der Strecke.

Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhält einen Förderbescheid in Höhe von 376.680 Euro als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes nach dem SGFFG. Das Geld von Land und Bund gibt es für Investitionen zum Ersatz der Gleisinfrastrukturen auf der Bahnlinie der HGK in den Bahnhöfen Köln-Godorf, Brühl-Vochem, Frechen, Abzweigstelle Köln-Lind, Köln-Bickendorf, Köln-Niehl und im Hafen Köln-Niehl. Insgesamt hat die HGK seit 2018 bereits Landesmittel in Höhe von rund. 2,4 Mio. Euro erhalten.

Zwei Förderbescheide über insgesamt rund 277.492 Euro erhalten die Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) und die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) für die Erneuerung von Gleisanlagen und den Ersatz eines analogen Betriebsfunksystems im Zugleitverfahren. Die RLG investiert die Fördermittel in Streckenabschnitte zwischen Neheim, Hüsten und Arnsberg. Die WLE ersetzt das analoge Betriebsfunksystem durch ein digitales System auf den Streckenabschnitten Lippstadt-Warstein, Lippstadt-Beckum, Neubeckum-Münster, Neubeckum-Ennigerloh und Neubeckum-Beckum. Das Geld des Landes in Höhe von rund 140.000 Euro erhält die WLE als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes. Insgesamt hat die WLE seit 2018 Landesfördermittel in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro erhalten.

Die Mindener Kreisbahnen GmbH erhält Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 24.000 Euro als ergänzende Förderung zur Bundesförderung nach dem SGFFG. Das Geld gibt es für den Ersatz elektronischer Weichen-Steuerungen am Bahnhof Minden.

Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.

Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits über 80 Maßnahmen von 22 NE-Bahnen in Nordrhein-Westfalen mit rund 16 Mio. Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden.

Pressemitteilung: www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_08_24_Verkehrsministerium-foerdert-Streckensanierung-von-NE-Bahnen_-Foerderbescheide-uebergeben/index.php