Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert die Sanierung der Schieneninfrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) mit rund 1,26 Millionen Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am 24.08.2020 insgesamt sieben Förderbescheide an sechs Verkehrs-, Logistik- und Eisenbahnunternehmen übergeben. Das Geld kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.
426.500 Euro erhält die IDR Bahn GmbH & Co. KG (IDR) für die Erneuerung eines 500 Meter langen Gleisstücks im Hafengebiet Düsseldorf-Reisholz.
Zwei Förderbescheide über insgesamt rund 160.000 Euro erhält die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein (KSW) für die Erneuerung von Gleisanlagen auf einer 670 Meter langen Strecke in Kreuztal-Buschhütten. 130.167 Euro davon erhält die KSW als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) für die Erneuerung von Eisenbahnschwellen entlang dieser Strecke. Mit 59.426,25 Euro fördert das Land den Neubau eines Rangierweges entlang der Strecke.
Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhält einen Förderbescheid in Höhe von 376.680 Euro als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes nach dem SGFFG. Das Geld von Land und Bund gibt es für Investitionen zum Ersatz der Gleisinfrastrukturen auf der Bahnlinie der HGK in den Bahnhöfen Köln-Godorf, Brühl-Vochem, Frechen, Abzweigstelle Köln-Lind, Köln-Bickendorf, Köln-Niehl und im Hafen Köln-Niehl. Insgesamt hat die HGK seit 2018 bereits Landesmittel in Höhe von rund. 2,4 Mio. Euro erhalten.
Zwei Förderbescheide über insgesamt rund 277.492 Euro erhalten die Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) und die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) für die Erneuerung von Gleisanlagen und den Ersatz eines analogen Betriebsfunksystems im Zugleitverfahren. Die RLG investiert die Fördermittel in Streckenabschnitte zwischen Neheim, Hüsten und Arnsberg. Die WLE ersetzt das analoge Betriebsfunksystem durch ein digitales System auf den Streckenabschnitten Lippstadt-Warstein, Lippstadt-Beckum, Neubeckum-Münster, Neubeckum-Ennigerloh und Neubeckum-Beckum. Das Geld des Landes in Höhe von rund 140.000 Euro erhält die WLE als Kofinanzierung zur Förderung des Bundes. Insgesamt hat die WLE seit 2018 Landesfördermittel in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro erhalten.
Die Mindener Kreisbahnen GmbH erhält Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 24.000 Euro als ergänzende Förderung zur Bundesförderung nach dem SGFFG. Das Geld gibt es für den Ersatz elektronischer Weichen-Steuerungen am Bahnhof Minden.
Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.
Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits über 80 Maßnahmen von 22 NE-Bahnen in Nordrhein-Westfalen mit rund 16 Mio. Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden.


