[DE] BMDV verlängert Trassenpreisförderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 28.06.2024 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Trassenpreisförderung (Trafög) im Schienengüterverkehr für den Zeitraum 28.06.2024 bis 30.11.2028 verlängert werden kann.

Für 2024 wurden 229 Mio. EUR bereitgestellt, 2025 ff sind derzeit u.a. Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen. Klar ist nach Aussage des BMDV, dass die Trassenpreisförderung als Übergangsförderung angelegt bleibt, bis der Schienengüterverkehr durch eine verstärkte Digitalisierung und Automatisierung eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann.

TFG führt Infrastrukturzuschlag ein

Die DB-Tochter TFG Transfracht hat mitgeteilt, die höheren Kosten aufgrund der Reduktion der Trassenpreisförderung (TraFöG) ab 12.02.2024 in Form eines Infrastrukturzuschlages auf die Kunden umzulegen. Basierend auf dem aktuellen Fördervolumen sollten Nutzer des Zugsystems nach TFG-Einschätzung mit Mehrkosten zwischen 4 und 10 EUR pro TEU kalkulieren.

Trafög: Haushaltssperre verhindert Mittelausreichung

Aufgrund der vom Bundesministerium der Finanzen verhängten Haushaltssperre sind die Mittel der Trassenpreisförderung für das neue Fahrplanjahr ab dem 10.12.2023 blockiert.  

Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband DIE GÜTERBAHNEN (NEE) setzt sich die DB Netz dafür ein, eine Ausnahme von der Haushaltssperre zu erwirken und die derzeit gesperrten Fördermittel schnellstmöglich verfügbar zu machen. Sollte dies nicht gelingen, können Mittel erst bewilligt werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 verabschiedet wurde.  

Für den Schienengüterverkehr (SGV) kann die Förderung bis zum 09.12.2023 ausgezahlt werden. Für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hatte das EBA Fördermittel bis zum 30.11.2023 bewilligt. Eine Fortsetzung der Förderung ist erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 möglich.