Die Regierung der Tschechischen Reubik hat den Entwurf eines internationalen Vertrags zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Planung, den Bau und den Betrieb des Krušnohorský-Tunnels (Erzgebirgstunnels) gebilligt. Der Tunnel wird ein wichtiger Bestandteil der neuen Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung zwischen Praha und Dresden sowie der neuen mitteleuropäischen Hochgeschwindigkeitsachse Via Vindobona sein, die Berlin und Prag mit Wien verbindet.
Der Vertrag legt einheitliche technische und sicherheitsrelevante Standards für den gesamten Tunnel fest, der gemäß den europäischen Spezifikationen sowie den deutschen und tschechischen technischen Anforderungen gebaut wird. Er wird aus zwei eingleisigen Röhren bestehen, die Elektrifizierung wird durch ein Wechselstrom-Traktionssystem gewährleistet und er wird mit einem europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sein. Teil des Projekts sind auch Sicherheits- und Evakuierungseinrichtungen, die mögliche außergewöhnliche Ereignisse berücksichtigen. Betreiber der Infrastruktur werden auf tschechischer Seite die Správa železnic (Eisenbahnverwaltung) und auf deutscher Seite die DB InfraGO AG und die DB Energie GmbH sein.
Die Finanzierung des Projekts wird durch eine Kombination aus nationalen Mitteln und europäischen Fonds sichergestellt. Die Tschechische Republik wird etwa 39 % der Kosten tragen, die auf 45 Mrd. CZK (1,8 Mrd. EUR) geschätzt werden. Die Investitionen werden über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren verteilt.
Der Vertrag wird von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichnet und dann in den Parlamenten ratifiziert. Nach Inkrafttreten beginnt die Phase der detaillierten Planung und Vorbereitung des Baus, die in enger Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten und ihren Eisenbahnbehörden erfolgen wird.





