Nordrhein-Westfalen unterstützt die Modernisierung der Schienenstrecken für den Güterverkehr. Das Land fördert die Elektrifizierung und Digitalisierung von Eisenbahnstrecken, die nicht dem Bund gehören. Verkehrsminister Oliver Krischer übergab dafür zwölf weitere Förderbescheide an elf Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. EUR. Das Geld für die aktuellen Förderbescheide kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr:
- Stadthafen Hamm, 73.230 Euro für Investitionen in den Neubau einer Gleisfeldbeleuchtung mit 24 Lichtmasten und speziell ausgerichteten Leuchten. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.
- Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft (GelsenLog), 81.193 Euro für die Umrüstung derzeit noch handbetriebener Weichen auf elektrisch ortsgestellte Weichen
- Regionalverkehr Münsterland (RVM), 101.137 Euro für die Umstellung des analogen Betriebsfunksystem im Zugleitverfahren auf ein digitales Funksystem
- Rheinhafen Krefeld, 131.334 Euro für die Gleiserneuerung im Rangierbahnhof Krefeld Ost Hafen.
- Häfen und Güterverkehr Köln (HGK), zwei Förderbescheide in Höhe von insgesamt 210.000 für Investitionen in eine elektrisch ortsgesellte Weiche und für Ersatzmaßnahmen an einigen Weichen im im Hafenbereich Köln-Godorf und im Bahnhof Niehl sowie am Bahnübergang an der Hafenstraße.
- Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG), 240.755 Euro für ein digitales Funksystem im Zugleitverfahren.
- Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE), 368.415 Euro für Gleis- und Schwellenerneuerungen auf der Strecke Lippstadt-Beckum und auf der Strecke Lippstadt-Warstein.
- TouristikEisenbahnRuhrgebiet (TER), 368.432 Euro für die Gleiserneuerung auf rund 6.000 Metern.
- Mindener Kreisbahnen (mkb), 497.714 Euro für Oberbauerneuerungen.
- Rhein-Sieg–Verkehrsgesellschaft (RSVG), 547.887 Euro für Schwellenwechsel an 7 Bahnübergängen, zwei Eisenbahnüberwege und einem Fußgängerüberweg sowie an 4 Weichen.
- Betriebe der Stadt Mülheim (BTMH), rund 1,2 Millionen Euro für den Ersatz von Weichen. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.
Hintergrund:
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) wurde Mitte 2018 wiedereingeführt, um den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Seitdem wurden bereits über 200 Maßnahmen von 22 aktiven NE-Bahnen im Schienengüterverkehr in NRW mit rund 50 Millionen Euro allein aus Landesfördermitteln bezuschusst.
Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen – nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent, das Land stockt auf maximal 90 Prozent auf.
Zudem unterstützt das Land den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent, wenn seitens des Bundes keine Förderung möglich ist und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.



