Mit einem am 25.06.2025 vorgelegten Referentenentwurf geht das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen ersten Schritt in Richtung einer Minderung der drohenden sprunghaften Trassenpreissteigerungen im Jahr 2026. Dies soll mittels einer Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) in Bezug auf die Kapitalverzinsung ermöglicht werden. Bei einer Umsetzung würden die Kostensteigerungen für den Güterverkehr von bis zu 35 % auf ca. 15 % gedrückt werden.