Die Beschusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Teilbeschluss vom 03.04.2025 (BK10-25-0043_Z) gegenüber der DB InfraGO AG aufgrund der noch immer unzureichenden Baustellenkommunikation im Falle der sog. A- und B-Maßnahmen zwei weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500.000 EUR festgesetzt.
Die DB InfraGO verstößt nach wie vor gegen die ihr mit bestandskräftigem Beschluss vom 24.05.2023 (BK10-22-0422_Z) aufgegebene Verpflichtung, die in ihren Nutzungsbedingungen niedergelegten Ankündigungsfristen für unterjährig geplante Baumaßnahmen nicht zu missachten. Die in Folge des Beschlusses vom 24.05.2023 festgesetzten Zwangsgelder summieren sich damit nun auf 1.825.000 EUR. Für den Fall, dass die DB InfraGO ab dem 01.07.2025 die zur Verfügung zu stellenden Dokumente (die sogenannte Zusammenstellungen der vertrieblichen Folgen, ZvF) weiterhin nicht fristgerecht an die Zugangsberechtigten übermittelt, werden ihr mit dem Beschluss weitere Zwangsgelder angedroht. Diese sind in ihrer Höhe und in Abhängigkeit vom Grad der Fristentreue innerhalb eines Monats in Schritten von 100.000 EUR gestaffelt und betragen zwischen 100.000 EUR (bei einer Fristentreue in weniger als 95 % der Fälle) und 500.000 EUR (bei einer Fristentreue in weniger als 55 % der Fälle).
Zusätzlich hat die Beschlusskammer die Berichtspflichten der DB InfraGO in Bezug auf die Kommunikation von A- und B-Maßnahmen neu gefasst. Hierdurch wird zukünftig auch eine Betrachtung der Situation in den einzelnen Regionen des Schienennetzes der DB InfraGO AG möglich sein. Außerdem ermöglichen die neuen Berichtspflichten eine zeitnahe Berücksichtigung nicht erstellter Dokumente bei der Ermittlung der Fristeinhaltungsquoten.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Beschlusskammer die Notwendigkeit durchschlagkräftigerer Maßnahmen zur Erhöhung der Fristentreue prüfen und ggf. einen weiteren Teilbeschluss erlassen. Die Beschlusskammer hat sich in Vorbereitung darauf am 04.04.2025 im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung intensiv mit dem Markt ausgetauscht.