DB Netz informiert zur Trassenpreisförderung

Information der DB Netz AG zur beabsichtigten (rückwirkenden ergänzenden) Trassenpreis-Förderung des Bundes im Schienengüterverkehr (SGV) und im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie:

„Der Bund beabsichtigt, zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie im Schienenverkehr die Trassenpreise im SPFV und SGV anteilig zu fördern. Diese Förderung steht derzeit unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes. Wir als DB Netz AG werden nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und deren Inkrafttreten beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Förderung stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das EBA unterstützen wir als Erstempfängerin die Abwicklung der Förderung und reichen diese entsprechend an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) als Letztempfänger weiter. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die nächsten vorgesehenen Verfahrensschritte.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung haben zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Eisenbahnverkehrsdiensten und wirtschaftlichen Zusatzbelastungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) geführt.
Der Bund stellt nach dem Haushaltsbeschluss vom 23.04.2021 daher Mittel bereit, die im Rahmen der anteiligen Förderung der Trassenpreise im SGV und SPFV durch uns als DB Netz AG als Erstempfängerin an die EVU als Letztempfänger weitergegeben werden sollen. Der Bund hat hierzu die Förderrichtlinien erstellt und diese bei der EU-KOM notifiziert. Die abschließende Zustimmung der EU-KOM steht derzeit noch aus. Ausweislich der Entwürfe der Förderrichtlinien soll die Förderung nach dem Vorbild der bereits etablierten Trassenpreisförderung im SGV erfolgen, wonach wir als Erstempfängerin die Beantragung und Ausreichung der Fördermittel an die EVU als Letztempfänger operativ durchführen. Die Fördermaßnahme erfordert daher auch Anpassungen der Schienennetznutzungsbedingungen (SNB 2021 und NBN 2022). Insgesamt müssen für die Umsetzung der Förderung u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
– Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission
Veröffentlichung der beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN zur Stellungnahme durch die Letztempfänger (4 Wochen)
– Unterrichtung der Bundesnetzagentur zu den beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN
– Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und damit Inkrafttreten
– Einreichung der Förderanträge durch uns als DB Netz AG und Genehmigung dieser durch das EBA
Die Veröffentlichung der SNB/NBN-Änderungen zur Stellungnahme wird durch uns am Freitag, 09.07.2021 angestoßen. Über unsere wöchentliche Kundeninformation werden wir Sie hierzu separat informieren. Wir werden den Zugangsberechtigten und EVU in diesem Zusammenhang die aktuellen Entwurfsstände der Förderrichtlinien zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Entwurfsstände im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bei der EU KOM noch Veränderungen unterliegen können und somit unter Vorbehalt stehen.
Um Ihnen ergänzend zum formalen SNB-Genehmigungsverfahren die Möglichkeit zu bieten, praktische Fragen bzgl. der Umsetzung der Förderung zu stellen, planen wir gemeinsam mit Vertreter:innen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Eisenbahn- Bundesamtes für Anfang August 2021 je einen Informationsworkshop zur Förderung im SGV und SPFV. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung von uns.“

Quelle: https://www.dbnetze.com/infrastruktur-de/Kundeninformationen/2021_KW27_ruecwirkende-Pandemie-Foerderung-6282318?contentId=1444106

Italien: Corona-Beihilfen genehmigt

Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung in Höhe von 150 Mio. EUR genehmigt, mit der sowohl der Schienengüterverkehr als auch der gewerbliche Schienenpersonenverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus unterstützt werden sollen. Die Maßnahme ermöglicht die Senkung der Entgelte, die Schienengüter- und gewerbliche Personenverkehrsunternehmen für den Zugang zur Schieneninfrastruktur im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04.2021 zahlen müssen. Die Maßnahme folgt auf die im März 2021 von der Kommission genehmigte Regelung zur Senkung der Trassengebühren im Zeitraum vom 10.03. bis zum 31.12.2020 (SA.59376).

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62762 zugänglich gemacht.

Schweden senkt Trassenpreise

Die schwedische Regierung beabsichtigt, 1,37 Mrd. SEK (140 Mio. EUR) bereitzustellen, um eine Senkung der Trassengebühren zu ermöglichen und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bahnen abzumildern. Der Vorschlag basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Regierungsparteien, der Zentrumspartei und den Liberalen.

TraFöG steigt auf rund 98 %

Ab 01.06.2021 werden Schienengüterverkehre (SGV) im Rahmen der Trassenpreisförderung mit 97,8 % statt 47,5 % bezuschusst.

Die Festlegung des bisher gültigen Fördersatzes von 47,5 % erfolgte im Dezember 2020 auf Basis der damals prognostizierten Betriebsleistung und der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bedingt durch die Erhöhung der Fördermittel durch den Bund hat DB Netz AG als Erstempfängerin beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Anhebung des Fördersatzes auf rund 98 % beantragt. Diesem Antrag wurde am 27.05.2021 entsprochen und der Fördersatz wird zum 01.06.2021 von 47,5 % auf 97,8 % angehoben.

Trassenpreissenkung in Deutschland

In Deutschland sollen die Trassenpreise für eigenwirtschaftliche Verkehre rückwirkend ab März 2020 bis Ende 2021 um 98 % gesenkt werden. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium allen Bundestagsabgeordneten am 20.04.2021 mit. Der von der Corona-Pandemie besonders hart getroffene Fernverkehr soll zudem eine Trassenpreisförderung bis Ende 2022 erhalten.

Außerdem soll die Deutsche Bahn AG ihre nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) vorgesehene jährliche Dividende von 650 Mio. EUR für 2020 nicht zahlen, gegebenenfalls auch für 2021 nicht.

Weniger Transporte durch die Alpen

Der Rückgang der Industrieproduktion aufgrund der Corona-Pandemie hat sich letztes Jahr auch auf den alpenquerenden Güterverkehr ausgewirkt: 2020 sind auf Strassen und Schiene 34,8 Millionen Tonnen Güter durch die Schweizer Alpen transportiert worden – das sind 5,5 Prozent weniger als 2019.

Wie die am 01.04.2021 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) publizierten Zahlen zeigen, ging der Schienengüterverkehr stärker zurück als der Straßengüterverkehr. Bei der Bahn reduzierte sich das Transportvolumen um 6,2 Prozent. Derweil durchquerten letztes Jahr 863’000 Lastwagen die Alpen; das sind 4 Prozent weniger als 2019.

Bei beiden Verkehrsträgern war aufgrund der Lockerungen der Corona-Regeln im zweiten Halbjahr ein Nachholeffekt zu verzeichnen. Der Strassengüterverkehr erholte sich rascher und deutlicher als der Schienengüterverkehr. Das ist primär darauf zurückzuführen, dass die Eisenbahnstrecke durch den Simplon im Sommer wegen Unterhaltsarbeiten nur eingeschränkt befahrbar war. Der Bahnanteil am gesamten alpenquerenden Güterverkehr sank über das ganze Jahr hinweg betrachtet leicht ab, um 0,5 auf 71,9 Prozent (Modalsplit).

Nebst den Zahlen für das letzte Jahr hat das BAV die Ergebnisse der Haupterhebung zum alpenquerenden Güterverkehr veröffentlicht, die 2019 durchgeführt wurde. Diese alle fünf Jahre durchgeführte Analyse basiert auf Befragungen und vertieften Analysen. Sie liefert detaillierte Angaben zur Struktur des alpenquerenden Güterverkehrs, beispielsweise über Quelle, Ziel, Beladungen und Warengruppen der Transporte. Aus der neusten Haupterhebung geht unter anderem hervor, dass die durchschnittlichen Ladungsgewichte der Lastwagen von 2014 bis 2019 um 6 Prozent abgenommen haben. Dies hängt mit der verschärften Konkurrenz im internationalen Strassengüterverkehr zusammen, die dazu führt, dass ein höherer Anteil an Leerfahrten in Kauf genommen wird, um einen Transportauftrag zu erhalten. Das hat Auswirkungen auf die in früheren Semesterberichten publizierten Daten: Der Anteil der Schiene am gesamten alpenquerenden Güterverkehr war höher als in den letzten Jahren angenommen. Das BAV hat die Werte für 2019 mit der Publikation des aktuellen Semesterberichts nachträglich korrigiert.

Bundesrat und Parlament wollen die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene mit verschiedenen Maßnahmen weiter stärken. Dazu gehören niedrigere Trassenpreise und ein Sonderrabatt für lange Güterzüge, der seit Anfang 2021 gilt, sowie Anpassungen bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe per Mitte 2021.

Italien: Trassenkostensenkung rechtmäßig

Die vom 10.03.2020 bis zum 31.12.2020 erfolgte Senkung der Trassenkosten in Italien war rechtmäßig. Dies hat jüngst die Europäische Kommission bestätigt. Mit einer Entgelterleichterung in Höhe von 270 Mio. EUR sollten die Folgen der Corona-Pandemie für Schienengüter- und -personenverkehr abgemildert werden.

Ruhrtalbahn: Museumsbahn zur Güterbahn

Die „mittlere Ruhrtalbahn“ Hattingen (Ruhr) – Wengern Ost hat sich coronabedingt von der Museumsbahn zur Güterstrecke entwickelt. Die Ladestraße am Bahnhof Herbede wurde für den Umschlag von der Holzlogistik und Güterbahn (HLG) angemietet. Das Holz aus Herbede fährt z. B. Railflex seit dem 10.03.2021 bis Hagen-Vorhalle, von dort geht es mit der HLG elektrisch weiter über Österreich zur Verarbeitung nach Rumänien.

Bis zum Jahresende sollen ab Herbede 120 Züge mit Holz abgefahren werden. Das Holz stammt aus der näheren und weiteren Umgebung, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, dem Märkischen Kreis und sogar aus dem Sauerland. Der Landesbetrieb Wald und Holz wie auch private Waldungen haben derzeit so viel Totholz, dass es in heimischen Sägewerken keine Kapazitäten mehr gibt, und die Hölzer ins Ausland, teils sogar nach Übersee transportiert werden.

Die „letzte Meile“ im Ruhrtal wird vom EIU TouristikEisenbahnRuhrgebiet (TER) betrieben. Die Gesellschaft wurde 2004 gegründet und ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen vom Regionalverband Ruhr (RVR). In Nordrhein-Westfalen ist in §10(4) der Coronaschutzverordnung das Anbieten von historischen Eisenbahnfahrten verboten, da ist der Güterverkehr eine gute coronabedingte „Soforthilfe“.

Corona-Prämie für Elloks in Österreich

Bei einem Kauf von Elektrolokomotiven werden in Österreich wie sie auch für andere Investitionen (z. B. E-Autos) im Bereich der Ökologisierung vorgesehen sind 14 % Investitionsprämie gewährt.

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hatte die Bundesregierung vom 01.09.2020 bis 28.02.2021 mit der „aws Investitionsprämie“ ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, Arbeits- und Ausbildungsplätzen und der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leisten soll.  

Es betraf somit gleichberechtigt Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellen betrieben werden. Die Förderstelle verlangte jedoch ein Versorgungskonzept, dass der verwendete Fahrstrom aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird. Ohne direkte Liefervereinbarung mit dem Stromversorger musste beispielsweise durch eine Bestätigung des Schieneninfrastrukturbetreibers der Nachweis erbracht werden, dass der Strom mit ggf. nachvollziehbarer Lieferkette aus erneuerbaren Energieträgern stammt.

Oberelbe-Häfen: Weniger Umschlag wegen Corona

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2020 auch deutlich auf den Güterumschlag des Hafenverbundes der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe (SBO) ausgewirkt: Insgesamt wurden 2,64 Millionen Tonnen Güter in den Häfen umgeschlagen. Das bedeutet ein Minus von 13,8 % gegenüber 2019, dem absoluten Rekordjahr der Hafengruppe, und entspricht damit dem Umschlagsniveau der Jahre 2016 bis 2018. Der Rückgang beim Güterumschlag war sowohl beim Hafenbetreiber SBO als auch bei den in den Häfen angesiedelten Unternehmen zu verzeichnen. Zum SBO-Hafenverbund gehören die Binnenhäfen in Dresden, Riesa, Torgau, Mühlberg, Decin, Lovosice und Dessau-Roßlau.

Auch der Containerumschlag im Hafen Riesa hatte mit den weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. 2020 wurden insgesamt 36.430 TEU (Containereinheiten) umgeschlagen – ein Rückgang von 7.913 TEU (-17,8 %) gegenüber dem Rekordergebnis 2019. Die Container werden zweimal wöchentlich per Binnenschiff und fünfmal wöchentlich mit der Ganzzugverbindung AlbatrosExpress zwischen Riesa und Hamburg/Bremerhaven im Nachtsprung transportiert.

Positiv haben sich die beiden tschechischen Häfen Decin und Lovosice entwickelt. Hier konnte der Güterumschlag um knapp 23 % gesteigert werden. Besonders der Güterverkehr per Eisenbahn trug wesentlich zum gestiegenen Ergebnis bei. So wurden im Hafen Decin 87,7 % mehr Güter per Waggon umgeschlagen als 2019. Im Hafen Lovosice blieb der Waggonumschlag stabil auf Vorjahresniveau (-0,2 %). Zu den per Eisenbahn transportierten Gütern gehörten Schrott, Sojaschrot, Düngemittel und Getreide.