[PL] Mehr Vectron für Laude

Der polnische Logistiker Laude Smart Intermodal hat jüngst die Kaufverträge für zwei zusätzliche Siemens Vectron MS unterzeichnet. Die Beschaffung erfolgt mit Hilfe von EU-Fördermitteln, die Auslieferung soll 2026 erfolgen.

Laude hatte bereits 2019 einen Vectron MS A01 von Siemens erhalten (193 488), der bislang ein Einzelstück im Bestand war.

Foto: Laude

[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 22.05.2025 die Empfänger der Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) in der Fahrplanperiode 2024 bekannt gegeben. Die veröffentlichten Daten umfassen einzelne Kundennummern, die eine Grenze von 500.000 EUR überschritten haben.

Bei den größten Empfängern halte es sich um DB Cargo/MEG/RBH (81 Mio. EUR), TX Logistik (8 Mio. EUR), Captrain Deuschland/CCW/ITL (9 Mio. EUR), SBB Cargo Deutschland (8 Mio. EUR) und METRANS Rail (7 Mio. EUR).

[CH] Ausschreibung des künftigen EWLV

In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament der Schweiz die Totalrevision des Gütertransportgesetzes verabschiedet. Zentrales Element ist die Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV). Für diese sieht das Parlament gewisse wettbewerbliche Elemente vor. Im April 2025 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Akteurinnen und Akteure der Branche aufgefordert, ihr Interesse an der Erbringung des Gesamt-EWLV oder von Teilen davon zu bekunden – auch wenn dieses noch unverbindlich ist. Darauf basierend hat das BAV nun die eigentliche, verbindliche Ausschreibung („«“Request for Offer“) für die EWLV-Förderung gestartet. Dieses legt fest, welche Leistungen in der ersten Förderperiode (2026-29) in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen können und welche Anforderungen dafür bestehen. Zudem macht er formelle und materielle Vorgaben. Auf dieser Basis können interessierte Unternehmen ihre Offerten einreichen.

In einer Richtlinie zeigt das BAV transparent auf, wie das Verfahren abläuft.  Die Ausschreibung des EWLV wird bis Ende August laufen, danach wird das BAV auf Basis der eingegangenen Offerten mit den künftigen Betreibern eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen erarbeiten. Die Förderung soll ab Anfang 2026 umgesetzt werden.

Weitere Informationen: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/bav-news-blog/ausschreibung-kunftiger-einzelwagenladungsverkehr.html

[CH] Bundesrat konkretisiert Förderung

Das Parlament der Schweiz hat in der Frühlingssession 2025 entschieden, den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt finanziell zu unterstützen. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30.04.2025 die Totalrevision der Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTV) und weiteren einzelnen Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff.

Mit Beiträgen sollen der Transport von Gütern auf der Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig zahlt der Bund pro beladenen Bahnwagen einen Pauschalbetrag von 40 Franken. Bei Anschlussgleisen gilt eine Mindestmenge von 720 Wagen pro Jahr, damit diese Fördermittel geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen hierzu jährlich 50 Millionen CHF zur Verfügung. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird aufgehoben und in diese Beiträge integriert.

Die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mit Investitionsbeiträgen soll ausgeweitet und vereinfacht werden: Mit Pauschalbeiträgen werden künftig auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt.

Wichtig für den Fortbestand des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) ist die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Mio. CHF.

Die vom Parlament beschlossene finanzielle Direktunterstützung des EWLV wird nicht in der GüTV-Totalrevision aufgenommen. Zur vorerst auf acht Jahre befristeten Förderung des EWLV, der heute hauptsächlich durch SBB Cargo betrieben wird, wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie erlassen. Die finanzielle Förderung erfolgt mit einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den künftigen Anbietern über jeweils vier Jahre.

Die Vernehmlassung für die Totalrevision des GüTV dauert bis zum 12.08.2025. Gesetz und Verordnung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten.

[PL] Mehr Intermodalwagen für Silva LS

Silva LS, ein Intermodal-Transporteur der Kronospan-Gruppe, hat eine Ausschreibung für die Lieferung von 100 80-Fuß-Containerwaggons angekündigt. Dieses Unternehmen beantragt Mittel aus dem Nationalen Wiederaufbauprogramm (Krajowego Programu Odbudow (KPO)) für den Kauf von rollendem Material.

Das Unternehmen beschaffte bereits 150 Sgns 60′.

[BG] 10 Mio. EUR für Hafenbahn Burgas

Mehr als 10 Mio. EUR werden in die Eisenbahninfrastruktur des Hafens von Burgas investiert Das Projekt „Verbindungen von Ost nach West“ wurde am 18.03.2025 in Burgas offiziell gestartet.

Der Auftragnehmer des Projekts ist der Konzessionär der Hafenterminals Burgas Ost-2 (Burgas Iztok-2) und Burgas West (Burgas Zapad) – BMF Port Burgas. Der Gesamtwert der Investition beläuft sich auf 10,7 Mio. EUR, wobei bis zu 85 % des Betrags durch einen europäischen Kofinanzierungszuschuss im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe – Transport Sector“ bereitgestellt werden. Die restlichen Mittel werden von der BMF Port Burgas AD bereitgestellt.

Das Projekt umfasst den Bau eines Verbindungsgleises zwischen den Terminals „Burgas Iztok-2“ und „Burgas Zapad“. Die tägliche Waggonumschlagskapazität wird von 128 auf 166 erhöht. Das Hafenterminal Burgas West erhält sechs neue Gleise, wodurch sich die tägliche Umschlagskapazität von 33 auf 102 Waggons erhöhen wird.

[DE] Fördermittel für IDR Bahn

Am 17.02.2025 nahmen der Vorstand der IDR AG Ekkehard Vinçon , die Prokuristin der IDR Bahn Gabriele Theus und der Geschäftsführer der IDR Bahn Joachim Kochsiek von Verkehrsminister Oliver Krischer einen Förderbescheid über 390.000 EUR entgegen. Das Land NRW co-finanziert damit eine Förderung, die die IDR aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) des Bundes erhält.

Die Förderung erlaubt der IDR Bahn, trotz der bis zum Jahr 2020 sinkenden Waggonzahlen, die großzügig vorhandene Infrastruktur zu erhalten. Diese wird inzwischen auch für die Trailerverkenre von Helrom genutzt und konnte somit Verkehrszuwächse verzeichnen.

Foto: IDR Bahn

[DE] TraFög: Neuer Fördersatz ab März

Wie bereits kommuniziert, hat die DB InfraGO aufgrund einer höher ausgefallenen als prognostizierten Betriebsleistung im November 2024 zu viele Trassenpreisfördermittel für den SGV ausgeschüttet. Der korrigierte Fördersatz für den November 2024 beträgt 50,5 % statt der zuvor ausgeschütteten 52,5 %. Die Abweichung gegenüber dem bislang kommunizierten Fördersatz ergibt sich aufgrund von Trassenkorrekturen.

Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bekanntgegeben, dass für das Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 75 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im SGV bereitgestellt werden können. Basierend auf den nun 275 Mio. EUR zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, hat die DB InfraGO eine Fördersatzerhöhung von derzeit 23,5 % auf 32,5 % ab 01.03.2025 beim EBA beantragt. Die Anpassungen des Fördersatzes sind vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird.

[DE] Fördermittel für WVG-Gruppe

Am 17.02.2025 haben zwei Unternehmen der WVG-Gruppe Förderbescheide für Infrastruktursanierungen aus den Händen von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes NRW entgegengenommen:

  • 568.496,40 EUR für die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE)
  • 191.748,00 EUR für die Regionalverkehr Münsterland (RVM)
Foto: MUNV / Bowinkelmann

[DE] Brandenburg überarbeitet Förderrichtlinie

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 19.02.2025 veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie beinhaltet folgende Neuerungen:

  • Bürokratieabbau – Anhebung der Wertgrenze der baufachlichen Prüfung von einer Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Aktualisierung bezüglich des Standes der Technik
  • Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung

Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2028. Sie hat zum Ziel, den intermodalen Gütertransport im Land Brandenburg zu stärken. Gefördert werden die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Projekten zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger:

  • Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
  • Was wird gefördert? Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.
  • Was wird nicht gefördert? Passiver Schallschutz Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können die Unterhaltung von Anlage.