Das Parlament der Schweiz hat in der Frühlingssession 2025 entschieden, den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt finanziell zu unterstützen. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30.04.2025 die Totalrevision der Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTV) und weiteren einzelnen Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff.
Mit Beiträgen sollen der Transport von Gütern auf der Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig zahlt der Bund pro beladenen Bahnwagen einen Pauschalbetrag von 40 Franken. Bei Anschlussgleisen gilt eine Mindestmenge von 720 Wagen pro Jahr, damit diese Fördermittel geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen hierzu jährlich 50 Millionen CHF zur Verfügung. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird aufgehoben und in diese Beiträge integriert.
Die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mit Investitionsbeiträgen soll ausgeweitet und vereinfacht werden: Mit Pauschalbeiträgen werden künftig auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt.
Wichtig für den Fortbestand des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) ist die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Mio. CHF.
Die vom Parlament beschlossene finanzielle Direktunterstützung des EWLV wird nicht in der GüTV-Totalrevision aufgenommen. Zur vorerst auf acht Jahre befristeten Förderung des EWLV, der heute hauptsächlich durch SBB Cargo betrieben wird, wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie erlassen. Die finanzielle Förderung erfolgt mit einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den künftigen Anbietern über jeweils vier Jahre.
Die Vernehmlassung für die Totalrevision des GüTV dauert bis zum 12.08.2025. Gesetz und Verordnung sollen am 01.01.2026 in Kraft treten.