Bei einem Kauf von Elektrolokomotiven werden in Österreich
wie sie auch für andere Investitionen (z. B. E-Autos) im Bereich der
Ökologisierung vorgesehen sind 14 % Investitionsprämie gewährt.
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hatte die Bundesregierung vom 01.09.2020 bis 28.02.2021 mit der „aws Investitionsprämie“ ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, Arbeits- und Ausbildungsplätzen und der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leisten soll.
Es betraf somit gleichberechtigt Elektro- und
Brennstoffzellenfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien, die ausschließlich mit Elektroantrieb
oder Brennstoffzellen betrieben werden. Die Förderstelle verlangte jedoch ein
Versorgungskonzept, dass der verwendete Fahrstrom aus erneuerbaren
Energieträgern bezogen wird. Ohne direkte Liefervereinbarung mit dem
Stromversorger musste beispielsweise durch eine Bestätigung des
Schieneninfrastrukturbetreibers der Nachweis erbracht werden, dass der Strom
mit ggf. nachvollziehbarer Lieferkette aus erneuerbaren Energieträgern stammt.