Am 17.02.2025 übergab Verkehrsminister Oliver Krischer vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 359.225,60 EUR an Henrik Wilkening als Geschäftsführer der RDC Deutsdchland-Tochter Teutoburger Wald Eisenbahn. Die Mittel fließen in den Erhalt und die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.
Ein Abschnitt der Primstalbahn wird mit Fördermitteln des Saarlandes saniert, um ein Abwandern von Verkehren auf die Straße zu verhindern. Die Arbeiten begannen im August 2023 und sollen bis März 2025 fertiggestellt sein. Auf der ca. 18 Kilometer langen Gesamtstrecke sind aktuell noch rund 1,8 Kilometer Schienen zu wechseln. 2.000 Holzschwellen sind mittlerweile durch Betonschwellen ersetzt worden. Auch die Brückenbalken der Theelbrücke wurden erneuert.
Vom Land wurde eine Förderung aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative in Höhe von 1,8 Mio. EUR bewilligt. Von den restlichen Investitionen übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rund 1,9 Mio. EUR und die Firma Meiser als Nutzer der Verbindung 1,5 Mio. EUR.
2004 drohte ein Stilllegungsverfahren der Primstalstrecke, das durch die abschnittsweise Pachtung durch die Firma Meiser abgewendet werden konnte. Als EIU agiert die RST Rangier-, Service- und Transportgesellschaft, die Durchführung der Gütertransporte zwischen Dillingen nach Schmelz-Limbach erfolgen durch DB Cargo.
Die Firma Meiser wurde 1956 gegründet und bezog im Jahr 2024 über die Strecke ca. 120.000 Tonnen Stahl, der über die Schiene oder das Binnenschiff nach Dillingen kommt und dann weiter nach Schmelz-Limbach transportiert wird. Des Weiteren wird auch Walzdraht aus den Walzwerken in Saarbrücken-Burbach und Neunkirchen über die Primstalstrecke geliefert.
Das Ministerium für Raumordnung und Dezentralisierung (Ministère de l’aménagement du territoire et de la décentralisation , MATD), Generaldirektion für Infrastruktur, Verkehr und Mobilität (Direction générale des infrastructures, des transports et des mobilités, DGITM), Direktion für Schienen- und Flussverkehr und Häfen (Direction des transports ferroviaires et fluviaux et des ports, DTFFP), Unterdirektion für Eisenbahnverkehr (Sous-direction des services ferroviaires, SF) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation über Fördermittel für den Betrieb von regelmäßigen kombinierten Güterverkehrsdiensten als Alternative zum reinen Straßengüterverkehr veröffentlicht (90766-2025).
Die französische Regierung hat zur Unterstützung der Entwicklung des kombinierten Verkehrs der Europäischen Kommission ein Beihilfesystem für den Betrieb von regelmäßigen kombinierten Güterverkehrsdiensten als Alternative zum reinen Straßengüterverkehr für den Zeitraum 2024-2028 vorgelegt, das sie am 07.06.2024 genehmigt hat. Gegenstand dieser Aufforderung zur Interessenbekundung ist die Erfassung der Betreiber des kombinierten Verkehrs, die im Rahmen dieser Beihilferegelung für die im Jahr 2024 von ihnen betriebenen Dienste Subventionen für die durchgeführten Verkehre erhalten möchten.
Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 7. April 2025 vorliegen.
DB Cargo hatte im Fahrplanjahr 2024 bei der Einzelwagenförderung einen Anteil von 180 Mio. EUR von insgesamt 300 Mio. EUR (rund 60 %) am Förderbudget.
Fördergegenstand nach der Förderlinie 1 sind Bedienungen im Inland, wo DB Cargo mit 40 Mio. EUR von 90 Mio. EUR rund 44 % bewilligt bekam.
Fördergegenstand nach der Förderlinie 2 sind Bündelungsverkehre sowie Direktverkehre bis zu 300 km, wo DB Cargo mit 139 Mio. EUR von 210 Mio. EUR rund 66 % bekam.
Das ist deutlich weniger als der Marktanteil von rund 90 %, den DB Cargo gemessen an der Verkehrsleistung auf dem deutschen Netz am Einzelwagenverkehr hat.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) vom 21.05.2024. Um die Verkehrsleistung im Einzelwagenverkehr (EWV) zu halten und bestmöglich eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene zu erreichen, fördert der Bund eine anteilige Förderung der Betriebskosten für Schienengüterverkehrsleistungen im EWV ohne Infrastrukturnutzungskosten. Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Bedienungen als Festbetrag sowie für Anschlussfahrten anteilig im Wege der Projektförderung.
Der Call für das Förderprogramm „SGV-Plus“ ist seit 08.01.2025 geöffnet!. EVU haben bis zum 18. Februar die Möglichkeit, ihre Anträge für die Schienengüterverkehrsförderung und die Wegeentgeltförderung bei der SCHIG als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie einzureichen.
Für bessere Möglichkeiten zur effizienten Be- und Entladung von Gütern auf die Schiene wurden 2024 an sieben Bahnhöfen (Stargard, Szczecin Podjuchy, Kowalewo Pomorskie, Gniewkowo, Opole Groszowice, Brzeg und Sochaczew) die Ladestellen umgebaut. An diesen Bahnhöfen wurden die bisher ausschließlichen Seitenrampen zu Kopframpen umgebaut, die Gleise bis zu den Rampen und die Beleuchtung modernisiert.
Die Arbeiten im Wert von fast 39 Mio. PLN (9,2 Mio. EUR) wurden aus dem Staatshaushalt und aus EU-Mitteln aus der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert. Ziel ist die Verbesserung der Verfügbarkeit der Schienengüterverkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Streitkräfte sowie für die zivile Nutzung. Neben militärischer Ausrüstung können über die Rampen auch Güter und Materialien wie Zuschlagstoffe, Holz, Kohle oder Baumaterialien be- und entladen werden.
Das Projekt „Arbeiten an Ladestellen im TEN-V-Netz“ sieht die Rekonstruktion von Ladestellen an insgesamt dreizehn Stationen in den Jahren 2024 – 2026 vor, 2025 folgen Nasielsk, Oława, Brzezinka Średzka und Bierzwnik, und im Jahr 2026 ist der Umbau der Ladestellen an den Bahnhöfen Breslau Wrocław Pracze und Wrocław Kuźniki geplant.
In den Jahren 2017 – 2022 wurden bereits ähnliche Investitionen im Zusammenhang mit dem Umbau und Bau von 31 Ladestellen abgeschlossen. Der Wert der damals aus Haushaltsmitteln finanzierten Arbeiten belief sich auf 51,5 Mio. PLN (12 Mio. EUR).
Aufgrund einer gegenüber der Prognose wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung auf dem Netz der DB InfraGO wurden im November 2024 mehr Fördermittel bei der Trassenabrechnung berücksichtigt, als zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Beträge in 2025 korrigiert werden.
Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.
Die DB InfraGO hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 % statt bei 52,5 %. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss.
Die Europäische Kommission hat ein niederländisches Beihilfeprogramm in Höhe von 41 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer von Schienenfahrzeugen für den Erwerb und die Installation von ETCS-Bordausrüstung gewährt. Die Regelung gilt vom 01.01.2025 bis zum 01.10.2029. Für Schienenfahrzeuge, für die bereits ein ETCS entwickelt wurde, können maximal 200.000 EUR pro ETCS-Rate gewährt werden. Für Fahrzeuge, für die noch kein ETCS entwickelt wurde und für die daher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind, können pro ETCS-Tranche maximal 2 Mio. EUR gewährt werden.
Im Jahr 2020 kündigte Brittany Ferries an, einen neuen Huckepack-Dienst für Sattelauflieger auf der 920 km langen Strecke zwischen den Häfen Cherbourg und Bayonne einzuführen. Fast fünf Jahre später wurde das neue Terminal in Cherbourg fertiggestellt und am 10.10.2024 lieferte die Diesellok E4001-3980 von Captrain France die erste Ladung Lohr-Waggons aus.
Der Zug war der erste seit rund 25 Jahren, der den Hafen von Cherbourg bediente, und musste mit nur 5 km/h fahren, um zu überprüfen, ob die 2,5 km erneuerten Gleise und die acht Bahnübergänge zufriedenstellend funktionierten. Brittany Ferries wird nun das Be- und Entladen sowohl in Cherbourg als auch in Bayonne testen, bevor der Dienst Ende April 2025 eingeführt wird. Nach einer Testphase mit zwei oder drei Zügen pro Woche wird ein Zug pro Tag, sechs Tage die Woche, in jede Richtung verkehren und Verbindungen zu den Fähren zwischen Cherbourg und Poole, Portsmouth und Rosslare herstellen.
Die EU gewährte Brittany Ferries einen Zuschuss von 19 Millionen Euro für den Bau des Terminals in Bayonne. Die EU, die Region Normandie, Hafenbehörden und Kommunalräte finanzierten die Anlage in Cherbourg mit 13 Millionen Euro. Brittany Ferries hat 22 Millionen Euro in die 47 Waggons investiert.
Der Zug muss vorerst durchgehend mit Diesel betrieben werden, da der Streckenabschnitt Caen – Tours nicht elektrifiziert ist. Zunächst muss der Zug zwischen Poitiers und Bordeaux über Niort und Saintes fahren, da die Hauptstrecke Tours – Bordeaux vier Tunnel hat, die für 30 Millionen Euro erweitert werden. Durch den Zug kann Brittany Ferries eine Fähre außer Betrieb nehmen, die nur Fracht zwischen Poole und Bilbao befördert. Die Züge werden voraussichtlich jährlich rund 28.000 Auflieger befördern. Captrain France hat bestätigt, dass es der Betreiber der Leistungen sein wird.
Die Verbände AERRL, CER, EIM, UIP, UITP undf UNIFE haben eine gemeinsame Position zur neuen Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) definiert, in der sie eine Kofinanzierung fordern.
Unter den im Positionspapier hervorgehobenen Prioritäten möchte AERRL insbesondere auf Folgendes hinweisen:
eine koordinierte Einführung des ERTMS auf grenzüberschreitenden Abschnitten und Kernnetzkorridoren, einschließlich der Bordgeräte für den internationalen Verkehr.
eine reibungslose Migration vom aktuellen GSMR-Telekommunikationssystem, das auf 2G-Technologie basiert, zu seinem Nachfolger FRMCS.
eine Unterstützung bei der Innovation und Modernisierung hin zu emissionsfreien Lokomotiven