Mehrere Gesetzesbeschlüsse, die Auswirkungen auf Eisenbahnunternehmen und auf die Binnenschifffahrt haben, passierten am 21.12.2021 den österreichischen Bundesrat. Die Länderkammer sprach sich mehrheitlich für ein Gesetz aus, das die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans schafft.
Mit Änderungen im Eisenbahngesetz reagiert
Österreich auf mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die von der
EU-Kommission eingeleitet wurden. Der neuerliche Anlauf zur Umsetzung
von EU-Vorgaben zu Schienenverkehrsunternehmen im Rahmen des
Eisenbahngesetzes wurde einstimmig gebilligt. Einstimmigkeit gab es auch
zur Novelle des Schifffahrtsgesetzes, mit der ebenfalls EU-Richtlinien
umgesetzt werden.
Der Bundesrat genehmigt mehrheitlich den Beschluss des Nationalrates über die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans. Die Verkehrsministerin kann zu diesem Zweck für die Finanzjahre 2022 bis 2027 budgetäre Vorbelastungen im Umfang von insgesamt 46,581 Mrd. EUR für den Bund übernehmen. Das entsprechende Bundesgesetz umfasst 38,577 Mrd. EUR, die für die Umsetzung der Bauprojekte des ÖBB-Rahmenplans vorgesehen sind, sowie weitere 8,004 Mrd. EUR an Zuschüssen für den Betrieb und die Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur.
Schwerpunkte
des ÖBB-Rahmenplans seien der Ausbau des Schienenverkehrs in den
Ballungszentren, um ein gutes Angebot für PendlerInnen sicherzustellen.
Ein weiteres Ziel sei die Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs
auf die Schiene. Der dritte Schwerpunkt sei die Elektrifizierung aller
Züge. Bis 2035 soll das auch für die letzten zehn Prozent, die noch mit
Diesel angetrieben werden, erreicht werden. Weiters werde in Komfort und
Leistungsfähigkeit des Bahnsystems investiert. Die Umsetzung des
Rahmenplans werde direkt in der Umsetzung von Projekten sichtbar sein.
Aus Sicht der Europäischen Union hat Österreich mehrere den Eisenbahnbereich betreffende Richtlinien nicht ordnungsgemäß oder nur schlecht umgesetzt. Zur Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission (EK) hat der Nationalrat eine Novelle des Eisenbahngesetzes beschlossen, die vom Bundesrat einstimmig gebilligt wurde. Neben der Beseitigung der von der EU angemerkten Mängel werden damit auch andere Umsetzungsdefizite von Richtlinien behoben. Kleinere Änderungen erfolgen im Bundesbahngesetz und im Unfalluntersuchungsgesetz. Die Novelle erlaubt unter anderem, dass mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen, einschließlich Parteien öffentlich-rechtlicher Partnerschaften, die Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gemeinsam ausüben und schafft mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Zugtrassen an Eisenbahnverkehrsunternehmen.