{"id":22588,"date":"2021-12-02T22:18:45","date_gmt":"2021-12-02T21:18:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/?p=22588"},"modified":"2021-12-02T22:18:47","modified_gmt":"2021-12-02T21:18:47","slug":"netze-des-regionalverkehrs-klage-gegen-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/2021-12-02-netze-des-regionalverkehrs-klage-gegen-deutschland\/","title":{"rendered":"Netze des Regionalverkehrs: Klage gegen Deutschland"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union zu verklagen, weil es die in den <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=celex%3A32004L0049\">Richtlinien 2004\/49\/EG<\/a> und <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=celex%3A32008L0057\">2008\/57\/EG<\/a>\n festgelegten Anforderungen an die Sicherheit und Interoperabilit\u00e4t im \nEisenbahnverkehr nicht auf seine Netze des Regionalverkehrs anwendet. \nNach Auffassung der Kommission stellt dies ein Hindernis f\u00fcr die \nVollendung des einheitlichen europ\u00e4ischen Eisenbahnraums dar, da der \nBesitzstand der EU im Bereich Eisenbahnsicherheit und Interoperabilit\u00e4t \nauf etwa 16&nbsp;% des gesamten deutschen Schienennetzes nicht angewendet \nwird. Sie verklagt daher Deutschland wegen beider Vertragsverletzungen \nvor dem Gerichtshof.<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU-Vorschriften \u00fcber die Interoperabilit\u00e4t im Schienenverkehr \nsollen daf\u00fcr sorgen, dass Infrastruktur, Fahrzeuge, Signalgebung und \nandere Teilsysteme im europ\u00e4ischen Bahnsystem miteinander kompatibel \nsind und so den grenz\u00fcberschreitenden Bahnverkehr erleichtern und den \nEisenbahnsektor in die Lage versetzen, besser mit anderen \nVerkehrstr\u00e4gern zu konkurrieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU-Rechtsvorschriften zielen auf die weitere Entwicklung und \nVerbesserung der Eisenbahnsicherheit in der Union sowie auf einen \nverbesserten Zugang zum Markt f\u00fcr Schienenverkehrsdienste ab. Sie \numfassen f\u00fcr das gesamte Eisenbahnsystem geltende \nSicherheitsanforderungen, die auch das sichere Management von \nInfrastruktur und Verkehrsbetrieb sowie das Zusammenwirken von \nEisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Richtlinien enthalten eine ersch\u00f6pfende Liste der F\u00e4lle, in \ndenen die Mitgliedstaaten bestimmte Infrastrukturen und Schienennetze \nvon den nationalen Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen ausnehmen k\u00f6nnen. Diese \nAusnahmen beziehen sich weder auf die Art oder den geografischen Umfang \ndes Betriebs noch auf die Entfernung, die von den Verkehrsdiensten \nabgedeckt wird. Auch nehmen sie im Gegensatz zu den deutschen \nRechtsvorschriften regionale Netze nicht von der Anwendung der \nAnforderungen an die Sicherheit und Interoperabilit\u00e4t im \nEisenbahnverkehr aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme \nder Ausnahmeregelung nicht zu einem Hindernis f\u00fcr Betreiber wird, die \ndie ausgenommenen Strecken nutzen wollen, und das Ziel eines \neinheitlichen Zielsystems f\u00fcr Fahrzeuge in der EU untergr\u00e4bt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung der Kommission, Deutschland vor dem Gerichtshof der \nEurop\u00e4ischen Union zu verklagen, ist im Anschluss an einen \nMeinungsaustausch zwischen der Kommission und den deutschen Beh\u00f6rden \nergangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was die Richtlinie 2004\/49\/EG betrifft, so richtete die Kommission \nzun\u00e4chst im Juli&nbsp;2016 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, und \n\u00fcbermittelte nach der Antwort der deutschen Beh\u00f6rden sodann im Mai&nbsp;2018 \neine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme, auf die Deutschland ebenfalls \nantwortete.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Richtlinie 2008\/57\/EG richtete die Kommission \nzun\u00e4chst im Februar&nbsp;2016 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, und \n\u00fcbermittelte nach der Antwort der deutschen Beh\u00f6rden sodann im \nApril&nbsp;2017 eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme, auf die Deutschland\n ebenfalls antwortete.<\/p>\n\n\n\n<p>Leider konnte die Angelegenheit nicht im Rahmen dieses Verfahrens \nbeigelegt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Erl\u00e4uterungen\n Deutschlands unzureichend sind, da die Antworten auf die Bedenken der \nKommission hinsichtlich der Nichtanwendung des Besitzstands der EU im \nBereich der Eisenbahnsicherheit und der Interoperabilit\u00e4t keine \n\u00fcberzeugenden Argumente enthielten. Daher hat die Europ\u00e4ische Kommission\n beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union zu \nverklagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie 2004\/49\/EG wird mit Wirkung vom 30.&nbsp;Oktober 2021 durch\n die Richtlinie (EU)&nbsp;2016\/798 aufgehoben. Die erste Anrufung des \nGerichtshofs st\u00fctzt sich auf die Kontinuit\u00e4t der Pflichten in Bezug auf \nArtikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;2 Buchstabe&nbsp;a, Artikel&nbsp;10 Absatz&nbsp;1 und Artikel&nbsp;11 \nAbsatz&nbsp;1 der Richtlinie 2004\/49\/EG, die in die Richtlinie (EU)&nbsp;2016\/798 \n\u00fcbernommen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie 2008\/57\/EG wird mit Wirkung vom 30.10.2021 durch  die Richtlinie (EU)\u00a02016\/797 aufgehoben. Die zweite Anrufung des  Gerichtshofs st\u00fctzt sich auf die Kontinuit\u00e4t der Pflichten in Bezug auf  Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a der Richtlinie 2008\/57\/EG, die in die  Richtlinie (EU)\u00a02016\/797 \u00fcbernommen wurden, womit die Kommission  rechtlich befugt ist, das derzeitige Vertragsverletzungsverfahren  fortzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union zu verklagen, weil es die in den Richtlinien 2004\/49\/EG und 2008\/57\/EG festgelegten Anforderungen an die Sicherheit und Interoperabilit\u00e4t im Eisenbahnverkehr nicht auf seine Netze des Regionalverkehrs anwendet. Nach Auffassung der Kommission stellt dies ein Hindernis f\u00fcr die Vollendung des einheitlichen europ\u00e4ischen Eisenbahnraums dar, &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/2021-12-02-netze-des-regionalverkehrs-klage-gegen-deutschland\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eNetze des Regionalverkehrs: Klage gegen Deutschland\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-22588","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22588","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22588"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22588\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22589,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22588\/revisions\/22589"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}