{"id":48169,"date":"2024-08-20T20:49:52","date_gmt":"2024-08-20T18:49:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/?p=48169"},"modified":"2024-08-20T20:50:07","modified_gmt":"2024-08-20T18:50:07","slug":"ch-beratungen-zum-guetertransportgesetz-abgeschlossen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.railfreight.eu\/dr-ne\/2024-08-20-ch-beratungen-zum-guetertransportgesetz-abgeschlossen\/","title":{"rendered":"[CH] Beratungen zum G\u00fctertransportgesetz abgeschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates (KVF-S) der Schweiz  hat die Detailberatung zur Totalrevision des G\u00fctertransportgesetzes abgeschlossen. Gegen\u00fcber der Bundesratsvorlage beantragt die Kommission einzelne Anpassungen, welche eine effiziente Multimodalit\u00e4t sicherstellen sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem die Kommission im letzten Quartal die Detailberatungen zum G\u00fctertransportgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber den G\u00fctertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen) (24.017) aufgenommen hat, konnte sie nun die Beratungen abschlie\u00dfen. Zus\u00e4tzlich zu den bereits an der letzten Sitzung beantragten \u00c4nderungen am Entwurf des Bundesrates, sieht sie insbesondere zur St\u00e4rkung des Wettbewerbs im G\u00fctertransport weiteres Optimierungspotenzial. Die KVF-S beantragt ihrem Rat einstimmig, explizit Vorkehrungen zu Marktverzerrungen und Vorgaben zur Verrechnung unternehmensinterner Leistungen in der Vorlage festzuhalten (Art. 13 Abs. 6 und Abs. 7). Au\u00dferdem m\u00f6chte sie sicherstellen, dass die an die Anlagebetreiberinnen geleisteten pauschalen Umschlags- und Verladebeitr\u00e4ge an die Absender und Empf\u00e4nger weitergegeben werden (Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3). Die Kommission erachtet diese Anpassung als sinnvoll hinsichtlich des Gesamtsystems, da die Verladung auf die Schiene damit attraktiver gestaltet wird. Weiter bef\u00fcrwortet die Kommission einstimmig im Hinblick auf die Kontinuit\u00e4t des bestellten G\u00fctertransportangebots auf der Schiene (Art. 12), dass ein mehrj\u00e4hriges Bestellverfahren angewendet werden kann, sofern dies von den Kantonen entsprechend gew\u00fcnscht wird. Schlie\u00dflich ist die KVF-S mehrheitlich der Ansicht (12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung), dass eine Verl\u00e4ngerung der F\u00f6rderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) durch das Parlament und nicht den Bundesrat entschieden werden sollte (Art. 35). Damit m\u00f6chte die Kommission sicherstellen, dass die Finanzkompetenz und der Entscheid \u00fcber eine etwaige Verl\u00e4ngerung der Unterst\u00fctzung auf derselben Stufe liegen. In den Gesamtabstimmungen hat die KVF-S die Entw\u00fcrfe jeweils mit 11 zu 2 Stimmen angenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung eine Vertretung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) angeh\u00f6rt hatte, hat sie nun die Diskussion zur parlamentarischen Initiative Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle unterstellen fortgesetzt. Die Kommissionsmehrheit ist dabei zur Ansicht gelangt, dass die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend sind und eine zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfinstanz keinen Mehrwert bringen w\u00fcrde. Im Gegenteil k\u00f6nnte dies gar die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie gef\u00e4hrden. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates, der Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt hingegen Zustimmung, da sie aufgrund des Umfangs der j\u00e4hrlich an die SRG ausbezahlten Geb\u00fchrengelder eine Unterstellung als angezeigt erachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich hat die KVF-S drei Motionen ihrer Schwesterkommission zur Verkehrsverlagerung vorberaten. Sie unterst\u00fctzt den Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung und die Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-S\u00fcd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen mit 11 zu 2 Stimmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit stellen diese beiden Ma\u00dfnahmen geeignete Mittel dar, um die Verkehrsverlagerung im alpenquerenden G\u00fcterverkehr zu st\u00e4rken. Eine Kommissionsminderheit lehnt die beiden Motionen ab. Die KVF-S spricht sich mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Verweis auf die effiziente Nutzung der bestehenden finanziellen Mittel gegen die Motion f\u00fcr eine st\u00e4rkere Verlagerung auf mittlere Transportdistanzen aus. Eine Kommissionsminderheit beantragt deren Annahme.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates (KVF-S) der Schweiz hat die Detailberatung zur Totalrevision des G\u00fctertransportgesetzes abgeschlossen. Gegen\u00fcber der Bundesratsvorlage beantragt die Kommission einzelne Anpassungen, welche eine effiziente Multimodalit\u00e4t sicherstellen sollen. 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