Nach der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt zum Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat die DB entschieden, das Urteil in zweiter Instanz prüfen zu lassen. Zwar hat das Gericht heute in erster Instanz den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Streiks der GDL abgewiesen. Das Gericht hat sich dabei allerdings kritisch mit der Frage befasst, ob die GDL in Wirklichkeit gegen das Tarifeinheitsgesetz – ein Tarifvertrag je Betrieb – unzulässig streikt.

