Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene hat in den letzten zwei Jahren weitere Fortschritte gemacht: Der Anteil der Schiene ist auf den höchsten Stand seit 25 Jahren gestiegen, während die Lastwagenfahrten auf rund 900’000 pro Jahr gesunken sind. Das Verlagerungsziel von 650’000 Fahrten wird allerdings weiterhin verfehlt. Der Bundesrat will daher die Verlagerung weiter stärken, wie er an seiner Sitzung vom 24.11.2021 mit der Verabschiedung des Verlagerungsberichts beschlossen hat. Dazu sieht er zum Beispiel vor, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe weiterzuentwickeln.
Der Verlagerungsbericht 2021 zeigt, dass die Instrumente und Massnahmen der Verlagerungspolitik greifen: Die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Bahnreform haben massgeblich dazu beigetragen, die Schiene zu stärken und die Lastwagentransporte durch die Alpen zu reduzieren. Diese Entwicklung wird durch die vor einem Jahr erfolgte Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnel sowie den 4-Meter-Korridor auf der Gotthard-Basislinie weiter begünstigt: Einzelne Operateure haben in den ersten Monaten dieses Jahres bei großprofiligen Transporten 25 Prozent neue Kunden gewonnen.
Die finanzielle Unterstützung für die Rollende Landstrasse (Rola) läuft bis Ende 2023. Der Bundesrat schlägt vor, sie bis 2028 mit jährlich rund 20 Millionen CHF weiterzuführen. Das bestehende Rollmaterial lässt sich bis dann ohne grössere Investitionen weiter nutzen, zudem können die Angebote im unbegleiteten kombinierten Verkehr gestärkt werden. Die Rola soll dann Ende 2028 eingestellt werden.
Im Nachgang zu einem parlamentarischen Vorstoss hat der Bundesrat in den Verlagerungsberichten 2017 und 2019 den Kanton Wallis und die im Wallis ansässige chemische Industrie aufgefordert, die Risiken von Gefahrguttransporten auf der Simplon-Passstrasse im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu reduzieren. Die entsprechenden Arbeiten wurden aufgenommen. Der Bundesrat wird Ende 2022 eine Standortbeurteilung vornehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

