ProRail darf Langzüge in Venlo nicht ablehnen

Der niederländische Infrastrukturbetreiber ProRail darf  Trassenanträge mit Richtungsänderung von Langzügen im Rangierbahnhof Venlo aufgrund der aktuellen Voraussetzungen nicht mehr ablehnen, hat die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (Autoriteit Consument en Markt; ACM) entschieden, weil ProRail bei der Bestimmung ihrer Voraussetzungen nicht gemäß dem korrekten Verfahren gehandelt hatte.

ProRail hat sich geweigert, Trassen für 650 m lange Güterzüge zur Zufahrt zum Rangierbahnhof Venlo zu gewähren. Venlo ist ein Engpass und ProRail argumentiert, dass es damit versucht, eine Unterbrechung des Durchgangsbetriebs zu minimieren. Lange Güterzüge, die den Rbf erreichen wollen, müssen daher am Intermodalterminal Gekkengraaf, 10 km westlich von Venlo, umkehren, was zu einer erheblichen Verlängerung der Transitzeiten führt. Die Beschränkung erweist sich jedoch als nachteilig für Captrain Netherlands und die Verkehre Sittard – Venlo – Deutschland von Hupac Intermodal.

ACM hat der Beschwerde der niederländischen Schienengüterverkehrs-Lobbygruppe RailGood im Namen der Betreiber stattgegeben und stellte fest, dass ProRail Trassenanträge von Captrain abgelehnt hat, weil sie die Bedingungen nicht erfüllt hätten. Laut ACM verlangt die Eisenbahngesetzgebung aber von ProRail, die Infrastruktur als überlastet zu erklären. Es muss auch die Kapazitätsprobleme untersuchen sowie einen Kapazitätserweiterungsplan aufstellen, um Maßnahmen zur Erhöhung der Infrastrukturkapazität in dem Gebiet festzulegen. ACM hat daraufhin ProRail angewiesen, die Bedingungen für Kapazitätsanfragen für lange Güterzüge im Fahrplanjahr 2023 nicht mehr anzuwenden.

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