Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung einer italienischen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt.
Die Maßnahme wurde ursprünglich im Dezember 2016 von der Kommission genehmigt (SA.45482), im Oktober 2017 (SA.48759) und im November 2019 (SA.55025) verlängert und sollte im Dezember 2022 auslaufen. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.
Italien hat der Kommission seine Absicht mitgeteilt, die Regelung bis Ende 2027 zu verlängern und die Mittel um 200 Mio. EUR aufzustocken, so dass sich das Gesamtbudget auf 500 Mio. EUR erhöht.

