[CH] Bundesrat will KV-Förderung verlängern

Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Um dem negativen Trend entgegenzuwirken, soll die finanzielle Förderung verlängert werden. Die entsprechende Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und den Finanzierungsbeschluss hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12.06.2026 in die Vernehmlassung geschickt.

Im Jahr 2025 betrug der Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr 68,6 Prozent. Damit hat die Schiene gegenüber der Strasse zum vierten Mal in Folge Marktanteile verloren. Ursachen für den anhaltenden Rückgang des Schienentransports sind vor allem die ungenügende Qualität und Zuverlässigkeit im Schienengüterverkehr entlang der europäischen Nord-Süd-Achsen – insbesondere wegen Bauarbeiten und Streckensperrungen in Deutschland. Dazu kommt das weiterhin angespannte wirtschaftliche Umfeld. Eine Trendumkehr ist nicht vor Ende des Jahrzehnts zu erwarten.

Zur Unterstützung und Stabilisierung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs hat der Bundesrat beschlossen, die gemäss Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) bis 2030 befristeten Betriebsbeiträge an den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) bis 2035 zu verlängern. Zudem soll bis 2029 auf den im GVVG vorgesehenen schrittweisen Abbau der Subventionen verzichtet werden. Hingegen erfolgt ab 2030 eine schrittweise Reduktion der Fördersumme. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen aus dem Parlament (26.3004 und 26.3009).

Zwischen 2027 und 2030 wird der Bund mit der Weiterführung der Betriebsbeiträge zwischen 55 und 59 Millionen CHF pro Jahr an den UKV zahlen, ab 2030 werden es durchschnittlich 50 Millionen CHF sein. Insgesamt leistet damit der Bund von 2027 bis 2035 Betriebsabgeltungen in der Höhe von 486 Millionen CHF. Finanziert werden die Beiträge über die Mineralölsteuern.

In Verbindung mit der Anpassung des GVVG wird auch eine Anpassung der Gütertransportverordnung (GüTV) vorgeschlagen Die Vernehmlassung dauert bis am 11. August.

[DE] Spatenstich Güterzugumgehung Freiburg

Die Deutsche Bahn (DB) baut zwischen Offenburg, Freiburg und Müllheim im Markgräflerland eine neue Güterzugstrecke entlang der Autobahn A5. Sie ist Teil der Verbindung Karlsruhe – Basel und des wichtigen europäischen Güterkorridors Rotterdam – Genua. Zusammen mit der bestehenden Rheintalbahn stehen künftig vier statt zwei Gleise zur Verfügung: Es können deutlich mehr Züge fahren. Die DB verlagert den Güterverkehr auf die neue Strecke. Das schafft Platz für zusätzliche Verbindungen im Nah- und Fernverkehr und nach InfraGo-Auskunft einen stabileren Betrieb auf der Rheintalbahn. Gleichzeitig rollen künftig rund 50.000 Güterzüge pro Jahr weniger durch Freiburg und die umliegenden Gemeinden.

DB, Bund und Land gaben am 29.05.2026 mit einem symbolischen Spatenstich nahe der Gemeinde Reute den Startschuss für die Bauarbeiten. Die neue Güterzugstrecke ist insgesamt über 90 Kilometer lang. Die DB baut zuerst den elf Kilometer langen Abschnitt zwischen Riegel und March. Für den Abschnitt rechnet die DB mit einer Bauzeit von etwa sechs Jahren. Einen Termin für die Inbetriebnahme der gesamten Strecke kann die DB erst festlegen, wenn für alle Abschnitte das notwendige Baurecht vorliegt.

Das Bahnprojekt Karlsruhe – Basel wird kofinanziert von der Europäischen Union.

Foto: DB InfraGO / Stefan Wildhirt

[DE] Förderung für Gleissanierung bei Fels-Werken

Das Land Sachsen-Anhalt stellt der Fels-Werke GmbH in diesem Jahr 300.000 Euro Fördermittel für die Sanierung von Weichen und Gleisanlagen in den Kalkwerken Kaltes Tal und Rübeland (Landkreis Harz) bereit.

„Mit der finanziellen Unterstützung wollen wir einen Anreiz und zugleich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagert werden“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, am 11.05.2026 in Rübeland bei der Übergabe des Bewilligungsbescheides.

In Sachsen-Anhalt betreibt die Fels-Werke GmbH mehrere Standorte: die Kalkwerke Rübeland, Kaltes Tal und Hornberg mit ihren Anschlussbahnen sowie das öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen Fels Netz GmbH. Über das weit verzweigte Gleisnetz im Harz werden jährlich fast 1,5 Millionen Tonnen Kalk- und Kalksteinprodukte per Bahn transportiert.

[DE] K+S: Land fördert Gleissanierung

Das Land Sachsen-Anhalt stellt insgesamt 680.000 Euro Fördermittel für die Erneuerung von Gleisen und Weichen in den Werken der K+S Minerals and Agriculture GmbH bereit.

Der größere Teil des Geldes (rd. 380.000 Euro) fließt in die Sanierung eines Gleises und einer Weiche auf dem Bernburger Werksgelände. Mit der finanziellen Unterstützung von 300.000 Euro sollen drei Weichen am Standort Zielitz instandgesetzt werden.

Das Salzwerk Bernburg gehört mit rund 560 Beschäftigten zu den wichtigsten Arbeitgebern rund um die Saalestadt. Im vergangenen Jahr wurden dort rund 1,9 Millionen Tonnen Fertigsalzprodukte hergestellt. Rund die Hälfte der zu verladenden Produkte wurde per Bahn zu den Kunden transportiert. Noch größer dimensioniert ist das Kaliwerk Zielitz, der größte Einzelstandort der K+S Minerals and Agriculture. Mit rund 2.000 Mitarbeitern zählt das Werk zu den größten Unternehmen Sachsen-Anhalts. Die tägliche Förderleistung liegt bei etwa 40.000 Tonnen Rohsalz. Im Jahr 2024 wurden am Standort rund 1,6 Millionen Tonnen produziert, was einem durchschnittlichen Monatswert von etwa 107.000 Tonnen entspricht. Die Logistik am Standort Zielitz ist vielfältig aufgestellt. Der Abtransport der Produkte erfolgt über Bahn, Lkw sowie Binnenschiffe. Auch hier spielt die Schiene eine zentrale Rolle. Im Jahr 2024 wurden rund 1,15 Millionen Tonnen, also etwa rund 72 Prozent der Gesamtproduktion, per Bahn verladen.

[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2025

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Beihilfen über 500.000 EUR gemäß § 6 Absatz 5 der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte für Trassen in der Netzfahrplanperiode 2025 bekannt gegeben.

Die zehn größten Empfänger:

  1. DB Cargo inklusive RBH und MEG 73.192.232,42 EUR
  2. TX Logistik inklusive HSL und DeltaRail 14.884.952,84 EUR
  3. METRANS Rail (Deutschland) 9.449.897,99 EUR
  4. Captrain Deutschland-Gruppe 8.882.100,30 EUR
  5. SBB Cargo Deutschland 8.803.815,53 EUR
  6. RTB CARGO 7.797.627,59 EUR
  7. boxXpress.de 7.245.959,89 EUR
  8. BLS Cargo Nord 6.668.036,64 EUR
  9. LTE-Gruppe 6.552.852,31 EUR
  10. ČD Cargo 5.479.835,54 EUR

[DE] ETCS-Förderrichtlinie verspätet sich

Die Förderrichtlinie des Bundesministreiums für Verkehr (BMV) für die ETCS-Fahrzeugausstattung verspätet sich. Ursprünglich sollte sie bis Ende März 2026 vorliegen. Grund dafür ist die noch nicht abgeschlossene beihilferechtliche Prüfung auf europäischer Ebene.

[PL] Weitere Intermodalwagen für LTG Cargo

LTG Cargo Polska erhielt die letzte Charge von 72 Neubau-Taschenwagen für den intermodalen Verkehr, mitfinanziert aus den Mitteln des Nationalen Wiederaufbauplans (NRP), der vom Centre for EU Transport Projects umgesetzt wurde. Hersteller war Kolowag.

Laut Laimonas Nekrosius, Präsident von LTG Cargo Polska, werden die neuen Taschenwagen auf der intermodalen Strecke zwischen Kaunas und Duisburg eingesetzt, die ab Juni auch einen Halt in Łódź beinhaltet.

[PL] Fünfmal höherer Eisenbahnfonds

In der polnischen Regierung sind die Gespräche mit dem Finanzministerium zur Ausstattung des Eisenbahnfonds („Fundusz Kolejowy“) abgeschlossen. Es sollen nicht wie zuvor 2 Mrd. PLN (474 Mio. EUR) feste Einnahmen für den Fonds sein, sondern jährlich 10 Mrd. PLN (2,37 Mrd. EUR) für die Modernisierung der polnischen Eisenbahn.

Es beginnen jetzt die legislativen Arbeiten zur Änderung des Gesetzes über den Eisenbahnfonds. Die Reform setzt eine Änderung der prinzipiellen Arbeitsweise des Fonds voraus, indem sie seine Rolle als Hauptinstrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von PKP PLK SA stärkt und den Anteil der Einnahmen aus dem Kraftstoffzuschlag erhöht.

Die erhöhte Finanzierung soll durch die geänderten Verbrauchssteuersätze auf Motorkraftstoffe und den Kraftstoffzuschlag sichergestellt werden, was zu einem Rückgang der Verbrauchssteuereinnahmen und einer Erhöhung der Kraftstoffzuschlagseinnahmen führen wird. Zusätzlich wird die Verteilung der Einnahmen aus dem Kraftstoffzuschlag zwischen dem Eisenbahnfonds, dem Nationalen Straßenfonds und dem Fonds zur Entwicklung des Bustransports geändert. Die neue Aufteilung soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Gebühr dem Eisenbahnfonds gutgeschrieben werden.

Begründet werden die Änderungen mit der wachsenden Rolle der Eisenbahnen in der Wirtschaft sowie ihre soziale und ökologische Bedeutung. Ziel der Reform ist es, einen nachhaltigen und transparenten Rahmen für die Schienenfinanzierung zu schaffen und die Investitionen unabhängig von EU-Mitteln zu machen. Der Wandel vom Straßenbau hin zur schnelleren Modernisierung der Eisenbahn soll nicht nur auf der Ebene von Erklärungen Priorität haben, sondern auch in spezifischen Entscheidungen der Regierung und des Infrastrukturministeriums sichtbar sein.

[DE] NRW fördert NE-Infra mit 3,8 Millionen Euro

Nordrhein-Westfalen unterstützt  die Modernisierung der Schienenstrecken für den Güterverkehr. Das Land fördert die Elektrifizierung und Digitalisierung von Eisenbahnstrecken, die nicht dem Bund gehören. Verkehrsminister Oliver Krischer übergab dafür zwölf weitere Förderbescheide an elf Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. EUR. Das Geld für die aktuellen Förderbescheide kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr:

  1. Stadthafen Hamm, 73.230 Euro für Investitionen in den Neubau einer Gleisfeldbeleuchtung mit 24 Lichtmasten und speziell ausgerichteten Leuchten. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.
  2. Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft (GelsenLog), 81.193 Euro  für die Umrüstung derzeit noch handbetriebener Weichen auf elektrisch ortsgestellte Weichen
  3. Regionalverkehr Münsterland (RVM), 101.137 Euro für die Umstellung des analogen Betriebsfunksystem im Zugleitverfahren auf ein digitales Funksystem
  4. Rheinhafen Krefeld, 131.334 Euro für die Gleiserneuerung im Rangierbahnhof Krefeld Ost Hafen.
  5. Häfen und Güterverkehr Köln (HGK),  zwei Förderbescheide in Höhe von insgesamt 210.000 für Investitionen in eine elektrisch ortsgesellte Weiche und für Ersatzmaßnahmen an einigen Weichen im im Hafenbereich Köln-Godorf und im Bahnhof Niehl sowie am Bahnübergang an der Hafenstraße.
  6. Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG), 240.755 Euro für ein digitales Funksystem im Zugleitverfahren.
  7. Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE), 368.415 Euro für Gleis- und Schwellenerneuerungen auf der Strecke Lippstadt-Beckum und auf der Strecke Lippstadt-Warstein.
  8. TouristikEisenbahnRuhrgebiet (TER), 368.432 Euro für die Gleiserneuerung auf rund 6.000 Metern.
  9. Mindener Kreisbahnen (mkb), 497.714 Euro für Oberbauerneuerungen
  10. Rhein-Sieg–Verkehrsgesellschaft (RSVG), 547.887 Euro für Schwellenwechsel an 7 Bahnübergängen, zwei Eisenbahnüberwege und einem Fußgängerüberweg sowie an 4 Weichen.
  11. Betriebe der Stadt Mülheim (BTMH), rund 1,2 Millionen Euro für den Ersatz von Weichen. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.

Hintergrund:

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) wurde Mitte 2018 wiedereingeführt, um den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Seitdem wurden bereits über 200 Maßnahmen von 22 aktiven NE-Bahnen im Schienengüterverkehr in NRW mit rund 50 Millionen Euro allein aus Landesfördermitteln bezuschusst. 

Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen – nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent, das Land stockt auf maximal 90 Prozent auf. 

Zudem unterstützt das Land den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent, wenn seitens des Bundes keine Förderung möglich ist und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.