Eisenbahnunternehmen in Deutschland dürfen eine „Strompreisbremse“ erhalten. Die Europäische Kommission hat jüngst eine deutsche Regelung über 1,1 Mrd. EUR genehmigt. Im Rahmen der Regelung werden Beihilfen in Form monatlicher verbilligter Stromrechnungen für Betreiber im Schienengüter- und -personenverkehr gewährt. Die Regelung gilt für den im Jahr 2023 verbrauchten Strom.

