Bundesrechnungshof kritisiert Coronahilfen

Der Bundesrechnungshof (BRH) hält die den Güterbahnen bedingungslos und rückwirkend von März 2020 bis Dezember 2021 gewährten zusätzliche Trassenpreishilfe zur Kompensation von Corona-bedingten Einbußen für überhöht:

„Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) führte vorab weder für die ursprüngliche noch für die erhöhte Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch. Im Dezember 2021 evaluierte es lediglich die ursprüngliche Förderung. Die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Erfolgskontrolle für die erhöhte Förderung führte das BMDV nicht durch.

Für die erhöhte Förderung veranschlagte das BMDV 627 Mio. EUR in den Bundeshaushalten der Jahre 2021 und 2022. Das BMDV teilte mit, dass es das Fördervolumen zum Ausgleich der Pandemiefolgen für Eisenbahnverkehrsunternehmen des Güterverkehrs nicht selbst festgelegt habe. Dies sei vielmehr eine Vorgabe des Haushaltsgesetzgebers.

Die Verluste der Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienengüterverkehrs wegen der Corona-Pandemie schätzte die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Jahr 2020 auf 200 bis 280 Mio. EUR. Der Bundesrechnungshof wies das BMDV schon vor Beginn der erhöhten Förderung im Juli 2021 auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur hin. Er riet von dem geplanten Förderkonzept ab. Letztlich bezifferte die Bundesnetzagentur im Juni 2022 die Pandemiefolgen für den Schienengüterverkehr auf 200 Mio. Euro für das Jahr 2020. Für das Jahr 2021 konnte sie keine wirtschaftlichen Pandemiefolgen mehr feststellen.“

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