Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Regelung in Höhe von 125 Mio. EUR genehmigt, mit der die Anschaffung von neuem rollendem Material für den Güterverkehr gefördert werden soll.
Die Regelung ist Teil des italienischen Nationalen Plans für ergänzende Investitionen, der das italienische Konjunkturprogramm mit nationalen Mitteln ergänzen wird.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form eines direkten Zuschusses für den Kauf neuer Güterwagen und Lokomotiven gewährt. Der Beihilfebetrag pro Begünstigtem deckt bis zu 30 % der Anschaffungskosten, sofern die gleiche Anzahl und der gleiche Typ alter Fahrzeuge verschrottet werden. Wenn die neuen Lokomotiven die alten nicht ersetzen, deckt der Beihilfebetrag bis zu 20 % der Anschaffungskosten. Darüber hinaus erhalten die Begünstigten bis zu 1 Mio. EUR pro im Rahmen der Regelung erworbenem Neufahrzeug. Die Regelung, die bis zum 31.12.2025 gilt, steht Eisenbahnunternehmen und Unternehmen, die auf italienischem Staatsgebiet genutzte Fahrzeuge leasen, offen.

