Das EVU ERC.D GmbH hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die DB Netz AG eingelegt. Gegenstand ist die Durchführbarkeit von Verkehren mit einer BZA-Ausnahmegenehmigung (Fahrten mit außergewöhnlichen Transporten). Die Behörde führt das Verfahren unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0464_Z. Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren bis zum 10.11.2023 beantragen.

