[DE] Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen

Am 01.06.2024 wird die DB InfraGO AG alle Gleiskapazitäten für das Fahrplanjahr 2025, die von der DB InfraGO AG als „Eigenbedarf“ benötigt werden, in der Liste der Serviceeinrichtungen ausweisen. Die im März vorgeschaltete Marktkonsultation bietet vor der Veröffentlichung des Eigenbedarfs die Möglichkeit zur Stellungnahme. Erstmalig erfolgt die Marktkonsultation sowohl für das anstehende Fahrplanjahr 2025 als auch überjährig für das Fahrplanjahr 2026. In der Marktkonsultation sind zudem Eigenbedarfsgleise für die Generalsanierungen in 2025 und 2026 enthalten.

Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG (NBN 2024) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2025 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in den jeweiligen Fahrplanjahren 2025 bzw. 2026 erforderlich sind.  

Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans. 

Stellungnahmen können, unter Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen, bis zum 04.04.2024 an folgende E-Mail eingereicht werden: eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com   

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