Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 10.04.2024 Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen und neue Rechtserlasse per 01.07.2024 in Kraft gesetzt. Damit kann die Schweiz an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Rollmaterial im internationalen Verkehr teilnehmen.
Nachdem das Parlament der Vorlage in der Herbstsession 2023 zugestimmt hatte, hat der Bundesrat die rechtlichen Anpassungen nun in Kraft gesetzt. Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren müsste ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Aktuell wird die Zusammenarbeit mit der EU bei den Zulassungsverfahren mit einer Übergangslösung abgesichert.

