Bulgariens „Verband der Eisenbahnverkehrsunternehmen“ (Asociacijata na predprijatijata v železopŭtnija transport; APŽT) hat eine Beschwerde wegen „illegaler Staatshilfe“, die der bulgarische Staat seit Jahren an das staatliche Güterverkehrsunternehmen BDŽ-Tovarni prevozi (BDZTP) gewähre, an die Europäische Kommission in Brüssel übermittelt. Die Gesamtmenge der staatlichen Unterstützung für BDZTP von 2011 bis Ende 2024 soll etwa 55 Mio. EUR betragen. Dennoch meldet BDZTP systematisch finanzielle Verluste, im Zeitraum 2014–2024 insgesamt 42,639 Mio. EUR.
Da der Schienengüterverkehr in Bulgarien vollständig liberalisiert ist, konkurrieren die Mitglieder des Verbands mit BDZTP, das derzeit den größten Marktanteil von 42–47 % hat. Anlass der Beschwerde ist, dass die staatliche Unterstützung für BDZTP diesem erlaube, künstlich niedrige Preise anzubieten. Die vom Staat gewährte unregulierte Unterstützung sei sichtbar an drei Punkten:
1. BDZTP zahle nicht den vollen Betrag der Trassengebühren an das staatliche Infrastrukturunternehmen Nacionalna kompanija Železopătna infrastruktura (NKŽI). Es wird dazu erläutert, dass die NKŽI die Gebühren nicht vollständig von BDZTP einziehe. Die Verbindlichkeiten für Infrastrukturgebühren stiegen jährlich von 43,243 Mio. BGN (22,1 Mio. EUR) im Jahr 2011 auf 60,791 Mio. BGN (31,1 Mio. EUR) Ende 2024. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass auf fällige und nicht bezahlte Forderungen Zinsen erhoben werden. Gemäß Artikel 10, Absatz 6 des Eisenbahnverkehrsgesetzes sei die NKŽI nicht berechtigt, Kredite an Eisenbahnunternehmen zu vergeben.
2. Die ausstehenden Darlehen von BDZTP würden unter dem administrativen Dach der BDŽ-Holding in Eigenkapital umgewandelt. Der bulgarische Staat als Eigentümer der BDŽ-Holding, der auch BDZTP untersteht, habe im Laufe der Jahre über den Verkehrsminister Gesetze erlassen, die BDZTP mehrere Kredite über die Holding gewähren. Von Ende 2019 bis Ende 2021 erhielt BDZTP drei Kredite im Wert von insgesamt 6 Mio. BGN. Anschließend wurde der Großteil (92 %) dieser Forderungen gegenüber der Holding ohne wirtschaftliche Begründung in das eigene Kapital von BDZTP umgewandelt, wodurch es sich praktisch um einen Schuldenerlass durch eine versteckte indirekte Finanzierung handelt.
3. Die Personenverkehrssparte BDŽ-Pŭtničeski prevozi (BDZPP), welche jährlich staatliche Mittel für ihre Aktivitäten erhält, verwende ein Teil dessen nicht für Personenzüge, sondern in Form eines Darlehens an BDZTP. Laut dem Jahresbericht für 2024 betragen die langfristigen Forderungen 14,806 Mio. BGN (7,6 Mio. EUR).
Bereits seit August 2020 ist bekannt, dass BDZTP de facto insolvent sei. Seitdem hat sich die Situation des Unternehmens weiter verschlechtert, doch anstatt es für insolvent zu erklären, stütze es der Staat weiterhin. Auf Grundlage des Art. 107, Absatz 1 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union reichte der Verband der Eisenbahnverkehrsunternehmen Mitte Dezember 2025 eine Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung gegen die für BDZTP gewährte Staatshilfe ein. Der Verband vertritt die Interessen von zwölf privaten Schienengüterverkehrsunternehmen, von denen einige ausländisches Kapital besitzen und für den Betrieb in Bulgarien und der EU lizenziert sind. Eine Entscheidung dazu wird in den kommenden Monaten erwartet.

