Brennerzulauf: Vier von fünf Trassen sind raumverträglich

Am 28.01.2021 stellte die Regierung von Oberbayern bei einer Pressekonferenz das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens vor. Nun steht fest: vier von fünf Trassen sind aus Sicht der Behörde raumverträglich. Damit ist nach Auskunft der Beteiligten ein wichtiger Meilenstein zur Findung einer neuen Bahnstrecke zwischen Kiefersfelden und Tuntenhausen im Landkreis Rosenheim erreicht.

In einigen Bereichen führt die Raumordnungsbehörde Hinweise und Maßgaben an. Dazu gehören unter anderem die Prüfung weiterer Tunnelanteile, Hinweise zum Schallschutz sowie eine möglichst flächensparende Gestaltung der Strecke. Ein Vergleich der Trassenvarianten untereinander erfolgte im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht. Jede Variante wurde gesondert betrachtet. Eine Vorzugstrasse hat die Behörde nicht ermittelt. Die Deutsche Bahn wird die Maßgaben auswerten und in der weiteren Planung berücksichtigen. Die Raumordnung findet damit Eingang in das Trassenauswahlverfahren.

Im Raumordnungsverfahren geprüfte Trassenvarianten. Grafik: DB Netz AG

Die Varianten Türkis, Gelb, Oliv und Violett sind nach dem Ergebnis des Verfahrens raumverträglich. Die Variante Blau, die östlich des Inns lange Zeit oberirisch verlaufen würde, wurde als einzige Trasse durch die Behörde als nicht raumverträglich eingestuft. Als Gründe wurden unter anderem die Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten, Eingriffe in Natur und Landschaft und eine Zerschneidung von Erholungsräumen angeführt.

Trassenauswahl im Frühjahr

Das Trassenauswahlverfahren im Inntal und rund um Rosenheim soll im Frühjahr abgeschlossen sein. Bis dahin arbeiten die Planer an der fachlichen Planung und Beurteilung der Varianten. Hierbei wird ein gemeinsam mit den Menschen in der Region erarbeiteter Kriterienkatalog berücksichtigt. Ein unabhängiges Expertenteam begleitet diese Bewertung. Das Ergebnis wird die beste und eine für die Region verträgliche Trasse sein.

Die Landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist auf der Website der Regierung von Oberbayern abrufbar.

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