4-Meter-Korridor: Bözbergtunnel ertüchtigt

Seit 12 Uhr am 06.11.2020 rollen Züge durch den neuen doppelspurigen Bözbergtunnel. Nun können dort auch Sattelauflieger mit einer Höhe von vier Metern auf der Bahn transportiert werden. Die SBB hat im Auftrag des Bundes einen 4-Meter-Korridor auf der Gotthard-Achse realisiert. Der neue Bözbergtunnel war das größte Einzelprojekt in diesem Rahmen.

Die Abschlussarbeiten sind nun beendet, doch die geplante Eröffnungsfeier konnte aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht durchgeführt werden.

BAV bewilligt Ausbau der NEAT-Zulaufstrecke

Das schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Vierspur-Ausbau der Bahnstrecke vom nördlichen Rheinufer in Basel über den Badischen Bahnhof zur Landesgrenze bewilligt. Damit kann ein weiteres wichtiges Projekt für die Verbesserung der NEAT-Zulaufstrecken realisiert werden.

Deutschland hat sich 1996 in einem Staatsvertrag verpflichtet, die Bahnstrecke zwischen Karlsruhe und Basel auf vier Spuren auszubauen. Damit werden die nötigen Kapazitäten für die Zufahrt zu den Tunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) geschaffen.

Der Ausbau auf vier Spuren ist insgesamt in Verzug. Verschiedene Teilabschnitte zwischen Karlsruhe und Basel sind inzwischen aber ausgebaut. Und nun liegt auch die Baubewilligung für das südlichste Teilstück vor: den 3,1 Kilometer langen Streckenabschnitt, welcher vom nördlichen Rheinufer in Basel über den Badischen Bahnhof zur Landesgrenze führt. Dieser Streckenabschnitt ist im Besitz des Bundeseisenbahnvermögens Deutschland, liegt aber auf Schweizer Territorium. Entsprechend ist das BAV für die Baubewilligung («Plangenehmigung») zuständig. Es hat diese am 30.10.2020 erteilt. Vorgesehen sind der durchgehende Ausbau von zwei auf vier Gleise sowie verschiedene weitere Massnahmen zur Kapazitätssteigerung und Modernisierung. Für die Kosten von rund 260 Millionen Franken kommt grösstenteils Deutschland auf. Die EU trägt mit Zuschüssen zur Finanzierung bei und die Deutsche Bahn (DB) mit Eigenmitteln.

Gegen das Projekt waren 36 Einsprachen eingegangen. Die DB musste das Projekt in verschiedener Hinsicht anpassen, damit Anwohner und Umwelt angemessen vor negativen Auswirkungen geschützt werden können. So werden rund zehn Ersatzflächen geschaffen, um den Eingriff in den Trockenwiesen-Standort am ehemaligen badischen Rangierbahnhof zu kompensieren. Gemäss einer vom Bund anerkannten Bewertungsmethodik führt dies dazu, dass der Eingriff in das Biotop vollständig kompensiert werden kann.

Auch beim Schutz vor allfälligen Gefahrgutunfällen wird die DB weitergehen als ursprünglich vorgesehen. Entgleisungsvorrichtungen, verschiedene Brandschutzmaßnahmen und Geschwindigkeitsreduktionen gewährleisten die Sicherheit von Anwohnern und Umwelt im Hinblick auf das erwartete Verkehrswachstum mit dem Vollbetrieb der NEAT. Mit Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern werden die Anwohner zudem vor dem Bahnlärm geschützt.
Die Inbetriebnahme des Vierspurabschnitts im Raum Basel ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Bis die gesamte Strecke zwischen Karlsruhe und Basel ausgebaut ist, dauert es laut Angaben der DB voraussichtlich bis 2040.

Deutschland wird aber mit verschiedenen Übergangsmaßnahmen dafür sorgen, dass bereits mittelfristig mehr Güterzüge über die Strecke fahren können und die Nachfrage nach Fahrmöglichkeiten damit abgedeckt wird. Das hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Mai 2019 mit ihrem Amtskollegen in einer Ministererklärung zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbart. Zu den Massnahmen gehören kleinere Ausbauten der Infrastruktur (z.B. Knoten Offenburg) sowie Verbesserungen beim Fahrplan und der Abwicklung des Güterverkehrs. Zudem wird die Strecke Stuttgart-Zürich ausgebaut, damit dort bei Störungen auf der Rheintalstrecke auch Güterzüge mit grossprofiligen Behältern, Containern und Sattelaufliegern verkehren können.

Trafikverket überprüft ERTMS-Fahrplan

Die schwedische Verkehrsbehörde Trafikverket hat vor der weiteren Einführung von ERTMS in Schweden eine eingehende Analyse durchgeführt und eine Reihe kritischer Faktoren identifiziert. Aktuell wird eine Überprüfung des gesamten Einführungsplans durchgeführt.

Die Arbeiten zur Einführung von ERTMS auf der Erzstrecke sind in vollem Gange und werden planmäßig abgeschlossen. Als nächstes steht die Einführung auf dem schwedischen Teil des Güterverkehrskorridors Scan-Med Öst an, der sich von Stockholm und Hallsberg über Katrineholm-Mjölby bis nach Malmö und in Richtung Dänemark erstreckt. Aktuell geht man davon aus, dass sich die Einführung von ERTMS dort von 2023 auf 2025 oder ’26 verzögern wird. Ein wichtiger Faktor ist, dass die EU im Jahr 2022 einen neuen Rechtsrahmen vorlegen wird, der sich auf den Rollout auswirkt.

Klagen zur Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 03.11.2020 die bei ihm anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Vorhabenabschnitt der Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby abgewiesen. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 ist ein kombinierter Straßen- und Eisenbahntunnel, der die Insel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden soll.

Der Tunnel ist rund 18 km lang; etwa die Hälfte davon entfällt auf den deutschen Vorhabenteil. Das Bauwerk ist bis zu 47 m breit und bis zu 13 m hoch. Es wird aus Fertigelementen zusammengesetzt. Diese werden in einer eigens hierfür auf Lolland errichteten Fabrik hergestellt und dann in eine auf dem Meeresboden gegrabene Rinne abgesenkt. Der Tunnel umfasst in getrennten Röhren eine vierstreifige Straße, eine zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke sowie einen Wartungs- und Evakuierungskorridor. Nach dem der Planung zugrundeliegenden deutsch-dänischen Staatsvertrag von 2009 wird Dänemark die Feste Fehmarnbeltquerung auf eigene Kosten errichten und betreiben. Zu diesem Zweck hat Dänemark eine private Gesellschaft gegründet. Die Kosten sollen über Mautgebühren und Schienen-Nutzungsentgelte refinanziert werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte über insgesamt sechs Klagen zu entscheiden. Kläger sind zwei Umweltverbände, drei Unternehmen – darunter die Betreiberin der bestehenden Fährlinie Puttgarden-Rødby – sowie die Stadt Fehmarn. Die Klageverfahren dreier weiterer Gemeinden sowie eines Landwirts wurden einvernehmlich beendet. Die noch anhängigen Klagen blieben ohne Erfolg.

Dem Vorhaben fehlt es nicht an der Planrechtfertigung. Der Verkehrsbedarf für die Feste Fehmarnbeltquerung ist gesetzlich festgestellt. Die Bedarfsfeststellung ergibt sich aus dem deutschen Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag. Daran ist das Bundesverwaltungsgericht gebunden. Die Bindung entfällt nur, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich ist oder sich die Verhältnisse so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden kann. Ein derartiger Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Die EU-Kommission zählt die Fehmarnbeltquerung unverändert zu den fünf wichtigsten grenzüberschreitenden Projekten des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die mit der Verwirklichung des Projekts verbundene Verkürzung der Fahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen wird absehbar zu einer Verlagerung von Verkehren führen, die derzeit mit einem erheblichen Umweg über den Großen Belt abgewickelt werden. Zwar bleibt auch dann das erwartete Kraftfahrzeugaufkommen deutlich unterhalb der durchschnittlichen Auslastung deutscher Autobahnen. Davon mussten die Vertragsstaaten aber den Bedarf für eine Anbindung der wesentlich dünner besiedelten und an der Peripherie Europas gelegenen skandinavischen Staaten an das kontinentaleuropäische Verkehrsnetz nicht abhängig machen.

Rechtswidrig ist die Planung auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Finanzierbarkeit des Projekts. Die Finanzierung ist grundsätzlich weder Gegenstand der Planfeststellung noch ihrer gerichtlichen Überprüfung. Die zu Gunsten der Betreibergesellschaft vorgesehenen dänischen Staatsbeihilfen sind jedenfalls nicht evident europarechtswidrig.

Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss verstößt nicht gegen das Naturschutzrecht. So wurde zum Schutz der im Fehmarnbelt lebenden Schweinswale vor Baulärm ein vorsorglicher Grenzwert festgesetzt, der deutlich unter dem Quellpegel großer Schiffe und Fähren liegt. Für eine eventuell erforderliche Unterwassersprengung von Munitionsaltlasten werden Geräte zur Erzeugung eines sogenannten Blasenschleiers vorgehalten, der die Schallausbreitung um 90 % reduziert. Eingehende Untersuchungen haben auch plausibel gemacht, dass die Durchführung des Projekts kein erhebliches Störungs- oder gar Tötungsrisiko für Rastvögel, insbesondere die im Fehmarnbelt zahlreich überwinternden Eiderenten, bewirkt.

Im Hinblick auf die im Fehmarnbelt vorhandenen Riffe trägt die Planung ferner dem Biotopschutz hinreichend Rechnung. Die Vorhabenträger haben eine methodisch ordnungsgemäße Bestandsaufnahme erstellt. Sie durften sich dabei auf eine repräsentative Beprobung des Meeresbodens in dem großen Untersuchungsgebiet beschränken. Soweit Riffe im näheren Bereich der Tunneltrasse erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch ein wissenschaftliches Forschungsprojekt der Universität Kiel erkannt worden sind, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Wegen des gesetzlichen Verbots, Biotope zu zerstören oder zu beschädigen, darf allerdings das Vorhaben in diesem Bereich nicht durchgeführt werden, ohne dass über eine Eingriffsvermeidung bzw. eine Befreiung von dem Verbot nachträglich entschieden wird. Zu diesem Zweck haben Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens angekündigt.

Bezüglich der Ausführungsvarianten des Tunnels durfte sich die Planfeststellungsbehörde für einen Absenktunnel und gegen einen Bohrtunnel entscheiden, obwohl dieser unter Umweltgesichtspunkten günstiger gewesen wäre. Denn ein Bohrtunnel hätte nicht nur ein Drittel höhere Baukosten verursacht, sondern wäre auch wegen des erforderlichen Durchmessers der Tunnelvortriebsmaschinen, der Länge der Bohrstrecke und des hohen Wasserdrucks mit unvertretbaren Risiken verbunden gewesen. Die Kosten wie auch die Baurisiken hätten sich zwar möglicherweise durch eine Verringerung des Querschnitts der Tunnelröhren reduzieren lassen. Solch ein „schlanker“ Bohrtunnel bliebe aber hinter dem für den Absenktunnel vorgesehenen Sicherheitsstandard zurück, den die Planfeststellungsbehörde wegen der Länge des Tunnels aus plausiblen Gründen für erforderlich hält.

Ein durchgreifender Abwägungsfehler ist der Behörde auch nicht in Bezug auf die Belange einzelner Kläger unterlaufen. Das gilt insbesondere für das Unternehmen Scandlines, das seinen Fährbetrieb auch nach dem Tunnelbau aufrechterhalten will. Der Fährhafen wird dann zwar über keine kreuzungsfreie Straßenanbindung mehr verfügen. Die Planung wurde aber noch im laufenden Verfahren optimiert, insbesondere durch eine eigene Einfädelungsspur vom Hafen auf die B 207 und verkehrsabhängig gesteuerte Ampeln, die auch künftig eine zügige Entleerung der Fähren ermöglichen.

Brenner Basistunnel: Bauvertrag gekündigt

Trotz laut Auftraggeber intensivster Verhandlungen und Bemühungen in den vergangenen Monaten konnte hinsichtlich der vertraglichen Meinungsverschiedenheiten beim Baulos H51 Pfons-Brenner, dem etwa 15 km langen südlichsten Abschnitt des Projektgebiets in Österreich, zwischen der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) und dem Auftragnehmer, der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus PORR Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A.) keine Einigung erzielt werden.

Das betreffende Schreiben der BBT SE über die Vertragsauflösung des Bauvertrags wurde am 27.10.2020 an die ARGE H51 übermittelt. Hauptgrund für die Vertragsauflösung sind die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen in mehreren zentralen vertraglichen Punkten, und der nunmehr eingetretene Vertrauensverlust der BBT SE in die ARGE H51.

Seit kurz nach Auftragsvergabe bestehen große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen der BBT SE als Bauherrn und der ARGE H51 bei diesem größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet.

Doppelgleis nach Wilhelmsburg

Die Gleisbauarbeiten im Rahmen des Großprojekts Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße durch die DEGES nähern sich ihrem Ziel: Pünktlich am 25.10.2020 wird das zweite, elektrifizierte Gleis zwischen dem Bahnhof Wilhelmsburg und dem Hafen in Betrieb genommen. Das neue Gleis auf der sogenannten Nordkurve Kornweide sorgt dafür, dass die neu errichteten Aufstellgleise im Bahnhof Wilhelmsburg optimal angebunden werden und die Kapazität in der Anbindung des Hafens an das Netz der Deutschen Bahn AG gesteigert wird.

Quelle: DB Netz

Die nicht mehr benötigten Bahnbrücken über die alte Wilhelmsburger Reichsstraße werden Stück für Stück durch einen Bahndamm ersetzt. In diesem Zuge werden die Bestandsgleise erneuert.

Vor etwa einem Jahr starteten die Vorbereitungen zum Bau des zweiten Gleises in der Nordkurve Kornweide. Der Bedarf für dieses zusätzliche Gleis wurde bereits 2016 beim Bau der neuen Bahnbrücken über die B4 / 75 berücksichtigt und der alte Bahndamm durch eine seitliche Überschüttung verbreitert. Gleichzeitig wurde auch in der Südkurve Kornweide, die den Hafen und Harburg verbindet, die Leit- und Sicherungstechnik angepasst, sodass nun auf allen Gleisen ein GWB (Gleiswechselbetrieb) möglich ist. Dieses erhöht die Flexibilität in der Betriebsabwicklung und hilft so Verzögerungen zu reduzieren.

VDV fordert NE-Trassenpreisförderung

Die 189 im Branchenverband VDV organisierten Schienengüterverkehrsunternehmen fordern den Bund auf, künftig auch die Trassenpreise für die Nutzung nichtbundeseigener Schienenwege zu fördern. Bislang unterstützt der Bund ausschließlich die Nutzung der Infrastruktur im Bereich der DB Netz AG mit jährlich 350 Mio. EUR. Inzwischen werden immerhin rund 5.000 Kilometer, also etwa 15 % des deutschen Schienennetzes von NE-Bahnen betrieben.

Besonders im Schienengüterverkehr und dort auf den letzten Kilometern bis zum Hafen oder zum Industriestandort sind vielfach nichtbundeseigene Eisenbahnen Betreiber der Infrastrukturen. Diese verhältnismäßig kleinen Teilstücke des gesamten deutschen Schienennetzes haben nach Verbandseinschätzung eine überproportional hohe systemische Gesamtrelevanz für die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs.

Land fördert Gleissanierung in Bitterfeld

Das Land Sachsen-​Anhalt stellt 300.000 EUR im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt“ für die Sanierung weiterer Gleisanlagen im Chemiepark Bitterfeld-​Wolfen bereit. Empfänger ist die Regionalbahn Bitterfeld Berlin (RBB) GmbH.

Bereits in der Vergangenheit sind im Chemiepark zahlreiche Investitionen in Gleisanlagen, Weichen und Abstellanlagen, aber auch in die Leit- und Sicherungstechnik mit finanzieller Unterstützung des Landes getätigt worden. Sämtliche Transportleistungen auf der Schiene werden im Chemiepark von der RBB erbracht. An deren öffentliche Eisenbahninfrastruktur sind derzeit 14 verladende Unternehmen angeschlossen. Im Chemiepark sind 2019 insgesamt 920.000 t Güter (z.B . Glas und Biokraftstoffe) auf der Schiene transportiert worden.

Intermodalterminal mit Normalspuranschluss

Am 20.10.2020 vermeldete die litauische Bahninfrastrukturgesellschaft LTG Infra die Fertigstellung der Normalspur zum im Stadtteil Palemonas gelegenen Kombiverkehrsterminal Kaunas (Kauno intermodalinis terminalas; KIT) im Rahmen des Projektes „Rail Baltica“. Somit ist das KIT neu auch an das europäische Normalspurnetz angeschlossen und damit der am weitesten entfernte Punkt im Nordosten, der in Kürze für Güterzüge zugänglich sein wird.

Seit dem Frühjahr 2019 wurde zwischen dem Bahnhof Kaunas und dem im Osten der Stadt liegenden Bahnhof Palemonas gebaut: Insgesamt 53,8 Mio. EUR wurden in den Neubau einer 9 km langen Normalspurstrecke, die Modernisierung von 3,6 km Breitspurgleisen sowie der Adaptierung des 2 km langen Tunnels mit parallelen Normalspur- und Breitspurgleisen als Vierschienengleis investiert.

Insgesamt besteht das Projekt der Einführung der Normalspur in den Eisenbahnknotenpunkt Kaunas aus vier Abschnitten: Kaunas – Palemonas (jüngst beendet), Jiesia – Kaunas (2015 fertiggestellt), Jiesia – Rokai (Arbeiten 2018 beendet) und Rokai – Palemonas (Baubeginn 2021).