Erster GDL-Streik bei RTB CARGO

Während der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn, beim Transdev-Konzern und bei der City-Bahn Chemnitz bereits angelaufen ist, wird die Lokführergewerkschaft GDL nun auch bei der RTB CARGO zum Streik aufrufen. Der Unterschied zu den anderen Unternehmen ist, dass die GDL mit der RTB CARGO bisher noch keinen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Es habe sich nach GDL-Aussage bereits bei den Auftaktverhandlungen im Dezember 2023 gezeigt, dass der Arbeitgeber ohne Druck nicht umdenken und auf die Forderungen der GDL eingehen will.

Aus diesem Grund wird die GDL Lokomotivführer, Disponenten, Ausbilder sowie Verwaltungsmitarbeiter bei der RTB CARGO von Donnerstag, 11.01.2024, um 16 Uhr
bis Freitag, 12.01.2024, um 14 Uhr, zu einem ersten Streik aufrufen.

DB geht gegen GDL-Streik in Berufung

Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hat am Abend des 08.10.2024 in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64‑stündigen GDL-Streik abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.

GDL plant Streik ab Mittwoch

Die Lokführergewerkschaft GDL will von Mittwoch früh, 2 Uhr, bis Freitagabend, 18 Uhr, die Bahn komplett bestreiken.

Im Güterverkehr soll der Ausstand bereits am Dienstagabend um 18 Uhr beginnen, teilte die Gewerkschaft am Sonntagabend mit. Grund sei eine „Verweigerungshaltung des Staatskonzerns“, Gespräche über legitime Kernforderungen mit der GDL zu führen, hieß es zur Begründung.

Der DB-Konzern habe den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken. Konsequent habe die Bahn „über die Medien und offensichtlich bewusst irreführend verkündet“, dass es ein neues Angebot an die GDL gebe. „Dieses substanzlose und vergiftete ‚Angebot‘ täuscht bewusst Medien und Öffentlichkeit“, so die Gewerkschaft. Überdies werfe die Bahn mit einer gegen die GDL eingereichten Feststellungsklage vor den Landgericht Hessen „eine weitere Nebelkerze“, so die Gewerkschaft.

„Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, sagt DB-Personalvorstand Martin Seiler. „Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren. Die GDL zieht unsere Fahrgäste damit ohne Legitimation und ohne Grund in Mitleidenschaft. Erst vor zwei Tagen haben wir ein erweitertes Angebot vorgelegt, in dem wir der Lokführergewerkschaft bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit einen großen Schritt entgegengekommen sind. Die DB ist bereit zu Kompromissen. Es ist jetzt an der Zeit, wieder zu verhandeln. Die GDL-Spitze hat überzogen, sie muss sich endlich besinnen.“

„Die fälschliche Unterstellung, wonach die GDL bei der Fair Train e.G. Arbeitgeber und Gewerkschaft gleichermaßen sei, zeigt erneut die Verzweiflung eines sozialfremden Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL zu eliminieren“, hieß es in der Mitteilung vom Sonntagabend.

Die DB forderte die GDL auf, den Streik abzusagen und stattdessen den von der DB vorgeschlagenen Verhandlungstermin am 10. Januar wahrzunehmen.

GDL-Urabstimmung : 97 % für Streiks

Bei der am 19.12.2023 in Frankfurt am Main ausgezählten Urabstimmung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) stimmten 97 % der GDL-Mitglieder bei der DB AG und den Transdev-Unternehmen mit Ja und gaben damit den Weg frei für die Ausweitung der Arbeitskämpfe. Bei den Personaldienstleistern lag die Zustimmung bei 93 % und bei der City-Bahn Chemnitz sogar bei 98 %.

Zur Urabstimmung aufgerufen waren die GDL-Mitglieder bei der Deutschen Bahn, Transdev, City-Bahn Chemnitz und den Personaldienstleistern assoft GmbH, Unternehmensbereich railmen, delphi personal GmbH, dispo-Tf Rail GmbH, First Passenger Rail Service Germany GmbH (PRS), MEV Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH, OLB Oderland Bahn GmbH, Rheinische Bahnpersonal- und Verkehrsgesellschaft mbH und RT&S Lokführer-Akademie GmbH. Die Wahlbeteiligung betrug über 70 %.

Go-Ahead gründet Personaldienstleister

Die jüngst an die ÖBB veräußerte Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland hat einen eigenen Personaldienstleister aktiviert. Die Go-Drive Verleihgesellschaft mbH wurde bereits am 04.08.2022 gegründet und hat in diesem Jahr die Tätigkeit als Personalüberlasser aufgenommen: www.go-drive-bahn.de

Aktuell verfügt das Unternehmen über fünf Triebfahrzeugführer, die im Konzern zum Einsatz kommen. Geplant ist aber eine Überlassung an Dritte für Personen- und Güteverkehre. Go-Ahead sieht den Vorteil in einem integrierten Konzept, das Ausbildung, Bahnbetrieb und Personalüberlassung in einem Netzwerk bietet.

Screenshot go-drive-bahn.de vom 18.12.2023

Neufassung der „Lokführerrichtlinie“ vertagt

Entgegen den Planungen, bis Ende 2023 einen Vorschlag für eine Neufassung der „Lokführerrichtlinie“ (Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 07.2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen) zu liefern wurde nun bekannt, dass die amtierende EU-Kommission in dieser Legislaturperiode einen solchen nun doch nicht liefern wird.

Streitpunkt ist vor allem die geplante Änderung der Sprachanforderungen im internationalen Verkehr – dort gilt aktuell das Sprachniveau B1. Im Falle einer Einführung von Englisch als Verkehrssprache führen Gegner die hohen anfallen Kosten als Argument an. Gewerkschaften befürchten einen Lohnwettbewerb durch Triebfahrzeugführer aus dem Ausland.

SBB (Cargo): Lohnverhandlungen abgeschlossen

Die SBB und ihre Sozialpartner SEV, transfair, VSLF und KVöV haben in den zurückliegenden Wochen wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2024 für die GAV-Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo verhandelt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB generelle und individuelle Maßnahmen in Höhe von 2,0 Prozent der Lohnsumme umsetzt. Zudem erhalten die Mitarbeiter eine Einmalprämie als Teilausgleich der Inflation.

Per 01.05.2024 setzt die SBB folgende Lohnmaßnahmen um:

  1. Generelle Lohnerhöhungen von 1,0%
  2. Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß Lohnsystem im Umfang von insgesamt 1,0%
  3. Einmalprämie je Mitarbeiter als Teilausgleich der Inflation: Arbeitspensum 50% oder höher: CHF 1000, Arbeitspensum unter 50%: CHF 500. Die Einmalprämie wird bereits mit dem Januarlohn 2024 ausbezahlt.

GDL: Streik am Donnerstag

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zum Warnstreik von Donnerstag, 07.12.2023, ab 18:00 Uhr im Güterverkehr und ab 22:00 Uhr im Personenverkehr bis Freitag, 08.12.2023, 22:00 Uhr, aufgerufen. Bestreikt werden die Deutsche Bahn AG, der Transdev-Konzern, die AKN Eisenbahn GmbH, die City-Bahn Chemnitz GmbH (CBC) und acht Unternehmen aus dem Personaldienstleistungsbereich.

Zu der sehr kurzfristigen Ankündigung erklärt DB‑Personalvorstand Martin Seiler: „Die Lokführergewerkschaft vermiest Millionen unbeteiligten Menschen das zweite Adventswochenende. Ein Streik so kurz nach dem Wintereinbruch und so kurz vor dem Fahrplanwechsel ist verantwortungslos und egoistisch. Anstatt zu verhandeln und sich der Wirklichkeit zu stellen, streikt die Lokführergewerkschaft für unerfüllbare Forderungen. Das ist absolut unnötig! Es gäbe so viel zu tun: Endlich die Weihnachtsfrage klären, unser 11‑Prozent-Angebot ausgestalten und an Lösungen für Mitarbeitende und Kunden arbeiten.“

GDL: Verhandlungen mit DB gescheitert

Die aktuellen Tarifverhandlungen zwischen der DB AG und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kommen nicht voran. Die GDL kommentierte am 24.11.2023: „Die Deutsche Bahn tut alles dafür, den Tarifkonflikt weiter zu verschärfen. Hatte der Arbeitgeber schon einseitig und ohne Not die zweite Verhandlungsrunde in der letzten Woche abgesagt, war nun auch am 23. und 24. November 2023 in Berlin keinerlei Verhandlungswille erkennbar. Von Einigungsbereitschaft kann also keine Rede sein!“

Weiterhin weigere sich die DB nicht nur, über wichtige Kernforderungen der GDL wie die Arbeitszeitabsenkung für Eisenbahner die Schichtarbeit leisten auf die 35-Stunden-Woche oder eine Fünf-Tage-Woche zu verhandeln. Darüber hinaus verweigere sie den Mitgliedern der GDL im Netzbetrieb und in der Netzinstandhaltung ihr grundsätzliches Recht auf eigene Tarifverträge. Auch die inzwischen eingeleitete Urabstimmung der GDL-Mitglieder über längere Streikmaßnahmen habe nichts an der „fundamentalen Verweigerungshaltung der Plüschetage“ geändert, so die GDL.

Die DB kritisierte scharf, dass die Gewerkschaft die Tarifverhandlungen nach nur zwei Terminen für gescheitert erklärt hat. „Die Lokführergewerkschaft will mit dem Kopf durch die Wand. Das geht bekanntlich nicht gut“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Dabei wurde nach DB-Auskunft gestern bis zum frühen Abend in Abwesenheit des GDL-Chefs in sachlicher Atmosphäre verhandelt.