[DE] Experten für grundlegende Reform des Trassenpreissystems

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den von der Bundesregierung vorlegten Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte eine Verabschiedung des Entwurfes in der aktuellen Form ab.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Preisanstiegs bilden, bringe jedoch Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann.

Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter gesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte er.

Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er.

Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen.

Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG angewendet werden können. Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden.

Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz.

Oliver Smock vom Verband DIE GÜTERBAHNEN im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock. Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufstocken.

[AT] Neue Allianz im Schienengüterverkehr

Mit der Gründung von naturail – Unsere Zugkunft Güterverkehr entstand in Österreich erstmals eine Allianz der Branchenverbände des Schienengüterverkehres, um gemeinsam die Zukunft des Verkehrsträgers zu gestalten. Beteiligt sind:

  • CombiNet – Netzwerk Kombinierter Verkehr
  • Fachverband der Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich als branchenweite Interessensvertretung
  • VABU – Verband für Anschlussbahnunternehmen
  • VPI – Verband der Privatgüterwagen-Interessenten Österreichs

Die Botschaft der Allianz: „Jeder Güterzug ist rollender Klimaschutz – und genau davon brauchen wir viel mehr. Wer die Schiene stärkt, stärkt nicht nur das Klima, sondern auch die Wirtschaft und Lieferketten.“

Foto: naturail

[DE] Bundesrat fordert Reformkonzept für Trassenpreissystem

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (21/1939) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499).

Mit der Regelung will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen.

Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“.

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte – insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen – würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund.

Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen.

[DE] EBA veröffentlicht Sicherheitsbericht 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2024 veröffentlicht.

Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.

[PL] PKP PLK tritt EULYNX-Konsortium bei

Während des 16. Internationalen Eisenbahnmesse TRAKO in Danzig hat PKP Polskie Linie Kolejowe (PKP PLK) zwei Verträge über den Beitritt zum internationalen EULYNX-Konsortium unterzeichnet. EULYNX ist eine Organisation von inzwischen 18 europäischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Entwicklung und Bereitstellung einheitlicher Industriestandards für neue modulare Stellwerkstechnik.

von links: Piotr Wyborski (Vorstandsvorsitzender PKP PLK), Mirko Blazic (Technischer Manager EULYNX), Krzysztof Waszkiewicz (Direktor Instandhaltung der Infrastruktur PKP PLK). Foto: PKP PLK

PKP PLK ist einer der größten Betreiber der Eisenbahninfrastruktur in Europa, dessen Beitritt die  gemeinsame Marktposition des EULYNX-Konsortiums stärkt. Der Beitritt der polnischen Eisenbahn bedeutet dank des gemeinsamen europäischen Standards eine größere Interoperabilität der Systeme, die Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs in Polen.

[DE] 9. Wettbewerber-Report Eisenbahnen

mofair und DIE GÜTERBAHNEN stellten am 22.09.2025 ihren 9. Wettbewerber-Report Eisenbahnen in Berlin vor. Trotz schwächelnder Konjunktur, steigender Kosten und einer zaudernden Bundesregierung zogen die Verbände eine positive Bilanz für die Wettbewerbsbahnen in Deutschland: Seit 1996 wurde die Verkehrsleistung im Güterverkehr auf der Schiene mehr als verdoppelt. Dafür sind nach Recherchen der Verbände ausschließlich die nicht zur DB gehörenden Wettbewerber verantwortlich.

Erstmalig wurden für den Wettbewerber-Report Trassen- statt Tonnenkilometer mittels Vollmachten direkt bei der DB InfraGO abgefragt. Reine Lokfahrten bleiben unberücksichtigt.

Marktanteile SGV 2024. Grafik: NEE (Anmerkung der Redaktion: Mit RGB ist wohl RBH gemeint)

[DE] Konzept zum Einzelwagenverkehr verspätet

Zum wirtschaftlich problematischen Einzelwagenverkehr der DB Cargo wird ein neues Gutachten erstellt. Die Diskussion im Aufsichtsrat wurde vertagt. Ein erstes Papier der Unternehmensberatung Oliver Wyman hatte empfohlen, dieses Geschäft weitgehend einzustellen. Dies kontakariere aber die Pläne der Bundesregierung, mehr Güter auf der Schiene zu Transportieren.

Politischer Druck hat nach Berichterstattung des Magazins „Der Spiegel“ dazu geführt, dass DB-Cargo-Chefin Sigrid Nikutta bei den Beratern ein neues Papier geordert hat. Nun ist eine eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung am 31. Oktober anberaumt.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kritisierte die „Salamitaktik“ des DB Cargo-Vorstandes. Auf Angebote der EVG zur Effizienzsteigerung sei bislang nicht eingegangen worden. Die EVG hatte vorgeschlagen, den Dienst der Personale am Zug beginnen und enden zu lassen, ohne die Anfahrt als Arbeitszeit zu berechnen.