[DE] Zahlreiche Änderungen im Verkehrs-Etat

Im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 27,90 Milliarden Euro (2025: 38,29 Milliarden Euro) geplant. Das sind 317,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 12). Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 18,04 Milliarden Euro. Das sind 444,84 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026.

Das Ministerium bewirtschaftet zudem diverse Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.

Die zahlreichen Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums, die im Ausschuss an dem Einzelplan vorgenommen wurden, begründen sich zum einen durch die Anpassungen an die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien. So wurden aus dem Einzelplan zahlreiche Titel aus dem nunmehr aufgelösten Kapitel „Digitale Infrastruktur“ in den Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung umgesetzt, Titel mit Bezug zur Satellitentechnologie wanderten in den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt über.

Zum anderen wurde mit den Vorschlägen aus dem Finanzministerium eine Einigung der Koalition zur Finanzierung des Straßenbaus umgesetzt. Danach stehen nun mehr Mittel für den Bau von Bundesstraßen zur Verfügung. Für Maßnahmen aus dem Bedarfsplan sind im nächsten Jahr Ausgaben in Höhe von 907,26 Millionen Euro vorgesehen, 225 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Für die Investitionen der Autobahn GmbH sollen 2026 4,26 Milliarden Euro und damit 250 Millionen Euro mehr fließen, die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 7,41 Milliarden Euro um 450 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Mit dem Mittelaufwuchs sollen laut Begründung jeweils baureife und planfestgestellte Projekte umgesetzt werden.

Finanziert wird die Verlagerung zum Bau durch Einsparungen im Erhaltungstitel für Bundesstraßen. Dieser fällt mit 937,39 Millionen Euro deutlich um 450 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Die Verpflichtungsermächtigung wurde in derselben Höhe auf 1,01 Milliarden Euro reduziert. Fünf Millionen Euro weniger und damit drei Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen zur Verfügung, die Verpflichtungsermächtigung wurde um 21,5 Millionen Euro ebenfalls auf drei Millionen Euro gekürzt. Im Gegenzug gab es allerdings Erhöhungen und Anpassungen von Erhaltungs-Titeln im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzten in der Bereinigungssitzung zudem noch diverse Änderungen an dem Einzelplan durch. Unter anderem sind die 200 Millionen Euro, die für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr vorgesehen sind, gesperrt worden. Bedingung für die Aufhebung durch den Haushaltsausschuss ist demnach die Vorlage einer neuen Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte.

Für die Förderung innovativer Verkehrstechnologien stehen mit 16,2 Millionen Euro doppelt so viele Mittel zur Verfügung wie im Regierungsentwurf. Laut Änderungsantrag soll unter anderem auch ein Nachfolgeprogramm für die Förderprogramme „Innovative Hafentechnologien IHATEC I und II“ finanziert werden können. Die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel fällt mit 10,3 Millionen Euro um 9,1 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Kleinere Flughäfen werden nach Willen der Koalition zudem bei den Gebühren für Flugsicherungsleistungen unterstützt. Dafür veranschlagte der Ausschuss 50 Millionen Euro im Einzelplan.

Aus dem Haushalt soll zudem eine Fähre mit einem emissionsarmen Antrieb auf Basis einer Methanol-Brennstoffzelle auf der Weser finanziert werden. Dazu sind 500.000 Euro zusätzlich im kommenden Jahr für die Ausschreibung vorgesehen, insgesamt 34,5 Millionen Euro können in den darauffolgenden Jahren nach Vorlage eines Konzeptes und Einwilligung des Haushaltsausschusses fließen.

Zudem soll nach Willen der Koalition eine Stiftung mit der Bewahrung des Deutschen Maritimen Erbes betraut werden. Zehn Millionen Euro sind dafür für 2026 veranschlagt und jeweils weitere zehn Millionen Euro in den folgenden beiden Haushaltsjahren. Die Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss ist an die Gründung der Stiftung gebunden.

Auch die Traditionsschifffahrt wird in dem Einzelplan bedacht. Für einen neuen Titel zur „Förderung der Neuzulassung, des Erhalts, des sicheren Weiterbetriebs und der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt“ stellte die Koalition fünf Millionen Euro in den Haushaltsplan ein.

Gekürzt haben die Koalitionsfraktionen in dem Einzelplan ebenfalls. Für den Bau von Radwegen und deren Erhalt stehen im kommenden Jahr beispielsweise mit 100 Millionen Euro 20 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf zur Verfügung. Für die Förderung „eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens“ sind nach Willen der Koalition 2026 8,11 Millionen Euro vorgesehen, 28,9 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf.

[CH] Kommission fordert Vorgaben für SBB Cargo

Die Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) der Schweiz hat die Motion 25.4409 Mo. KVF-S. Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eingereicht.

Diese fordert den Bundesrat auf, den SBB für die Leistungsperiode 2026 bis 2029 verschiedenste Vorgaben zu machen. So sollen die Partner von SBB Cargo sich darauf verlassen können, dass die publizierten Konditionen für die gesamte Leistungsperiode stabil bleiben. Im kombinierten Verkehr (KV) soll SBB Cargo weiterhin alle Terminalanlagen in den Regionen, welche die Mindestmengen nach Gütertransportgesetz erreichen, regelmässig im Einzelwagenladungsverkehr bedienen.

Schliesslich soll der Bundesrat einen „Umsetzungsplan Entwicklung KV Schweiz bis 2035“ vorlegen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

[DE] BNetzA: Er­geb­nis­se der End­kun­den­kon­sul­ta­ti­on

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Jahr 2025 Unternehmen und Wirtschaftsverbände nach ihren Ansichten zu aktuellen Themen im Schienengüterverkehr befragt. Im Zentrum der Konsultation standen Fragen zu den Themenfeldern Markt und Angebotsvielfalt, Auswirkungen von Streiks und Alternativen im Schienengüterverkehr. Die Ergebnisse basieren auf den Antworten von 336 teilnehmenden Unternehmen und Wirtschaftsverbänden.

Die Zufriedenheit der befragten Unternehmen mit dem Schienengüterverkehr nimmt weiter ab, besonders bei Transportzeiten, Pünktlichkeit und Entschädigungen, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen leisten. Dieser Trend ist bei allen Produktionskonzepten erkennbar, wobei der Ganzzugverkehr besser abschneidet als der Einzelwagenverkehr.

Gut die Hälfte der Befragten gab an, dass der Anteil des Schienengüterverkehrs, gemessen am Gesamttransportaufkommen, nicht mehr als 20 Prozent betrage. Nur etwa 10 Prozent setzen überwiegend oder ausschließlich auf den Schienengüterverkehr. Zugleich haben 52 Prozent der Befragten ein ausgeprägtes Interesse an einer stärkeren Nutzung des Schienengüterverkehrs. Als zentrale Hemmnisse wurden eine unzureichend ausgebaute Infrastruktur, mangelnde Verlässlichkeit und ein hoher Investitionsbedarf genannt. 

Unternehmen sehen die begrenzte Kapazität und Unzuverlässigkeit der Eisenbahninfrastruktur als größte Hürde. Engpässe auf Strecken, unkoordinierte Baustellen und fehlende Anschlussgleise behindern eine stärkere Verlagerung von Transporten auf die Schiene. Als wichtigste Maßnahmen geben die befragten Unternehmen den Ausbau der Gleisinfrastruktur, die Reaktivierung von Anschlussgleisen und die Verbesserung von Terminals und Rangieranlagen an.  Um den Schienentransport zu steigern, müssten demnach vor allem die infrastrukturellen Grundlagen verbessert werden.

Streiks wurden von vielen Unternehmen als großes Problem für die Planungssicherheit auf der Schiene genannt. Die Folgen sind kurzfristige Umleitungen, Ausfälle und ein hoher organisatorischer Aufwand. Rund 41 Prozent berichten von Produktionsausfällen. 58 Prozent der Befragten halten einen Notdienst während der Streikphasen für wichtig.

Über 90 Prozent der Unternehmen können auf alternative Verkehrsträger wie Lkw oder Schiffe ausweichen. Nur 8 Prozent sind komplett auf die Schiene angewiesen. Gründe für den Wechsel sind eine höhere Zuverlässigkeit und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer bei der Schiene bleibt, schätzt vorteilhafte Konditionen und Nachhaltigkeit.

[DE] Verband „Die Güterbahnen“ feiert 25-Jähriges

Der Verband „Die Güterbahnen“ hat am Abend des 03.11.2025 das 25-jährige Jubiläum in Hannover gefeiert. Was am 02.12.2000 als Netzwerk Privatbahnen begann, hat sich inzwischen in Form des Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. zu einem Verband von 120 Mitgliedern und einem Marktanteil der Wettbewerber von 64 % entwickelt.

Foto: NEE

[DE] Appell an Politik und DB-Management

Diverse Akteure des Schienengüterverkehres haben einen offenen Brief an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und an die DB-Vorstandsvorsitzende Evelyn Palla übermittelt. Dabei handelt es sich um Kombiverkehr, Hupac und TX Logistik als Anbieter des Kombinierten Verkehrs in Deutschland sowie Güterverkehrsverbände aus Deutschland und Europa.

Seit Monaten – teils seit Jahren – weisen diese nach eigener Auskunft auf die konkrete Gefahr einer Rückverlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse hin, wenn zentrale Güterverkehrsstrecken über lange Zeiträume ohne gleichwertige Umleitungsoptionen gesperrt werden.

Diese Rückverlagerung habe bereits begonnen und sei dokumentierbar. Ursache ist nach Auskunft der Autoren die „unzureichende Performance der Bahninfrastruktur“. Für die kommenden Jahre rechnen die Akteure – infolge der geplanten Korridorsanierung in Deutschland, die die Anforderungen der industriellen Versorgung weitgehend ignoriert, mit Hunderttausenden zusätzlicher Lkw-Fahrten. Allein auf den grossen alpenquerenden Korridoren über Österreich und die Schweiz wären das rund 500.000 Lkw.

Ohne Gegenmassnahmen drohe ein Verlust von Transportkapazität, Wettbewerbsfähigkeit und Klimafortschritt. Im Brief wird deswegen gefordert:

  • Nullrunde bei den Trassenpreisen 2026
  • Kapazitätsgarantie von mindestens 90 % während der Korridorsanierungen
  • Ertüchtigung geeigneter Umleiterstrecken
  • Trassenvergabe nach Marktanforderung
  • Betriebserschwerniszulage für minderwertige Trassen
  • Aussetzung der Stornierungsentgelte

[DE] Experten für grundlegende Reform des Trassenpreissystems

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den von der Bundesregierung vorlegten Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte eine Verabschiedung des Entwurfes in der aktuellen Form ab.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Preisanstiegs bilden, bringe jedoch Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann.

Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter gesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte er.

Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er.

Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen.

Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG angewendet werden können. Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden.

Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz.

Oliver Smock vom Verband DIE GÜTERBAHNEN im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock. Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufstocken.

[AT] Neue Allianz im Schienengüterverkehr

Mit der Gründung von naturail – Unsere Zugkunft Güterverkehr entstand in Österreich erstmals eine Allianz der Branchenverbände des Schienengüterverkehres, um gemeinsam die Zukunft des Verkehrsträgers zu gestalten. Beteiligt sind:

  • CombiNet – Netzwerk Kombinierter Verkehr
  • Fachverband der Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich als branchenweite Interessensvertretung
  • VABU – Verband für Anschlussbahnunternehmen
  • VPI – Verband der Privatgüterwagen-Interessenten Österreichs

Die Botschaft der Allianz: „Jeder Güterzug ist rollender Klimaschutz – und genau davon brauchen wir viel mehr. Wer die Schiene stärkt, stärkt nicht nur das Klima, sondern auch die Wirtschaft und Lieferketten.“

Foto: naturail