[SK] Güterverkehr bricht 2025 um 10 % ein

Laut der slowakischen Branchenvereinigung Asociácia železničných dopravcov Slovenska (AROS) ist der Schienengüterverkehr im Land um rund 10 % eingebrochen. Als Vergleichsbasis führt AROS eine Übersicht der Bruttotonnenkilometer an:

  • 2024: 15.928.611.739 brutto-tkm
  • 2025: 14.406.444.215 brutto-tkm

Demnach beträgt die Abnahme 9,62 %. Gegenüber dem aufkommensstarken Jahr 2021 (18.598.604.384 brutto-tkm) sind es sogar -22,5 %.

[PL] Fünfmal höherer Eisenbahnfonds

In der polnischen Regierung sind die Gespräche mit dem Finanzministerium zur Ausstattung des Eisenbahnfonds („Fundusz Kolejowy“) abgeschlossen. Es sollen nicht wie zuvor 2 Mrd. PLN (474 Mio. EUR) feste Einnahmen für den Fonds sein, sondern jährlich 10 Mrd. PLN (2,37 Mrd. EUR) für die Modernisierung der polnischen Eisenbahn.

Es beginnen jetzt die legislativen Arbeiten zur Änderung des Gesetzes über den Eisenbahnfonds. Die Reform setzt eine Änderung der prinzipiellen Arbeitsweise des Fonds voraus, indem sie seine Rolle als Hauptinstrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von PKP PLK SA stärkt und den Anteil der Einnahmen aus dem Kraftstoffzuschlag erhöht.

Die erhöhte Finanzierung soll durch die geänderten Verbrauchssteuersätze auf Motorkraftstoffe und den Kraftstoffzuschlag sichergestellt werden, was zu einem Rückgang der Verbrauchssteuereinnahmen und einer Erhöhung der Kraftstoffzuschlagseinnahmen führen wird. Zusätzlich wird die Verteilung der Einnahmen aus dem Kraftstoffzuschlag zwischen dem Eisenbahnfonds, dem Nationalen Straßenfonds und dem Fonds zur Entwicklung des Bustransports geändert. Die neue Aufteilung soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Gebühr dem Eisenbahnfonds gutgeschrieben werden.

Begründet werden die Änderungen mit der wachsenden Rolle der Eisenbahnen in der Wirtschaft sowie ihre soziale und ökologische Bedeutung. Ziel der Reform ist es, einen nachhaltigen und transparenten Rahmen für die Schienenfinanzierung zu schaffen und die Investitionen unabhängig von EU-Mitteln zu machen. Der Wandel vom Straßenbau hin zur schnelleren Modernisierung der Eisenbahn soll nicht nur auf der Ebene von Erklärungen Priorität haben, sondern auch in spezifischen Entscheidungen der Regierung und des Infrastrukturministeriums sichtbar sein.

[DE] DVF mit neuer Struktur im Präsidium

Das Präsidium des Deutschen Verkehrsforums (DVF) hat sich darauf geeinigt, dem Vorsitzenden des Präsidiums künftig einen Stellvertreter zur Seite zu stellen. Unverändert bestehen bleibt die Funktion des Schatzmeisters. Vorsitzender und Vize-Vorsitzender werden künftig in einem rollierenden Verfahren aus der Mitte des Präsidiums heraus bestimmt. Somit ist sichergestellt, dass alle Verkehrsträger in ihrer Breite abgebildet werden. Die neue Struktur stellte der Präsidiumsvorsitzende Dr. Pierre Dominique Prümm (Vorstand Aviation und Infrastruktur, Fraport AG) am 05.02.2026 in Berlin vor.

Im Amt bestätigt wurde der derzeitige Vorsitzende Dr. Pierre Dominique Prümm. Als neuer stellvertretender Vorsitzender wurden Matthias Magnor (Vorsitzender des Vorstands, BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG) und als Schatzmeisterin Christina Zimmermann (Geschäftsführende Gesellschafterin, Schüßler-Plan GmbH) gewählt. Diese Änderungen werden mit der Präsidiumssitzung und Mitgliederversammlung am 13.04.2026 wirksam.

[DE] VDV gründet Allgemeinen Ausschuss Eisenbahninfrastruktur (AAEI)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat den Allgemeinen Ausschuss Eisenbahninfrastruktur (AAEI) gegründet. Mit Jörg Sandvoß, vormals Konzernbeauftragter für gemeinwohlorientierte Infrastruktur, und Harald Kreft, Head of Infrastructure bei der Hamburg Port Authority, wurden zwei Experten als Vorsitzende des Ausschusses gewählt.

Ziel des Ausschusses ist es, den Infrastrukturunternehmen eine stärkere, sichtbare und fachlich fundierte Stimme zu geben. Der AAEI dient als Koordinierungs- und Strategiegremium für infrastrukturelle Fragestellungen im Schienenverkehr und ergänzt die Arbeit der bestehenden VDV-Fachausschüsse, entwickelt übergreifende Positionen und schafft ein Forum für den regelmäßigen Austausch der Infrastrukturunternehmen.

[DE] VDV: Negativtrend im SGV verstetigt sich

Der Schienengüterverkehr in Deutschland hat 2025 seine Schwächephase aufgrund struktureller Hürden nicht überwunden. Nach vorläufiger Auswertung des Eisenbahn-Branchenverbandes VDV auf seiner Jahrespressekonferenz liegt die Beförderungsleistung 2025 bei rund 133,9 Milliarden Tonnenkilometern und damit unter dem Niveau von 2016 (2016: 138,4). Das entspricht einem Rückgang von rund 3,2 Prozentpunkten gegenüber 2016.

Parallel verschärfen sich laut Branchenverband die Engpässe im Netz. Nach Angaben aus dem Netzfahrplan 2026 sind inzwischen 26 Schienenwege als überlastet eingestuft. Der Netzzustand verschlechtert sich (Schulnote über 3,0), die Stellwerke werden sogar nur mit 4,12 bewertet. Gleichzeitig steigt die Bautätigkeit deutlich: 2024 wurden 21.000, 2025 26.000 Baustellen beziehungsweise Bauereignisse gezählt, 2026 werden es voraussichtlich 28 000 sein. Das trifft den Schienengüterverkehr in der Fläche und in der Tiefe. Die Auswirkungen der aktuellen Bau- und Sperrsituation sind im Betrieb deutlich spürbar: Häufig seien laut VDV die Umleiter nicht ausreichend leistungsfähig, sodass weniger oder gar keine Trassen zur Verfügung stehen und in einzelnen Fällen eine Umleitung praktisch nicht möglich ist. Zugleich führen längere Laufzeiten und zusätzliche Störungen zu einem Qualitätsverlust mit sinkender Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.

Die Branche begrüßt die grundsätzliche Richtung der Korridorsanierung und das Ziel, die Infrastruktur robuster und leistungsfähiger zu machen. „Wir müssen aber auch den bestehenden Markt im Blick behalten, sonst kommt der Tag eines sanierten Netzes, auf dem es viele Unternehmen nicht mehr gibt. Das Ziel des Infrastrukturbetreibers, das Hochleistungsnetzes mit Generalsanierungen in zahlreichen Korridoren zu ertüchtigen, um Ziele wie höhere Pünktlichkeit, weniger langjährige Baustellen und eine insgesamt modernisierte Infrastruktur zu erreichen, trägt die Branche in ihrer Gesamtheit vollumfänglich mit. Aus Sicht der Branche muss das Konzept jedoch betrieblicher gedacht und nachjustiert werden.“ Vollsperrungen seien für den Güterverkehr oft zu starr, Umleiterstrecken sind vielerorts nicht ausreichend ertüchtigt oder in unzureichender Qualität verfügbar.“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Mindestmaß reduziert werden.“ Dazu braucht es aus Branchensicht dringend eine Baustellenkommunikation, die früher, klarer und vorausschauender werden muss. Wenn Umleitungen teurer werden, Fahrzeiten steigen und Zuverlässigkeit sinkt, gerät der Eisenbahnverkehr gleichzeitig bei Stabilität, Kapazität und Kosten unter Druck.

Vorschläge für Verbesserungen der Situation hat der VDV erarbeitet und den politischen Entscheidern vorgelegt. Folgende Punkte sind dabei aus Sicht der Branche wichtig:

  • Es braucht dringend ein neues Trassenpreissystem: transparent, rechtssicher, planbar und fair – mit dem klaren Ziel, das Preisniveau spürbar zu senken und die Ungleichheit der Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Straßengüterverkehr zu minimieren.
  • Umleiterkapazitäten sichern: Umleiterstrecken zügig ertüchtigen und verfügbare Kapazitäten frühzeitig, verlässlich und transparent veröffentlichen.
  • Sperrkonzepte je Korridor überprüfen – Einzelfallentscheidungen statt Standard-Vollsperrungen.
  • Bau- und Betriebserschwerniskosten sowie Baunebenkosten fair kompensieren, damit Umleiter-Mehrkosten, Zusatztraktionen, Personal- und Fahrzeugaufwände sowie Terminaleffekte nicht zur Abwanderung auf die Straße führen.
  • Pragmatische Regelwerke für temporäre Stresslagen, einschließlich überprüfter Storno- und Störkostenregelungen ohne zusätzliche Strafkostenketten.
  • Der Schienengüterverkehr muss in der vom Bundesverkehrsministerium einberufenen Taskforce für eine zuverlässige Bahn priorisiert betrachtet werden – ohne dass Sofortmaßnahmen die notwendige Infrastrukturertüchtigung ersetzen oder ausbremsen.

[NL] ILT bemängelt zunehmende Leckagen

Die niederländische Aufsichtsbehörde Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) bemängelt eine Zunahme bei den Leckagemeldungen an Kesselwagen und Tankcontainern: Im Jahr 2023 wurden 26 Leckagen registriert, 2024 waren es 52, 2025 über 400. ILT hat aus diesem Grund das Projekt „Be- und Entladen“ gestartet, um Leckagen zu verhindern. Eine Vermutung über die Gründe de Zunahme liefert das ILT nicht.

Branchenverbände und Marktteilnehmer zeigten Unverständnis angesichts der „Panikmache“ der ILT. Die höhere Anzahl an Meldungen führen Brancheninsider auf strengere Kontrollen des ILT zurück und nicht auf „laschere“ Handhabung durch die Verlader. Ein europäischer Ansatz sollte einer strengen niederländischen Kontrolle vorgezogen werden. Zudem wird eine Gleichbehandlungen mit Transporten auf der Straße gefordert,

[CH] Verkehrsverlagerung: KVF-S beschliesst zusätzliche Massnahmen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) der Schweiz hat den Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 des Bundesrates zur Kenntnis genommen, in welchem der Stand der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs festgehalten wird. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge lag für das Jahr 2024 bei 960’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650’000 Fahrten erneut deutlich verfehlt. Die Kommission unterstützt die Massnahmen, welche der Bundesrat vorsieht, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Sie hat darüber hinaus mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit der Einreichung einer Kommissionsmotion zusätzliche Massnahmen beschlossen (26.3004 Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden). Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Damit will die Kommission ein wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung weiter finanziell fördern und für die Branche langfristig Investitionssicherheit und Planbarkeit sicherstellen.

Die Kommission hat des Weiteren die Beratung der Motion ihrer Schwesterkommission «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949) aufgenommen. Diese verlangt, dass die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rollende Landstrasse (Rola) vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 eingesetzt werden. Zu verschiedenen finanztechnischen Fragen hat die KVF-S von der Verwaltung Abklärungen verlangt und wird die Beratung nach Vorliegen dieser fortsetzen. Angesichts dieser Beratungsergebnisse hat der Urheber seine Motion 25.3543 Burkart «Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen-Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» zurückgezogen.

[DE] BNetzA publiziert Marktuntersuchung Eisenbahnen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat m 19.12.2025 die „Marktuntersuchung Eisenbahnen 2025“ veröffentlicht.

Die Nachfrageentwicklung im Berichtsjahr 2024 verlief im Schienenpersonenverkehr unterschiedlich. Während im Schienenpersonennahverkehr mit insgesamt 65 Milliarden Personenkilometern ein deutlicher Zuwachs verzeichnet werden konnte (2023: 59 Mrd. Pkm), waren die Zahlen im Schienenpersonenfernverkehr mit 47 Milliarden Personenkilometern leicht rückläufig (2023: 48 Mrd. Pkm). Die erbrachten 134 Milliarden Tonnenkilometer im Schienengüterverkehr sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls zurückgegangen (2023: 137 Mrd. tkm). Die nicht-bundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen konnten in allen drei Verkehrsdiensten ihre Marktanteile leicht steigern.

Im Jahr 2024 konnte der Umsatz im Eisenbahnverkehrsmarkt im Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr jeweils um drei bis vier Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Schienenpersonenfernverkehr bliebt der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Auf den Gesamtmarkt bezogen wurden rund 26,2 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dies entspricht einem Zuwachs von knapp drei Prozent.

Nach den starken Anstiegen in den Vorjahren waren die Energiepreise im Jahr 2024 rückläufig. Die Ergebnisse der Eisenbahnverkehrsunternehmen verbesserten sich im Schienenpersonennahverkehr leicht, im Schienenpersonenfernverkehr verschlechterten sie sich deutlich. Im Schienengüterverkehr lag das Gesamtergebnis aller Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterhin deutlich im negativen Bereich.

[DE] Bund beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen, um langwierige Verfahren zu verkürzen und schnelleres, pragmatisches und unbürokratisches Bauen zu ermöglichen. Hintergrund: Bis 2029 fließen etwa 169 Milliarden EUR in die Sanierung kaputter Straßen, überlasteter Schienenwege, maroder Brücken und sanierungsbedürftiger Wasserstraßen.

Konkret sollen der Bau von neuen Autobahnen, Schienenwegen, der Ersatz von maroden Brücken, der Neu- und Ausbau von LKW-Parkplätzen sowie wichtige Sanierungen von Wasserstraßen künftig prioritär behandelt werden – und im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dadurch werden die Projekte im Genehmigungsverfahren bevorzugt. Das gilt auch für den Bau neuer Straßen, die im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf liegen – soweit sie von militärischer Relevanz sind.   

Zudem ist geplant, bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken künftig schneller voranzukommen. Bei Strecken unter 60 Kilometern soll die langwierige Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. 

Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs. Planfeststellungsverfahren sollen künftig vollständig digital durchgeführt werden – nach dem Prinzip „digital only“, so auch die geplante Bürgerbeteiligung.

[DE] Zahlreiche Änderungen im Verkehrs-Etat

Im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 27,90 Milliarden Euro (2025: 38,29 Milliarden Euro) geplant. Das sind 317,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf (21/600, Einzelplan 12). Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 18,04 Milliarden Euro. Das sind 444,84 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026.

Das Ministerium bewirtschaftet zudem diverse Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.

Die zahlreichen Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums, die im Ausschuss an dem Einzelplan vorgenommen wurden, begründen sich zum einen durch die Anpassungen an die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien. So wurden aus dem Einzelplan zahlreiche Titel aus dem nunmehr aufgelösten Kapitel „Digitale Infrastruktur“ in den Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung umgesetzt, Titel mit Bezug zur Satellitentechnologie wanderten in den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt über.

Zum anderen wurde mit den Vorschlägen aus dem Finanzministerium eine Einigung der Koalition zur Finanzierung des Straßenbaus umgesetzt. Danach stehen nun mehr Mittel für den Bau von Bundesstraßen zur Verfügung. Für Maßnahmen aus dem Bedarfsplan sind im nächsten Jahr Ausgaben in Höhe von 907,26 Millionen Euro vorgesehen, 225 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Für die Investitionen der Autobahn GmbH sollen 2026 4,26 Milliarden Euro und damit 250 Millionen Euro mehr fließen, die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 7,41 Milliarden Euro um 450 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Mit dem Mittelaufwuchs sollen laut Begründung jeweils baureife und planfestgestellte Projekte umgesetzt werden.

Finanziert wird die Verlagerung zum Bau durch Einsparungen im Erhaltungstitel für Bundesstraßen. Dieser fällt mit 937,39 Millionen Euro deutlich um 450 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Die Verpflichtungsermächtigung wurde in derselben Höhe auf 1,01 Milliarden Euro reduziert. Fünf Millionen Euro weniger und damit drei Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen zur Verfügung, die Verpflichtungsermächtigung wurde um 21,5 Millionen Euro ebenfalls auf drei Millionen Euro gekürzt. Im Gegenzug gab es allerdings Erhöhungen und Anpassungen von Erhaltungs-Titeln im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzten in der Bereinigungssitzung zudem noch diverse Änderungen an dem Einzelplan durch. Unter anderem sind die 200 Millionen Euro, die für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr vorgesehen sind, gesperrt worden. Bedingung für die Aufhebung durch den Haushaltsausschuss ist demnach die Vorlage einer neuen Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte.

Für die Förderung innovativer Verkehrstechnologien stehen mit 16,2 Millionen Euro doppelt so viele Mittel zur Verfügung wie im Regierungsentwurf. Laut Änderungsantrag soll unter anderem auch ein Nachfolgeprogramm für die Förderprogramme „Innovative Hafentechnologien IHATEC I und II“ finanziert werden können. Die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel fällt mit 10,3 Millionen Euro um 9,1 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Kleinere Flughäfen werden nach Willen der Koalition zudem bei den Gebühren für Flugsicherungsleistungen unterstützt. Dafür veranschlagte der Ausschuss 50 Millionen Euro im Einzelplan.

Aus dem Haushalt soll zudem eine Fähre mit einem emissionsarmen Antrieb auf Basis einer Methanol-Brennstoffzelle auf der Weser finanziert werden. Dazu sind 500.000 Euro zusätzlich im kommenden Jahr für die Ausschreibung vorgesehen, insgesamt 34,5 Millionen Euro können in den darauffolgenden Jahren nach Vorlage eines Konzeptes und Einwilligung des Haushaltsausschusses fließen.

Zudem soll nach Willen der Koalition eine Stiftung mit der Bewahrung des Deutschen Maritimen Erbes betraut werden. Zehn Millionen Euro sind dafür für 2026 veranschlagt und jeweils weitere zehn Millionen Euro in den folgenden beiden Haushaltsjahren. Die Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss ist an die Gründung der Stiftung gebunden.

Auch die Traditionsschifffahrt wird in dem Einzelplan bedacht. Für einen neuen Titel zur „Förderung der Neuzulassung, des Erhalts, des sicheren Weiterbetriebs und der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt“ stellte die Koalition fünf Millionen Euro in den Haushaltsplan ein.

Gekürzt haben die Koalitionsfraktionen in dem Einzelplan ebenfalls. Für den Bau von Radwegen und deren Erhalt stehen im kommenden Jahr beispielsweise mit 100 Millionen Euro 20 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf zur Verfügung. Für die Förderung „eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens“ sind nach Willen der Koalition 2026 8,11 Millionen Euro vorgesehen, 28,9 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf.